Geschrieben von Line0310 am 14.07.2015, 11:10 Uhr |
Elterngeld
> Bin gerade beim ausfüllen des Antrages. Hatte 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes Beschäftigungsverbot, man bekommt ja trotzdem das gleiche Gehalt , so dass man nun beim Elterngeld keine Nachteile hat.
> Aber auf meine Gehaltsbescheinigung steht nun nicht Grundgehalt wie sonst, sondern ausgleichsbetrag Beschäftigungsverbot . Nun meine Frage sind die dort so schlau und berechnen das mit oder wird das ignoriert und dieser Monat gilt als unbezahlt und ich bekomme doch Abzüge ?
>
> Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt