Geschrieben von Trini am 03.08.2016, 14:54 Uhr |
Das erste Mal geblitzt ...
wurde der Junior (19).
9 km/h zu viel, 15 €.
Nun kann ich ja von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Muss man dann gleich mit der Pflicht zum Fahrtenbuch rechnen?
Oder geht das einmal gut?
Der Täter würde zahlen.
Aber, wenn man einmal ungestraft davon käme, wäre uns das natürlich auch Recht.
Erfahrungen?
Trini
Re: Das erste Mal geblitzt ...
Antwort von shinead am 03.08.2016, 15:02 Uhr
Wenns um den Führerschein ginge würde ich die Sache mit der Aussageverweigerung in Erwägung ziehen. Aber bei 15 Euro? Da kommt ein Überweisungsträger und Junior bezahlt - fertig.
Grundsätzlich kann gem. § 31a Absatz 1 Satz 1 StVZO das Fahrtenbuch direkt verlangt werden, wenn die Aussage vom Fahrzeughalter verweigert wird. In der Praxis wird das wohl aber erst umgesetzt, wenn es um Punkte geht. Ich würd' es nicht drauf ankommen lassen.
Re: Das erste Mal geblitzt ...
Antwort von Zwurzenmami am 03.08.2016, 16:03 Uhr
einfach bezahlen und gut ist, da kommt dann nichts weiter
Re: Das erste Mal geblitzt ...
Antwort von Julie am 03.08.2016, 17:24 Uhr
Das ist ein Verwarngeld, nicht mal ein Bußgeld. Da würde ich zahlen. Spar dir das Zeugnisverweigerungsrecht auf für eine Ordnungswidrigkeit, bei der es sich lohnt.
Re: Das erste Mal geblitzt ...
Antwort von juli1307 am 03.08.2016, 18:55 Uhr
Bei 15€? Warum? Da geht es doch nicht um den Verlust des Führerscheins.
Dein Sohn ist zu schnell unterwegs gewesen und wurde geblitzt. Das man dafür zur Kasse gebeten wird, ist nun mal so.
Re: Das erste Mal geblitzt ...
Antwort von mama von joshua am tab am 03.08.2016, 19:11 Uhr
Ich wuerde die paar Euro zahlen und fertig. 9 km zu schnell ist ja ein Witz, das faehrt ja fast jeder....
einfach zahlen
Antwort von Ellert am 03.08.2016, 22:15 Uhr
mein Gatte liebt Blitzerbilder
Strafzettel gehen an mich da auf michzugelassen
da zahlt er und keienr fragt danach
ich bin nah über 30 Jahren auch jetzt geblitzt worden
mit 40 statt 30...
an einer Stelle an der ich sonst immer 30 fahre - dumm gelaufen
dagmar
Re: Das erste Mal geblitzt ...
Antwort von Zwerg1511 am 04.08.2016, 8:45 Uhr
Ich würde ihn das zahlen lassen. Er ist zu schnell gefahren und dabei erwischt worden. Ich finde, wenn man einen Fehler macht (ja, wir alle machen diesen Fehler täglich ), muss man dafür gerade stehen. Ansonsten animiert man ja eher noch, Grenzen einfach außer Acht zu lassen.
Hier leider das traurige Beispiel: Bei Bekannten von uns gehörten Geschwindigkeitsübertretungen schon zum guten Ton (und zwar wesentlich mehr als 9 Km/h). Die Kinder haben diese Einstellung übernommen. Vor ein paar Wochen ist der 20-jährige Sohn auf regennasser Fahrbahn tödlich verunglückt und hat noch eine Fahrerin eines anderen Fahrzeugs mit in den Tod gerissen.
Stuhlgang Probleme
Unheimliche Frau
Griechenland verlangt Plan B von Brüssel
Diercke Weltatlas - Länderausgabe, welche Unterschiede
Hilfe : Kaugummi in "a...teurer" Strickjacke--Mich treffen sämtiche Schläge
An die Müncher - Traditonstrachtengeschäft
Integrationskräfte hier?
Geburtstagsparty star wars mit 5
Darf man nach überwundener Leukämie Blut spenden?