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Geschrieben von tonib am 03.11.2016, 12:01 Uhr

Brexit: Parlament muss zustimmen

Der englische High Court hat entscheiden, dass ein Parlamentsbeschluss erforderlich ist, damit die Regierung den Brexit beantragen kann. Finde ich gut und gleichzeitig interessant: meines Wissens könnte man bei uns als Bürger vor keinem Gericht darauf klagen, dass ein Parlamentsbeschluss für eine wie auch immer geartete Entscheidung erforderlich sei (oder doch?).

Ich fand es auch nicht nachvollziehbar, dass allein eine rechtlich unverbindliche Volksbefragung die Basis für eine so weitreichende Entscheidung sein soll.

Die Regierung geht gegen die Entscheidung vor.

 
12 Antworten:

Re: Brexit: Parlament muss zustimmen

Antwort von shinead am 03.11.2016, 13:01 Uhr

Wenn eine Entscheidung nicht den (vermeindlich) korrekten Weg geht, kann man auch in D klagen.
Es gibt immer mal wieder Klagen vor dem Verfassungsgericht, weil der Bundestag z.B. in bestimmte Entscheidungen der Regierung nicht eingebunden wurde. Meist klagt zwar dann die Opposition, der Weg steht aber auch jedem Bürger offen.

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Re: Brexit: Parlament muss zustimmen

Antwort von DK-Ursel am 03.11.2016, 13:33 Uhr

Hej!

Das kann ja spannend werden

Aber so ist das eben mit Volksentwscheiden.

Kau mein Bürger kan ndoch die Folgen abschätzen - und neutral würdigen.
Selbst kommunale Entscheidungen können da sehr leicht von den eigenen Interessen bestimmt und beherrscht werden -- und das Gemeinwohl außer Acht lassen.

Darum bin ich eben auch gegen Volksentscheidungen --- Demokratie ist, sichd ie richtigen Volksverteter auszuWÄHLEN, die dann hoffentlich kompetentund neutral entscheiden.

Jaja, auch manchmal Wunschdenken und bestimmt nicht einfach, aber realistischer als lieschen Müller hier und Otto Normalverbraucher dort entscheiden zu lassen.

Gruß Ursel, DK

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Re: Brexit: Parlament muss zustimmen

Antwort von Lauch1 am 03.11.2016, 14:18 Uhr

Dafür dass Cameron Steigbügelhalter brauchte und die ihn dann so lange genervt haben, bis er auf die glorreiche Idee kam, sie durch ein Referendum ruhigzustellen, kann die Direkte Demokratie nix.
Und dass die Herren Farage und Johnson kompetenter agiert haben, als Fr Müller oder Hr. Normalverbraucher es getan hätten, bezweifle ich.

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Re: Brexit: Parlament muss zustimmen

Antwort von tonib am 03.11.2016, 14:28 Uhr

Wirklich, Shinead?

Ich könnte als Bürger gegen die geplante Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags klagen? Wo ist da die Beschwer?

Oder wenn ich finde, dass für die Massenimmigration ein Bundestagsbeschluss erforderlich gewesen wäre?

hmm.

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Re: Brexit: Parlament muss zustimmen

Antwort von lotte_1753 am 03.11.2016, 14:56 Uhr

Hier wäre wahrscheinlich die vorbeugende Normenkontrollklage ausnahmsweise zulässig (gilt bei Abschluss völkerrechtlicher Verträge wenn sie auch die Länder betreffen, bei der Kündigung als Gestaltungsrecht kann eigentlich nichts anderes gelten). Klageberechtigt sind die Länder, ob der Bundestag auch klageberechtigt ist müsste ich schauen. Bürger eher nicht. Hab aber keine Zeit.

p.s. kann das Wort Brexit nicht mehr hören. Wie Juncker so schön sagte, eine Liebesheirat war es nie, dann sollte man die Scheidung doch jetzt bitte schön auch schnell hinbekommen.

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Stimmt so nicht...

Antwort von Sabet am 03.11.2016, 16:52 Uhr

...meines Wissens wird das Parlament (in England das Unterhaus) gefragt, WANN mit dem Austritt begonnen werden soll. Das heißt nicht, dass die Abgeordneten das Referendum überstimmen können. Wäre ja auch absurd vom Ablauf her.
Es geht also nicht mehr um das OB, sondern um das wann.
Gruß
Sabet

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Quelle?

Antwort von tonib am 03.11.2016, 17:26 Uhr

Hast Du dafür eine Quelle? Alles, was ich gelesen habe, sagt aus, dass die Zustimmung des Parlamentes erforderlich sei, um mit den Ausstiegsverhandlungen zu beginnen.

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Re: Quelle?

Antwort von Lauch1 am 03.11.2016, 19:06 Uhr

Du hast schon recht: Das Obere Zivilgericht hat entschieden, dass das britische Parlament über den EU Austrittsantrag entscheiden darf. Eine Niederlage für May, die diese Entscheidung beim Supreme Court anfechten will.

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Re: Quelle?

Antwort von Sabet am 03.11.2016, 19:15 Uhr

Ich lese (v.a. aus süddeutsche online) heraus, dass es um den Beginn der Ausstiegsverhandlungen geht, sprich um den Ablauf/Zeitplan gemäß den Bestimmungen zum Lissaboner Vertrag. Und eben nicht (mehr) um Ja/Nein zum Ausstieg selbst. Klagen und Gegenklagen können den Ausstiegsablauf sicher sehr in die Länge ziehen.
Falls ich mich irre, und das Parlament jetzt noch das Referendum kippen kann - würde es mich freuen für die EU!
Sabet

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Re: Quelle?

Antwort von kravallie am 03.11.2016, 20:01 Uhr

und ich freue mich für die engländer. na ja, nur für einen jeder tag ist ein gewinn.

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Re: Quelle?

Antwort von lotte_1753 am 03.11.2016, 21:57 Uhr

Zustimmung des Parlaments zum "ob" ist erforderlich, aber dass das Parlament gegen das Referendum stimmen wird ist unwahrscheinlich. Zurückhaben möchte ich die Engländer auch nicht mehr!!!

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brit. Parlament

Antwort von Salkinila am 04.11.2016, 11:11 Uhr

Das britische Parlament besteht aus Unter- und Oberhaus. Die Abgeordneten des Unterhauses sind gewählt und werden wohl eher für den Austritt stimmen, obwohl die meisten eigentlich dagegen sind. Allerdings wollen sie ihre Wähler nicht verprellen. Beim Oberhaus sieht das anders aus - die Lords werden nicht gewählt sondern ernannt, fühlen sich also keinen Wählern verpflichtet. Viele unter ihnen sind gegen den Brexit und könnten also im Parlament dagegen stimmen....

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