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Geschrieben von rega am 04.07.2014, 13:45 Uhr

Arebeitszeugnis

Bekommt man bei einem 450 Eurojop auch ein Arbeitszeugnis?

Danke!

 
2 Antworten:

Re: Arebeitszeugnis

Antwort von shinead am 04.07.2014, 14:05 Uhr

Wenn Du eins verlangst, dann ja.

Als Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Zeugniserteilung dient § 109 Gewerbeordnung unabhängig vom Entgelt oder den geleisteten Stunden.

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Re: Arebeitszeugnis

Antwort von Fru am 04.07.2014, 14:59 Uhr

Natürlich! Frag danach!

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