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Geschrieben von sechsfachmama am 14.08.2015, 20:23 Uhr

Erbschaftssachen - Fragen

hatte mich kürzlich mit jemanden unterhalten, der meinte, wenn man in seinem testament festlegt, dass sohn x (oder andere "berechtigte" verwandte) kein erbe bekommt, dann ist das auch bindend.

ich hab mal gehört - egal was man ins testament schreibt, die pflichtteile, die per gesetzt einem zustehen, bekommt man immer, völlig unabhängig davon, was der verstorbene im testament festgelegt hat.

und noch eine situation: familie besteht aus mutter, zwei schwestern. mutter stirbt, dann machen die schwestern berliner testament. schwester 1 stirbt, schwester 2 erbt alles. nun stirbt schwester 2 - es gibt keinerlei nachkommen.
aber es gibt einige cousins/cousinen und die haben kinder. eine cousine interessiert das alles gar nicht, wird vermutlich erbe ausschlagen (falls ihr was zusteht)
genau das ist die frage: wer erbt welche "teile"?

 
24 Antworten:

Re: Erbschaftssachen - Fragen

Antwort von Soie am 14.08.2015, 21:50 Uhr

Im Testament enterben geht fast gar nicht, Pflichtteil steht einem fast immer zu, es sei denn man hat zb versucht die Eltern zu ermorden oder hat sie ermordet. Das wäre dann ein Grund. Es ist so ein komplexes Thema das du vermutlich über google genauere Infos bekommt, bevor man das hier alles abtippt. Es gibt aber die Möglichkeit das die Kinder auf zb auf den Pflichtteil verzichten ( das habe ich getan, beim Notar); den Fall hat man dann wenn beispielsweise ein Unternehmen vererbt wird.

Zu deiner 2. Frage: Cousinen sind Erben dritter Ordnung. Auch hier findest du im Netz entsprechende Auskünfte.

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Re: Erbschaftssachen - Fragen

Antwort von Soie am 14.08.2015, 21:50 Uhr

Im Testament enterben geht fast gar nicht, Pflichtteil steht einem fast immer zu, es sei denn man hat zb versucht die Eltern zu ermorden oder hat sie ermordet. Das wäre dann ein Grund. Es ist so ein komplexes Thema das du vermutlich über google genauere Infos bekommt, bevor man das hier alles abtippt. Es gibt aber die Möglichkeit das die Kinder auf zb auf den Pflichtteil verzichten ( das habe ich getan, beim Notar); den Fall hat man dann wenn beispielsweise ein Unternehmen vererbt wird.

Zu deiner 2. Frage: Cousinen sind Erben dritter Ordnung. Auch hier findest du im Netz entsprechende Auskünfte.

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Re: danke, das hilft mir schon

Antwort von sechsfachmama am 14.08.2015, 22:24 Uhr

1. war ich mir auch sicher, dass es so ist, aber mein gesprächspartner behauptete stur, nein, man kann be- und enterben wen man möchte.

2. dritte ordnung - ok, wusste diesen begriff nicht. das hilft mir beim suchen.

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Du kannst nicht einfach so einen enterben

Antwort von Ellert am 14.08.2015, 22:39 Uhr

ausser bei großen Undanksachen
Pflichttteil bekommst Du immer.
Viele in schweren verhältnissen verschenken vorher alles
wobei ichnicht sicher wäre ob das hilft,
ist ja auch immer die 10 Jahresfrist

dagmar

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Re: Du kannst nicht einfach so einen enterben

Antwort von Sternenschnuppe am 14.08.2015, 23:01 Uhr

Hilft nicht. Erschmelzung sind 10% pro vollendeten Jahr nach Schenkung.

Pflichtteil wurde ja schon erwähnt, kann nur bei nachgewiesenen Dingen entzogen werden, zum Beispiel Verurteilung des Kindes wegen einer Straftat gegen den Erblasser oder sowas.

Wie war das ? Mutter stirbt, beide Töchter erben und setzen sich als Alleinerben ein ?
Schwester 1 stirbt zuerst , beerbt Schwester 2.
Haben beide keine Kinder, keine Ehemänner ?

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Re: Erbschaftssachen - Fragen

Antwort von leonessa am 15.08.2015, 0:32 Uhr

Es ist oft schwierig... Meine Großeltern vaterseits überlebten meinen Papa. Die beiden Geschwister meines Papas waren sich wohl schon zu Lebzeiten einig, dass wir Enkel mal nichts bekommen. Sie haben also zu Lebzeiten der Großeltern (damals schon beide dement) behauptet, dass der Wunsch der Großeltern wäre, dass die überlebenden Kinder alles erben (und wir als Enkel nichts bekommen). Schriftlich war nichts hinterlegt---

Letztendlich hätten wir das Erbe anfechten können - aber wir 3 Geschwister wollten das nicht. Meine Cousine (Krankenschwester - Mann arbeitslos) hat sich nach dem Erbe - von dem wir nichts hatten - ein Haus gebaut... Ich finde es schade. Dummerweise ist heute die Tochter meiner Cousine mit meiner Tochter im Kindergarten gewesen und befreundet. Meine Cousine meidet mich - ich glaube, ich weiß warum.... Das Kind ist immer nur bei uns - NIE bei ihnen im neuen Haus!!!!

Zu Deiner Situation - es gibt bestimmte Erbfolgen - wenn man sie nicht anfechtet, bekommt man auch nichts. Wir hatten nur die Mitteilung, dass wir erbberechtigt sind und uns mit den anderen Erben (die waren aufgelistet) einigen müssten. DAS wollten wir nicht. Alles Andere wäre über das Gericht gegangen. Wir haben einen befreundeten Anwalt. In unserem Fall sah er keine Chance, da das gesamte Vermögen VOR dem Tot der Großeltern an die verbleibenden Kinder verteilt wurde (angeblich als letzter Wille meiner Großeltern). Kann ja auch so sein... Im Gespräch mit meiner Oma war das aber ganz anders!!!


LG, Leonessa

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?????

Antwort von Ellert am 15.08.2015, 13:04 Uhr

Großeltern vaterseits überlebten meinen Papa
***
erbst nicht erstmal das Kind ehe die Eltern des Vaters erben ?

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Re: ?????

Antwort von Sternenschnuppe am 15.08.2015, 13:20 Uhr

Ja, was der Vater hat.
Die Kinder hätten dann die Großeltern beerbt, weil sie an Stelle des Vaters treten.
Ergo wenn sie nicht erwähnt sind : Pflichtteil.

Den muss man aber auch fordern, Verjärung 3 Jahre ab Jahr nach Kenntnis über den Tod.

Wenn man nicht fordert verzichtet man.

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das verstehe ich nicht ...

Antwort von Sille74 am 15.08.2015, 15:02 Uhr

Wenn es kein schriftliches Testament gab, dann wäre die gesetzliche Erbfolge zum Tragen gekommen, wonach Ihr fuer Euren Papa "einspringt". Da hatte man gar nichts extra an fechten müssen/können. Das war im Fall des Nichtvorliegens eines Testaments einfach schon so per Gesetz.

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Re: das verstehe ich nicht ...

Antwort von Leena am 15.08.2015, 15:09 Uhr

".... keine Chance, da das gesamte Vermögen VOR dem Tot der Großeltern an die verbleibenden Kinder verteilt wurde (angeblich als letzter Wille meiner Großeltern)."

Demnach war zum Todeszeitpunkt kein Erbe mehr da, für das die gesetzliche Erbfolge greifen können, weil alles schon vorab verteilt / verschenkt worden war. Und man hätte die Schenkungen anfechten können/müssen...

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Re: das verstehe ich nicht ...

Antwort von Sille74 am 15.08.2015, 15:54 Uhr

Ah, so, habe ich irgendwie glatt überlesen, sorry ... Das ist dann tatsaechlich etwas anderes. Wenn die Vorabverteilung als Schenkung und nicht als Zuwendung i.S.d. §§ 2050 ff. BGB zu werten war, war wohl tatsaechlich kaum etwas zu machen. Bin nicht einmal sicher, ob und wie man als Erbe eine solche Schenkung haette ueberhaupt anfechten KOENNEN.

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Re: das verstehe ich nicht ...

Antwort von Sternenschnuppe am 15.08.2015, 18:16 Uhr

Nennt sich Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Das kann man formlos anfordern und anmehmen mit Frist.
Danach kann man zu Lasten des Nachlasses Stufenklage einreichen.

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Re: ?????

Antwort von leonessa am 15.08.2015, 18:17 Uhr

Ja, das Kind erbt, aber mein Vater ist leider schon vor 15 Jahren gestorben - deshalb erben seinen Anteil seine Kindner - also die Enkel.

LG, Leonessa

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Re: das verstehe ich nicht ...

Antwort von leonessa am 15.08.2015, 18:23 Uhr

Ja, wir haben letztendlich darauf verzichtet. Die beiden überlebenden Kinder haben eben das Erbe unter sich aufgeteilt - meine Großeltern waren beide dement und meine Tante hatte die Vormundschaft (heißt das so?).

Da ist leider viel schief gelaufen. Als meine Oma noch fit war, wollet sie mir ihre teure Weihnachtskrippe schenken, weil sie sie ja nun nicht mehr brauchen würde. Ich wollte das aber nicht solange sie lebte und habe sie ihr immer an Weihnachten aufgebaut. Nun hat sich meine Tante alles mitgenommen.

Meine Geschwister und ich sind da sehr enttäuscht, aber wir wollen auch keinen Rechtsstreit. Und offiziell war ja zum Zeitpunkt des Todes auch nichts mehr da. Zumindest hat uns das Ganze gezeigt, wie schlimm Verwandtschaft sein kann. Die Verwandtschaftseite von meine Mutter ist da zum Glück ganz anders.


LG, Leonessa

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Re: das verstehe ich nicht ...

Antwort von Sternenschnuppe am 15.08.2015, 19:23 Uhr

Es zählt die 10 Jahres Regel.
Es mindert sich pro vollendetes Jahr um 10%

Hätte Deine Oma ihrer Tochter 100 000€ geschenkt, und verstirbt 3 Jahre danach, dann würden 70 000€ noch zum Erbe zählen.

Wann ist sie gestorben ?

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Nein, glaube ich nicht, dass hier ...

Antwort von Sille74 am 15.08.2015, 20:01 Uhr

... der Pflichtteilsergaenzungsanspruch greifen würde. Denn dieser steht ja einem/den PFLICHTTEILSBERECHTIGTEN zu. In dem geschilderten Fall sind die Enkel aber ja ERBEN geworden. Allerdings war das "Erbe" schon vorher verteilt ...

Ich vermute, dass man entweder ueber die Schiene "Zuwendung" i.S.d. §§ 2059 ff.'BGB haette gehen müssen/können, aber wahrscheinlich faellt das nicht darunter; das hat der Anwalt sicher geprueft. Oder man haette die Schenkung als ungueltig ansehen müssen aufgrund der Demenz und das wird halt schwer nachzuweisen ...

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Re: das verstehe ich nicht ...

Antwort von Sille74 am 15.08.2015, 20:05 Uhr

Ja, so etwas ist ganz schrecklich. Ich kann so ein Verhalten, also das Deiner Verwandtschaft/Tante nicht nachvollziehen und verstehen. Aber ich kann gut verstehen, dass Ihr Euch nicht auch noch auf einen unschoenen,'langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einlassen wollte.

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Natürlich sind die Enkel Pflichtteilsberechtigte

Antwort von Sternenschnuppe am 15.08.2015, 20:35 Uhr

Ihr Erbe ist ja verschenkt worden, existiert nicht mehr zum verteilen.
Aber innerhalb der Familie. Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als der Pflichtteil wäre durch Erbschaft.
Daher schlagen einige das Erbe ( im Testament erwähnter minderwertiger Schmuck zum Beispiel ) aus, und fordern den höherwertigen Pflichtteil ( finanzieller Anteil an der Villa die Tante Greta vererbt bekommen hat )

Und somit greift der Pflichtteilergänzungsanspruch.

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Re: Nein, glaube ich nicht, dass hier ...

Antwort von leonessa am 15.08.2015, 21:21 Uhr

Dank Euch! Wie gesagt, wir 3 Geschwister haben us dazu entschieden, nichts gerichtliches zu machen - WIR wollen unseren Frieden. Sollen die anderen ihr vielleicht schlechtes gewissen irgendwann mit ins Grab nehmen.

Wir haben uns gesagt, dass es uns ja gut geht - auch wenn durch das Erbe wohl unser Haus abbezahlt wäre, etc. Schön ist es nicht und ich habe immer noch daran zu knabbern - nicht wegen dem Erbe, sondern dem Verhalten meiner Tante und meines Onkels. Ich muss jetzt nicht mehr dazu sagen, dass wir seit der Beerdigung so gut wie keinen Kontakt mehr haben. Die Tante wohnt leider bei uns im Ort und so sehen wir uns ab und zu zufällig.

Meine Oma ist vor 20 Monaten und mein Opa schon vor fast 4 Jahren gestorben.

LG, Leonessa

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Re: Nein, glaube ich nicht, dass hier ...

Antwort von Sternenschnuppe am 15.08.2015, 23:25 Uhr

Was würde Deine Oma denn wollen?
Im Übrigen : seine Ansprüche geltend machen kann man herrlich entspannt über einen Anwalt und wenn sie sich zieren über eine Stufenklage, den die komplett vom Nachlass bezahlt wird. Das ist kein Krieg nur ab und an Schriftverkehr.


Abbezahltes Haus : Nein Danke?
Darüber solltest Du sehr sehr genau nachdenken.
Und das kann jeder von Euch alleine entscheiden.

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Re: ja, keine kinder, keine ehemänner ...

Antwort von sechsfachmama am 15.08.2015, 23:28 Uhr

ausschließlich cousins und die haben evtl. kinder.
wenn nun cousin das erbe ausschlägt, haben dann die kinder des besagten cousins evtl. erbrecht oder weil cousin es ausschlägt, dessen kinder dann kein erbanspruch?

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Re: Nein, glaube ich nicht, dass hier ...

Antwort von leonessa am 15.08.2015, 23:44 Uhr

Wir haben einen befreundeten Anwalt und der meinte, dass wir letztendlich keine Chance haben. Es stehen Aussage gegen Aussage. Konten zum Zeitpunkt des Todes waren gegen NULL (da vorher auf Onkel und Tante verteilt).

Meine Tante sagte uns noch ganz gnädig, dass sie darauf verzichtet, dass wir uns anteilig an den Beerdigungskosten zu beteiligen. Ich weiß aber, dass es eine Versicherung gab, bei der alle Kosten gedeckt wurden. Darauf angesprochen, wusste diese Tante angeblich nichts. Wir haben leider nichts in der Hand. Mit der Bank haben wir uns ausgetauscht - das Konto wurde angeblich vor dem Tode beider Großeltern aufgelöst und die Rente ging auf das Konto meiner Tante (Vormund). Ich könnte jetzt noch Seiten schreiben... Wie gesagt - wir geben auf. Laut befreundetem Anwalt (der das übrigens nicht übernehmen wollte wegen Erfolglosigkeit) alles schwer zu beweisen und letztendlich kommt nichts raus! Im schlimmsten Fall müssten wir viel Gerichtskosten zahlen.


LG, Leonessa

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Re: Nein, glaube ich nicht, dass hier ...

Antwort von leonessa am 15.08.2015, 23:46 Uhr

Übrigens - meine Oma wollte, dass wir Enkel etwas bekommen. Leider behauptet meine Tante etwas anderes. Angeblich wollte meine Oma (schon dement), dass nur ihre überlebenden Kinder ALLES bekommen.

Schriftlich gibt es nichts.

LG, Leonessa

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Re: Natürlich sind die Enkel Pflichtteilsberechtigte

Antwort von Sille74 am 16.08.2015, 1:45 Uhr

Hast Recht: fuer den Pflichtteilsergaenzungsanspruch reicht aus, dass die betreffende Person an sich pflichtteilsberechtigt wäre bei (fiktiver) Enterbung, ein ordentlicher, tatsaechlicher Pflichtteilsanspruch ist nicht erforderlich.

Offensichtlich scheint dieser Anspruch im vorliegenden Fall allerdings vom RA nicht als einschlaegig in Betracht gezogen worden zu sein, der Schilderung nach. Frage mich jetzt, warum ...

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