Geschrieben von mncrew am 26.03.2015, 10:49 Uhr |
Darf Vermieter Wohnung besichtigen lassen f. Interessenten wenn wir im Urlaub s.
Hallo alle zusammen,
wir haben unsere Wohnung fristgemäß gekündigt vor einigen tagen und fahren ab morgen für zwei Wochen in Urlaub.
Nun hat uns der Vermieter eine SMS geschrieben dass er für Montag bereits zwei Termine festgelegt hat für Nachmieter zur Besichtigung und wir sollten da sein bzw. dem anderen Mieter die Schlüssel von unserer Wohnung geben damit er den Interessenten die Wohnung zeigt.
Wir können nicht einfach fremden Menschen unseren Wohnungsschlüssel aushändigen vor allem wenn da unsere ganzen Privatsachen sind.
Leider haben wir auch keine Verwandtschaft in der nähe die bei der Besichtigung dabei sein könnten.
Vor dem Vermieter haben wir schon zu viel Respekt und Angst er hat uns genügt eingeschüchtert, deswegen wollen wir da raus.
Darf der Vermieter das so machen wenn wir im Urlaub sind?
Re: Darf Vermieter Wohnung besichtigen lassen f. Interessenten wenn wir im Urlaub s.
Antwort von faraday am 26.03.2015, 11:06 Uhr
Nein darf er nicht. Solange Euer Mietvertrag noch läuft, müsst Ihr den Vermieter überhaupt nicht in die Wohnung lassen, es sei denn, es gäbe einen akuten Notfall, wie ein Feuer oder Wasserrohrbruch oder so.
Wenn Ihr ihn vorher schon Besichtigungen machen lasst, dann ist das reines Entgegenkommen von Euch, müssen tut Ihr es nicht, egal, ob ihr zuhause seid oder nicht.
Re: Darf Vermieter Wohnung besichtigen lassen f. Interessenten wenn wir im Urlaub s.
Antwort von shinead am 26.03.2015, 11:06 Uhr
Nein.
Besichtigungstermine sind mit euch abzustimmen, so lange ihr die Mieter seid.
Re: Darf Vermieter Wohnung besichtigen lassen f. Interessenten wenn wir im Urlaub s.
Antwort von 3boys am 26.03.2015, 11:07 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, das er ohne euer Einverständnis rein darf.
Aber vllt. kennt sich hier jemand besser aus mit der Rechtslage.
Re: Darf Vermieter Wohnung besichtigen lassen f. Interessenten wenn wir im Urlaub s.
Antwort von taram am 26.03.2015, 11:08 Uhr
wen ich mich nicht täusche, 14 Tage vorher den Termin ansagen (vom Vermieter)
Stimmt nicht ganz...
Antwort von shinead am 26.03.2015, 11:13 Uhr
>> müsst Ihr den Vermieter überhaupt nicht in die Wohnung lassen, es sei denn, es gäbe einen akuten Notfall, wie ein Feuer oder Wasserrohrbruch oder so.
Der Vermieter darf (nach Ankündigung) die Wohnung besichtigen. Das muss er sogar regelmäßig (so alle 1/2 Jahre) machen, damit er ggf. rechtzeitig reagieren kann um z.B. einen Rohrbruch zu verhindern.
>>Wenn Ihr ihn vorher schon Besichtigungen machen lasst, dann ist das reines Entgegenkommen von Euch, müssen tut Ihr es nicht, egal, ob ihr zuhause seid oder nicht.
Der Mieter hat eine angemessene Anzahl von Besichtigen zum Zwecke der Weitervermietung nach ausreichender Ankündigung (mindestens 24 Stunden) hinzunehmen und darf sie nur mit Begründung (wie zum Beispiel hier) ablehnen.
Natürlich muss man keine täglichen Termine oder Horden-Besichtigungen hinnehmen.
Dieses Vorgehen entspricht der aktuellen Rechtssprechung, auch wenn es keinen expliziten Paragraphen dazu gibt.
Re: Darf Vermieter Wohnung besichtigen lassen f. Interessenten wenn wir im Urlaub s.
Antwort von desireekk am 26.03.2015, 15:41 Uhr
Hallo,##wir ihr ja schon wisst: nein kann er nicht.
Ich würd eihm noch einen Brief per Einschreiben schicken:
Dass ihr ab sofort bis xx.xx.xxxx im Urlaub seid und in dieser Zeit keine Wohnungsbesichtigungen stattfinden können.
Ab yy.yy.yyyy können dann jeweils mit einer 24-stündigen Vorankündigung Mo, Mi ab 18 Uhr und Sa von 10-12 Uhr Besichtigungen durchgeführt werden.
So in der Art eben.
Das ist völlig normal und nicht überzogen, dann weiss jeder woran er ist.
Ich habe bei der Kündigung meinem Vermieter letztes Jahr ebenfalls gleich mitgeteilt wann und wie besichtigt werden kann und übrigens asudrücklich untersagt dass zu anderen Zeiten (ich bin tagsüber arbeiten und meine Kinder alleine Zuhause) das von außen gut einsehbare DHH besichtigt werden soll bzw. der Garten betreten wird.
Freundlich formuliert, aber klar in der Sache.
Gruss
Désirée
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