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Geschrieben von Antje04 am 06.07.2017, 12:11 Uhr

Die Raser von Köln...

...bekommen endlich die Strafe, die sie verdienen. Ich bin froh, und hoffe, dass das doch den einen oder anderen abschreckt.
Ich war damals völlig schockiert, dass sie nur mit Bewährungsstrafen davonkommen sollten.
Meinetwegen könnte die Gefängnisstrafe höher sein, aber so bekommen sie zumindest die Konsequenzen ihres Tuns vor den Latz geknallt.

 
18 Antworten:

Re: Die Raser von Köln...

Antwort von kati1976 am 06.07.2017, 12:29 Uhr

Ich bin für sehr hohe Haftstrafen für Rasen.

Vor 3,5 Jahren wurde mein Cousin durch einen Raser getötet. Der Raser hatte Drogen genommen,Alkohol getrunken,das Auto geklaut und war gerast. Das lächerliche Urteil war 2,5Jahre Bewährung.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Antje04 am 06.07.2017, 12:36 Uhr

Ach je, das ist furchtbar...

Aber bei den Autorennenfahrern ist es so, dass die das völlig nüchtern, und im Besitz aller geistigen Fähigkeiten (naja) machen. Das ist ein Machogehabe der niedersten Sorte. Zeugt von einem geringen Selbstbewußtsein, und noch geringerer Intelligenz.

Gestern war auf Bayern2 eine Sendung über illegale Autorennen, das gibt es sicher als Podcast. War sehr interessant.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von kati1976 am 06.07.2017, 12:43 Uhr

Ja da hast du Recht.

Es müssen endlich härtere Strafen her,und da reicht für einen Raser nicht die Bewährungsstrafe.

Auch wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden müssen Strafen her,auch für Gaffer.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Nesaja am 06.07.2017, 13:00 Uhr

Ich finde es müssen generell viel härtere Strafen her. Egal für welches Delikt.
Ich fand das vor einiger Zeit so schlimm zu lesen, was diese 3 Männer einer Frau angetan haben. Und was bekommen die? Ein paar Jahre. Das Opfer bekommt immer lebenslänglich. Ich finde die Urteile bei Gewaltverbrechen oft absolut unverhältnismäßig.
Ich weiß auch, dass Jugendliche oft ellenlange Straftaten sammeln bis sie dann endlich einfahren und für einige ist das 2 Wochen Jugendarrest dann noch das Highlight mit dem man sich schmücken kann.
Ich bin dafür, dass opferschutz endlich über dem täterschutz steht.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Bobby Mc Gee am 06.07.2017, 13:53 Uhr

Ich fand die Bewährungsstrafen auch ganz schlimm und bin froh dass das Urteil kassiert wurde.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Bookworm am 06.07.2017, 14:26 Uhr

Ja, wenn Leute 14 x wegen Betrugs verurteilt sind und dann beim 15. Mal immer noch Bewährung bekommen, oder Jugendliche wegen Körperverletzung, Nötigung (abziehen ) in 48 (!) Fällen und noch eine riesenlange Latte an Vergehen aktenkundig sind, und die bekommen dann für vorsätzliche Körperverletzung Sozialstunden, was sie und die Sozailarbeiterin grinsend quittieren,

DANN fragt sich der Mensch mit gesundem Menschenverstand, ob nicht was faul ist im Deutschen Rechtssystem bzw. an den Auslegungen der Gesetze.

Gerade die Leute , die aus Staaten kommen, in denen deutlich schärfere Strafen üblich sind, lachen über die deutsche Justiz (wörtlich und im übertragenen Sinn), und sind NULL geläutert oder eingeschüchtert.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von germanit1 am 06.07.2017, 17:43 Uhr

Nach Protesten wurde hier in Italien kuerzlich der Straftatbestand "omicidio stradale" (in etwa "Mord im Strassenverkehr") eingefuehrt. Was der fuer Strafen vorsieht weiss ich so nicht.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Blömsche am 06.07.2017, 17:48 Uhr

Ein ähnlicher Fall hat heute 3 Jahre Gefängnisstrafe bekommen.
Er hat ein 14 jähriges Mädchen tödlich verletzt.
Schlimm war, dass er am ersten Prozesstag keine Entschuldigung verlauten ließ und sein Auto zurückhaben wollte.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von germanit1 am 06.07.2017, 17:50 Uhr

Scheinbar gibt es Gefaengnis von 18 Monaten bis 18 Jahren und Fuehrerscheinentzug von 5 Jahren bis zu 30 Jahren.

https://it.wikipedia.org/wiki/Omicidio_stradale

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Bookworm am 06.07.2017, 17:59 Uhr

Unfassbar, so ein Ignorant

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von kati1976 am 06.07.2017, 19:16 Uhr

Genau solche Leute muss man hart bestraften. Die entschuldigen sich nicht und sehen damit auch nicht ein das sie einen Fehler gemacht haben.

Meine Tante wollte eine ernsthafte Entschuldigung und.nicht eine vom.Anwalt vorgesagte. Eine Entschuldigung bringt den Toten nicht zurück aber trotzdem wichtig.

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Kathi, das kann nicht stimmen

Antwort von Julie am 06.07.2017, 19:37 Uhr

Zur Bewährung ausgesetzt werden können nur Freiheitsstrafen bis max. 2 Jahren.
Mit 2,5 Jahren läge er darüber. Dann geht eine Bewährung nicht mehr möglich.

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Doch sicher geht das

Antwort von EarlyBird am 06.07.2017, 19:59 Uhr

Also es können nur Strafen bis 2 Jahre (Haftstrafe) zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit an sich fängt aber erst ab 2 Jahre an und hört bei 5 Jahren auf.
Hast du noch nie gehört " 3 Jahre auf Bewährung"?

Lg

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Re: Doch sicher geht das

Antwort von EarlyBird am 06.07.2017, 20:01 Uhr

Wikipedia
Gestaltung der Bewährung Bearbeiten

Die Bewährungszeit (§ 56a StGB) liegt zwischen zwei und fünf Jahren. Für diese Zeit kann dem Verurteilten ein Bewährungshelfer bestellt werden. Regelmäßig werden auch Auflagen und Weisungen erteilt, beispielsweise die Meldung jedes Wohnsitzwechsels, die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung, das Ableisten unentgeltlicher Arbeitsstunden zu gemeinnützigen Zwecken, Zahlungen an die Landeskasse oder – mit Einverständnis des Verurteilten – die Teilnahme an einer Alkohol- oder Drogentherapie. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen hat der Verurteilte regelmäßig dem Gericht nachzuweisen.

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Re: Kathi, das kann nicht stimmen

Antwort von kati1976 am 06.07.2017, 20:29 Uhr

Oh doch.

Wenn ich den Artikel noch finden.würde dann würde ich ihn dir zeigen.

Leider musste der Typ nicht ins Gefängnis und.kann jetzt munter sein Leben leben.während auf der anderen Seite 2 Jungen keinen Papa mehr haben.

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Re: Kathi, das kann nicht stimmen

Antwort von kati1976 am 06.07.2017, 20:42 Uhr

http://www.bild.de/regional/berlin/unfaelle-mit-todesfolge/unfallfahrer-vor-gericht-33191708.bild.html



Habe mich vertan nicht 2,5 sondern 3Jahre Bewährung.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Helene34 am 07.07.2017, 0:59 Uhr

Das Strafrecht ist generell viel zu lasch und sollte verschärft werden.

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Re: Die Raser von Köln...

Antwort von Helene34 am 07.07.2017, 11:02 Uhr

Das liegt in erster Linie daran dass tausende oder sogar zehntausende Haftplätze fehlen. Deswegen bleibt vielen Richtern einfach nichts weiter übrig, als immer wieder Bewährung zu verhängen.

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