Geschrieben von Einstein-Mama am 06.10.2014, 10:39 Uhr |
Auschwitzleugner
Wenn auf einer einschlägigen FB Seite die Auschwitzlüge verbreitet wird, ist das doch strafbar, oder? Mehrfaches Melden fruchtet bei FB nicht, was kann man noch tun?
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Pamo am 06.10.2014, 10:42 Uhr
In Deutschland ist das strafbar. Ist die Seite denn eine Deutsche?
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Einstein-Mama am 06.10.2014, 10:46 Uhr
Ich schreib dir ne pn!
Re: Auschwitzleugner
Antwort von dkteufelchen am 06.10.2014, 11:25 Uhr
das finde ich schon sehr bedenklich, vor allem, dass FB nicht reagiert.
vielleicht mal die örtliche polizei einschalten?
Re: Magst Du den mal fragen,
Antwort von Franke am 06.10.2014, 11:41 Uhr
wo die ganzen Menschen abgeblieben sind, wenn sie nicht da zu Tode kamen?
Es geht um Millionen Menschen, die zweifelsfrei in Deutschland und anderen europäischen Ländern gelebt haben.
Für unzählige Städte kann man konkrete Tage benennen, an denen Güterzüge voller Menschen abgefahren sind - Wohin?
Spätestens 1944/45 hätten die doch wieder auftauchen müssen, wenn sie irgendwo im Osten gefangen gehalten worden wären?
Haben sich Leute aus dieser Ecke dazu schon mal geäußert?
Re: Auschwitzleugner
Antwort von shinead am 06.10.2014, 11:41 Uhr
Einfach mal bei der Polizei melden.
Facebook braucht meist mehrere Anläufe, bis gemeldete Seiten tatsächlich gesperrt werden.
@Franke:
Antwort von shinead am 06.10.2014, 11:46 Uhr
Du kannst der Fraktion nicht mit Logik kommen.
Verschwörungstheoretiker (ganz besonders die im rechten Spektrum) lassen sich doch nicht mit Logik bekehren (wahrscheinlich wissen sie noch nicht mal genau, was das ist...).
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Silvia3 am 06.10.2014, 11:54 Uhr
Staatsanwaltschaft melden? Ist doch ein Offizialdelikt in Deutschland, da müssen die aktiv werden.
Silvia
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Einstein-Mama am 06.10.2014, 12:15 Uhr
Ich denke auch die Masse macht es. Aber vielleicht kann einer von euch mal sagen ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist.
gemeldet.
Antwort von DecafLofat am 06.10.2014, 12:26 Uhr
das ist schon recht eindeutig.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von seevetaler am 06.10.2014, 12:27 Uhr
Ich habe noch nicht erlebt, das FB Seiten gesperrt hat. Sei es Kinderpornografie oder Gewaltandrohung gegen Polizisten. Ist leider so.
Verleugnent wird nur in dem einem Satz, soweit ich das jetzt gelesen habe.
Das andere Geschwätz ist sehr schwammig.
Zu wünschen wäre es, wenn eine Meldung von Erfolg gekrönt wäre, aber ich glaube nicht dran.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von lotte_1753 am 06.10.2014, 12:32 Uhr
Auf welchen Seiten treibst Du Dich denn rum? Strafbar oder nicht ist eine Sache, ich glaube aber nicht, dass man mit dem Strafrecht irgendetwas erreicht . Ausser diesen Leuten noch mehr Aufmerksamkeit zu geben. Sollen sie ihr Geseiere doch von sich geben.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Einstein-Mama am 06.10.2014, 12:38 Uhr
Den Kommentar auf welchen Seiten ich mich rumtreibe, kannst du dir sparen. Ein Seitenhieb der unnötig ist. Ich würde sie ja gerne seiern lassen, aber Wegschauen ist immer so eine Sache, zumal mehrfach zu Krawall aufgefordert wird und Naziaufmärsche wieder total in sind.
Schuld ist wohl die Flüchtlingsflut kombiniert mit den Salafisten. Ich denke nicht, dass das ein paar einzelne Trottel sind, das ist eher ein Krebsgeschwür dass sich ziemlich schnell ausbreitet momentan.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von lotte_1753 am 06.10.2014, 12:56 Uhr
Erster Satz war nicht Ernst gemeint, das nächste Mal mit Smiley. Aber dem wirst Du nicht mit den Mitteln des Strafrechts entgegentreten können.
Flüchtlingsflut würde ich so nicht sagen woollen, ich kann keine erkennen.
Das Problem ist...,
Antwort von emilie.d. am 06.10.2014, 13:01 Uhr
... dass sich theoretisch jeder unter diesem Nick einloggen kann, es also sehr schwer wird, Person XY nachzuweisen, dass tatsächlich sie diesen Kommentar verfasst hat und nicht jemand anderes, der sich als ihre Person ausgegeben hat. Theoretisch kann man, so glaube ich, eine IP Abfrage beim Provider machen (also tatsächlich den "ausführenden Computer" bestimmen), aber diese Daten werden nur kurz gespeichert. 8 Tage?
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Einstein-Mama am 06.10.2014, 13:04 Uhr
Das sehen die aber anders. Die Seite soll sehr dummen Menschen suggerieren, NICHT rechts zu sein.
Beispielsweise wird geschrieben : man müsste sie alle vergasen, aber da wird ja gleich die Nazikeule geschwungen, wenn man das sagt. Ich bin nicht rechts, ABER blubberblubberblubber
Ich sehe schon Flüchtlinge und volle Asylantenheime, bisher hat mir aber weder einer davon einen Cent weggenommen, noch bedroht, noch beschimpft.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von lotte_1753 am 06.10.2014, 13:30 Uhr
Meinte nur dass Flüchtlingsflut kein besonders günstiger Ausdruck ist, da er bereits eine negative Wertung beinhaltet. Eine Flut kann ja nichts positives sein insofern würde ich den Ausdruck gerade in einer Diskussion mit latent rechtsgewandten Personen nicht verwenden.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Silvia3 am 06.10.2014, 14:38 Uhr
Das ist m.E. zu allgemein gehalten und der Leugner setzt auch noch dazu "soweit ich weiß". Ich denke nicht, dass das einen Straftatbestand darstellt.
Silvia
Re: Auschwitzleugner
Antwort von taram am 06.10.2014, 18:09 Uhr
muss zugeben,bin sehr müde, konnte aber nichts strafbares lesen...
und dann muss ich ehrlich sagen, mich kotzt das gerede übern 2. weltkrieg dermaßen an - denn wir sind gerade vielleicht aufm weg zum 3. weltkrieg
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Leena am 06.10.2014, 20:39 Uhr
An sich wäre wohl § 130 StBG zuständig:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost" bzw. "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt".
Die fragliche Aussage bei FB war "Meine Vorfahren haben keine Menschen hingerichtet!!! Und vergast wurde NIEMAND soweit ich weiß".
Holocaustleugnung im Sinne des StGB ist das Bestreiten oder weitgehende Verharmlosen des Holocausts. Die Behauptung "es wurde niemand vergast" wäre definitiv Holocaustleugnung. Wenn es "relativiert" (*würg*) durch die Erweiterung "soweit ich weiß", ist es nicht mehr ganz so eindeutig. Es kann ja auch bloß daran liegen, dass derjenige, der die Behauptung äußert, so blöd ist, dass es nicht weiß, dass Menschen vergast wurden.
Die entsprechende FB-Seite, von der die genannte Behauptung stammt, finde ich übrigens überaus widerwärtig und so eine eklige Mischung aus scheinheilig-selbstgerecht, dass ich nur noch...
Ich bin jedenfalls inhaltlich ganz bei Dir, Einstein-Mama, und ich hoffe wirklich, mit geballten Meldungen bei FB und Information an die Polizei / Staatsanwaltschaft lässt sich wenigstens bei einem von diesen ein bisschen was erreichen... auch wenn ich fürchte, bei so jedem ist Hoffnung auf Einsicht ein frommer Wunsch. Trotzdem...
Re: Auschwitzleugner
Antwort von lotte_1753 am 06.10.2014, 23:23 Uhr
Ob das den öffentlichen Frieden stört? Weiß ich nicht, glaube ich nicht.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Leena am 07.10.2014, 8:03 Uhr
Ich finde ja rein als Privatperson, allein das Betreiben von solchen FB-Seiten (scheinheilig-verbrämte rechtsextreme Propaganda, die ja üüüüberhaupt nichts nie mit Neonazis zu tun hat, sondern bloß stolz ist, Deutscher zu sein, blabla... ) stört schon den öffentlichen Frieden, diese demonstrative Versuche zur Volksverdummung.
Aber darüber kann man sicherlich streiten.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von lotte_1753 am 07.10.2014, 12:28 Uhr
Ich bin da immer sehr eng an den Grundrechten (muss ja irgendjemand sein, da es die FDP nicht mehr gibt). Jeder sollte frei seine Meinung sagen können, gleichwohl ob damit politische, ethische, religiöse oder sonstige Gefühle anderer verletzt werden. Und die Grenzen dieses Rechts sollten so eng wie möglich gefasst werden. Wenn jemand rechtes Gedankengut verbreiten will, dann ist das sein gutes Recht. Aber ebenfalls ist es mein Recht zu sagen, dass diese Ansichten falsch sind.
Re: Auschwitzleugner
Antwort von Leena am 07.10.2014, 13:18 Uhr
Bei der Holocaust-Leugnung sind aber die Grenzen der Meinungsfreiheit (nach deutschem Recht) überschritten, das erfüllt - unter bestimmten Bedingungen - nun mal einen Straftatbestand.
Klar, es ist nicht strafbar, insgesamt so zu denken, aber öffentlich sagen darf man es nun mal nicht.
Man darf fürchterlich rechts denken - aber Volksverhetzung ist strafbar. Und das ist gut so. ;-)
"Der Holocaust ... als Massenvernichtungsunrecht ist eine geschichtlich erwiesene Tatsache, deren Leugnen folglich als erwiesen unwahr allein für sich betrachtet nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt" - gibt ja schöne BVerfG-Urteile dazu.
Wobei ich zugebe - einfach ist die Abgrenzung da definitiv nicht!
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