Geschrieben von rega am 04.07.2014, 13:45 Uhr |
Arebeitszeugnis
Bekommt man bei einem 450 Eurojop auch ein Arbeitszeugnis?
Danke!
2 Antworten:
Re: Arebeitszeugnis
Antwort von shinead am 04.07.2014, 14:05 Uhr
Wenn Du eins verlangst, dann ja.
Als Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Zeugniserteilung dient § 109 Gewerbeordnung unabhängig vom Entgelt oder den geleisteten Stunden.
Re: Arebeitszeugnis
Antwort von Fru am 04.07.2014, 14:59 Uhr
Natürlich! Frag danach!
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