Geschrieben von Bella-Italia am 18.05.2016, 12:35 Uhr |
Eure Meinung
Habe was bei Ebay verkauft für 12 €, als Paket geschickt u dem Käufer die Versandnummer mitgeteilt.
Jetzt ist es angeblich einem Nachbarn zugestellt worden, den es nach seiner Meinung gar nicht gibt.
Er wirft mir jetzt schon vor, ich habe die falsche Adresse draufgeschieben - aber dann wäre es ja keinem Nachbarn zugestellt worden.
Er hat mich jetzt gebeten, zur Post zu gehen, einen Nachsendeantrag zu stellen und zusätzlich die Post zu schreiben.
Ich habe dazu keine Lust - ich habe ja keinen Fehler gemacht, es ist ein niedriger Verkaufsbetrag u mir bereitet es mind. eine Stunde Rennerei.
Was würdet ihr machen?
Kann ich ihm nicht einfach die Forderung abtreten?
Oder gehört es zu meinem Verkäuferservice dazu?
Re: Eure Meinung
Antwort von krokodilchen am 18.05.2016, 12:45 Uhr
Einem Nachbarn zugestellt, den es nicht gibt? Häh???Und woher weiß er das dann?
Das ist komisch. Grundsätzlich würde ich bei einem nicht-angekommenen Paket
erwarten, das der Absender zur Post geht und einen NachFORSCHUNGSAUFTRAG stellt.
Die Forderung abtreten? Er hat Dir Geld überwiesen, oder? Das kannst Du wahrscheinlich an ihn zurücksenden, dann hast Du den Schaden. Das geht bestimmt, aber da würde ich lieber zur Post gehen.
War es sein Fehler, muss er den Nachforschungsauftrag allerdings bezahlen, das ist mal klar.
Der Nachforschungsantrag (ich schätze, darum geht es) kann
Antwort von TheFirefox am 18.05.2016, 12:47 Uhr
tatsächlich nur vom Absender gestellt werden.
Die detaillierte Empfängeradresse sollte online für dich einsehbar sein. Schau doch mal da nach.
Ansonsten kannst Du nicht einfach vom Vertrag zurück treten. Ein bisserl mehr entgegenkommen in Richtung Nachforschungsantrag von deiner Seite darf man schon verlangen.
Re: Eure Meinung
Antwort von TheFirefox am 18.05.2016, 12:48 Uhr
So ein Nachforschungsantrag ist doch kostenfrei.
Re: Der Nachforschungsantrag (ich schätze, darum geht es) kann
Antwort von SchwesterRabiata am 18.05.2016, 12:56 Uhr
Stimmt so nicht, Nachforschungsauftrag bei der Post wird vom Versender gestellt, hatte ich letztes Jahr zweimal. Muß man aber glaube ich nicht bei der Post selbst machen sondern ein Formular ausfüllen und zusenden (so haben wir es gemacht). Pakete sind versichert... ABER wenn man mal im Internet durchschaut oder einen Postbeamten im Bekanntenkreis hat, so wird man schnell merken, daß die da sehr uneinsichtig sind und sich möglichst lange sträuben bis man keine Lust mehr hat, da hinterher zu laufen.
Re: Das geht alles online.
Antwort von Cata am 18.05.2016, 13:26 Uhr
Wenn ich was verkaufe, dann nur mit Paypal, so dass die Adresse genau hinterlegt ist. Man kann den Label dann online ausdrucken. Bei uns zumindest. Ich dachte, das ginge auch in Deutschland.
Es ist allerdings auch ok das Geld einfach zurückzuerstatten und die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Re: Eure Meinung
Antwort von shinead am 18.05.2016, 13:27 Uhr
Ruf' bei DHL an und kläre die Sache.
Du musst nicht auf die Post fahren, solange Du über Telefon und Internet verfügst. Im Zweifel ist das Paket versichert und nur Du kannst die Versicherungssumme anfordern.
Re: Eure Meinung
Antwort von SchwesterRabiata am 18.05.2016, 13:32 Uhr
um was anzufodern, muß man aber nachweisen können, daß da ein Fehler bei der Post vorliegt und das ist gar nicht so einfach...
warum sollte man das Geld zurückerstatten?
Antwort von SchwesterRabiata am 18.05.2016, 13:33 Uhr
wär ja ne tolle Masche nach dem Motto "nerv ich den Verkäufer solange, daß das Paket nicht angekommen ist und erfinde ne lustige Geschichte vom nicht existierenden Nachbarn, dann haben die keine Lust mehr und ich krieg die Sachen geschenkt" .... würde ich niemals drauf einlassen....
@SchwesterRabiata
Antwort von TheFirefox am 18.05.2016, 13:40 Uhr
Was stimmt so nicht?
Ich war bis jetzt immer erfolgreich
Antwort von TheFirefox am 18.05.2016, 13:42 Uhr
Pakete wurden wiedergefunden und zugestellt, oder die Post hat den Schaden beglichen.
Schwierig war da überhaupt nichts.
Re: Eure Meinung
Antwort von IngeA am 18.05.2016, 13:52 Uhr
Der Sinn eines Paketes liegt darin, dass die Ware versichert ist, der Versandweg genau dokumentiert wird und der "Schuldige" bei Problemen leichter gefunden wird. Meist taucht das Paket wieder auf.
Warum sendest du überhaupt ein Paket anstatt Päckchen wenn du diesen Service eh nicht nutzen möchtest? War die Ware zu groß für ein Päckchen?
LG Inge
nix, sorry
Antwort von SchwesterRabiata am 18.05.2016, 14:34 Uhr
hab mich verlesen, hatte irgendwie gelesen, daß der Empfänger den Antrag stellen muß...
passiert, wenn man arbeitet und nebenher in Foren rumstreift ;-)
Re: Ich war bis jetzt immer erfolgreich
Antwort von SchwesterRabiata am 18.05.2016, 14:40 Uhr
also ich war nicht erfolgreich, was heißt doch, die Pakete wurden nach 2 Monaten wieder gefunden, darin waren Hochzeitsfotos von meinen Kunden, extra versichert als Paket geschickt. Natürlich wartet kein Hochzeitspaar monatelang auf seine Bilder (war ja nicht einmal sicher, daß sie je gefunden werden) , die mußte ich also ersetzen und neu schicken. Und natürlich kann ich Hochzeitsbilder, wenn sie wiedergefunden werden, nicht an wen anders verkaufen. Die post hat sich darauf berufen, daß sie keine Garantie abgeben in welchem Zeitraum ausgeliefert wird, zwei Monate wäre noch in ihrem Rahmen.
Ich hatte ne stinkige Braut, stundenlanges Telefonieren und theatern mit der Post, Schreibkram und am Ende hab ich nur drauf gezahlt.... :-(
Re: Eure Meinung
Antwort von chrissicat am 18.05.2016, 14:44 Uhr
Gibt aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:
1. Entweder du kümmerst dich via DHL um die Sache oder
2. Du erstattest dem Käufer sein Geld zurück.
Zu sagen, es ist ja nicht deine Schuld, also brauchst du dich nicht zu kümmern ist doch Quatsch. Wenn es so stimmt, wie der Käufer sagt, dann kann man ihm die Schuld ja auch nicht zuweisen. Sollte es nicht so sein, wäre es eine ganz miese Masche! Aber wie es wirklich ist wirst du nur mit Nachforschungen herausbekommen.
Re: nix, sorry
Antwort von TheFirefox am 18.05.2016, 15:51 Uhr
......erwischt..... :D
Bei Terminsachen hilft Dir das natürlich überhaupt nicht....
Antwort von TheFirefox am 18.05.2016, 15:52 Uhr
Ach, wie ärgerlich!
Re: warum sollte man das Geld zurückerstatten?
Antwort von Cata am 18.05.2016, 19:13 Uhr
Na wenns mit PayPal bezahlt wurde und nachweislich nicht ankam, was ja nachzuvollziehen ist, wenn es an eine andere Adresse geliefert wurde, dann kann man als Käufer das Geld zurück fordern. Paypal zählt das dann eh zurück, wenn man es selber nicht tut. So ist das eben.
Sehr komisch
Antwort von Nesaja am 19.05.2016, 12:31 Uhr
Wenn man ein Paket versendet, hat man doch eine Quittung. Über eBay ausgedruckt sogar die Quittung mit der Adresse. Es war doch versicherter Versand?
Ich kann dir jetzt schon sagen, wenn er sich bei eBay beschwert und du es nicht eindeutig beweisen kannst, dass eBay auf jeden Fall dem Käufer beipflichtet. War bei uns auch mal so, als wir was nach Italien verschickt haben.
Ein offenes Paket, dass wir bestellt hatten, kam mal bei uns an. Da mussten wir uns mit Hermes rumschlagen und nicht der Verkäufer oder der Absender. Und eben weil wir auch so blöd war nur das angenommen haben.
Ich würde mich absichern das hört sich alles sehr merkwürdig an.
Taufe
Oh weh, mein Zeh
Oh weh, mein Zeh
Für mich aktuell: Steuerklärung 2015 - geschafft !
Hochhol_Kita Essen...
Bin ja selber schuld, ich lass mich ja provozieren von solchen Beiträgen...
Vielleicht total dämliche Frage: Spende in die Schweiz steuerlich absetzbar?
Fischkonsum
2 x am Tag auf Arbeit fahren (Zeitarbeit)