Geschrieben von tonib am 03.11.2016, 12:01 Uhr |
Brexit: Parlament muss zustimmen
Der englische High Court hat entscheiden, dass ein Parlamentsbeschluss erforderlich ist, damit die Regierung den Brexit beantragen kann. Finde ich gut und gleichzeitig interessant: meines Wissens könnte man bei uns als Bürger vor keinem Gericht darauf klagen, dass ein Parlamentsbeschluss für eine wie auch immer geartete Entscheidung erforderlich sei (oder doch?).
Ich fand es auch nicht nachvollziehbar, dass allein eine rechtlich unverbindliche Volksbefragung die Basis für eine so weitreichende Entscheidung sein soll.
Die Regierung geht gegen die Entscheidung vor.
Re: Brexit: Parlament muss zustimmen
Antwort von shinead am 03.11.2016, 13:01 Uhr
Wenn eine Entscheidung nicht den (vermeindlich) korrekten Weg geht, kann man auch in D klagen.
Es gibt immer mal wieder Klagen vor dem Verfassungsgericht, weil der Bundestag z.B. in bestimmte Entscheidungen der Regierung nicht eingebunden wurde. Meist klagt zwar dann die Opposition, der Weg steht aber auch jedem Bürger offen.
Re: Brexit: Parlament muss zustimmen
Antwort von DK-Ursel am 03.11.2016, 13:33 Uhr
Hej!
Das kann ja spannend werden
Aber so ist das eben mit Volksentwscheiden.
Kau mein Bürger kan ndoch die Folgen abschätzen - und neutral würdigen.
Selbst kommunale Entscheidungen können da sehr leicht von den eigenen Interessen bestimmt und beherrscht werden -- und das Gemeinwohl außer Acht lassen.
Darum bin ich eben auch gegen Volksentscheidungen --- Demokratie ist, sichd ie richtigen Volksverteter auszuWÄHLEN, die dann hoffentlich kompetentund neutral entscheiden.
Jaja, auch manchmal Wunschdenken und bestimmt nicht einfach, aber realistischer als lieschen Müller hier und Otto Normalverbraucher dort entscheiden zu lassen.
Gruß Ursel, DK
Re: Brexit: Parlament muss zustimmen
Antwort von Lauch1 am 03.11.2016, 14:18 Uhr
Dafür dass Cameron Steigbügelhalter brauchte und die ihn dann so lange genervt haben, bis er auf die glorreiche Idee kam, sie durch ein Referendum ruhigzustellen, kann die Direkte Demokratie nix.
Und dass die Herren Farage und Johnson kompetenter agiert haben, als Fr Müller oder Hr. Normalverbraucher es getan hätten, bezweifle ich.
Re: Brexit: Parlament muss zustimmen
Antwort von tonib am 03.11.2016, 14:28 Uhr
Wirklich, Shinead?
Ich könnte als Bürger gegen die geplante Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags klagen? Wo ist da die Beschwer?
Oder wenn ich finde, dass für die Massenimmigration ein Bundestagsbeschluss erforderlich gewesen wäre?
hmm.
Re: Brexit: Parlament muss zustimmen
Antwort von lotte_1753 am 03.11.2016, 14:56 Uhr
Hier wäre wahrscheinlich die vorbeugende Normenkontrollklage ausnahmsweise zulässig (gilt bei Abschluss völkerrechtlicher Verträge wenn sie auch die Länder betreffen, bei der Kündigung als Gestaltungsrecht kann eigentlich nichts anderes gelten). Klageberechtigt sind die Länder, ob der Bundestag auch klageberechtigt ist müsste ich schauen. Bürger eher nicht. Hab aber keine Zeit.
p.s. kann das Wort Brexit nicht mehr hören. Wie Juncker so schön sagte, eine Liebesheirat war es nie, dann sollte man die Scheidung doch jetzt bitte schön auch schnell hinbekommen.
Stimmt so nicht...
Antwort von Sabet am 03.11.2016, 16:52 Uhr
...meines Wissens wird das Parlament (in England das Unterhaus) gefragt, WANN mit dem Austritt begonnen werden soll. Das heißt nicht, dass die Abgeordneten das Referendum überstimmen können. Wäre ja auch absurd vom Ablauf her.
Es geht also nicht mehr um das OB, sondern um das wann.
Gruß
Sabet
Quelle?
Antwort von tonib am 03.11.2016, 17:26 Uhr
Hast Du dafür eine Quelle? Alles, was ich gelesen habe, sagt aus, dass die Zustimmung des Parlamentes erforderlich sei, um mit den Ausstiegsverhandlungen zu beginnen.
Re: Quelle?
Antwort von Lauch1 am 03.11.2016, 19:06 Uhr
Du hast schon recht: Das Obere Zivilgericht hat entschieden, dass das britische Parlament über den EU Austrittsantrag entscheiden darf. Eine Niederlage für May, die diese Entscheidung beim Supreme Court anfechten will.
Re: Quelle?
Antwort von Sabet am 03.11.2016, 19:15 Uhr
Ich lese (v.a. aus süddeutsche online) heraus, dass es um den Beginn der Ausstiegsverhandlungen geht, sprich um den Ablauf/Zeitplan gemäß den Bestimmungen zum Lissaboner Vertrag. Und eben nicht (mehr) um Ja/Nein zum Ausstieg selbst. Klagen und Gegenklagen können den Ausstiegsablauf sicher sehr in die Länge ziehen.
Falls ich mich irre, und das Parlament jetzt noch das Referendum kippen kann - würde es mich freuen für die EU!
Sabet
Re: Quelle?
Antwort von kravallie am 03.11.2016, 20:01 Uhr
und ich freue mich für die engländer. na ja, nur für einen jeder tag ist ein gewinn.
Re: Quelle?
Antwort von lotte_1753 am 03.11.2016, 21:57 Uhr
Zustimmung des Parlaments zum "ob" ist erforderlich, aber dass das Parlament gegen das Referendum stimmen wird ist unwahrscheinlich. Zurückhaben möchte ich die Engländer auch nicht mehr!!!
brit. Parlament
Antwort von Salkinila am 04.11.2016, 11:11 Uhr
Das britische Parlament besteht aus Unter- und Oberhaus. Die Abgeordneten des Unterhauses sind gewählt und werden wohl eher für den Austritt stimmen, obwohl die meisten eigentlich dagegen sind. Allerdings wollen sie ihre Wähler nicht verprellen. Beim Oberhaus sieht das anders aus - die Lords werden nicht gewählt sondern ernannt, fühlen sich also keinen Wählern verpflichtet. Viele unter ihnen sind gegen den Brexit und könnten also im Parlament dagegen stimmen....