Geschrieben von Butterflocke am 14.01.2015, 22:28 Uhr |
Arbeitszeugnis
Wisst Ihr vielleicht, wie es ist, wenn jemand nur EINEN Angestellten hatte, dem inzwischen gekündigt wurde und der nun ein Arbeitszeugnis verlangt:
Es wurde gekündigt, weil es 1. wirtschaftlich nicht mehr möglich war, diesen Angestellten zu halten und weil er 2. seinen Arbeitgeber betrogen/hintergangen hat. Dieser Grund stand aber nicht in der Kündigung - es fand eine ordentliche Kündigung statt.
Ich wurde nun gebeten, das Arbeitszeugnis zu schreiben. Ansich kein Problem. Ich weiß nur nicht, wie ich die Wünsche des Arbeitgebers berücksichtigen soll. Dieser ist nämlich voller Wut, weil seit der Kündigung eine Klage und Bedrohung die nächste jagt.
Lieber würde er sich einen Finger abhacken, als diesem Menschen ein gutes Zeugnis zu schreiben.
Ich kenne die Einzelheiten und kann ihn sehr gut verstehen!
Meine Frage nun: Ich weiß, dass man das Recht auf ein Arbeitszeugnis hat. Ich kenne auch die Formulierungen, die man - je nach Zufriedenheit (oder eben nicht) - verwenden kann.
Wenn ich mich nach den Wünschen des Arbeitgebers richten würde, bestünde das Zeugnis aus lauter "er bemühte sich" und dergleichen. Ein solches Zeugnis könnte der Ex-AN dann aber anfechten..., oder?
Wie finde ich einen Mittelweg, um ihm kein gutes Zeugnis auszustellen, aber gleichzeitig eines, gegen das er nichts mehr unternehmen kann...?
Der ehemalige AG ist wirklich eine gute Seele und ließ sich lange hintergehen. Er konnte es nicht glauben und ist heute umso mehr enttäuscht. Ich will damit nur sagen, dass es kein böser Mensch ist, der nun noch nachtritt! Ich kann ihn voll und ganz verstehen....
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von sun1024 am 14.01.2015, 22:32 Uhr
Dann würde ich seine Arbeit wahrheitsgemäß gut beschreiben, aber auch das Hintergehen irgendwo herein klausulieren.
Kann natürlich trotzdem sein, dass er versucht, dagegen rechtlich vorzugehen... keine Ahnung, wie dann sowas entschieden wird...
LG sun
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von sun1024 am 14.01.2015, 22:34 Uhr
Hier sind - finde ich - ein paar hilfreiche Tipps, wie man böse Vergehen formulieren kann:
http://www.perspektive-mittelstand.de/Formulierungen-im-Arbeitszeugnis-Tipps-fuer-Arbeitgeber/management-wissen/2018.html
LG sun
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von Carow am 14.01.2015, 22:39 Uhr
Oh wie ich dich verstehe! Musste auch schon "geschönten" Arbeitszeugnissen zustimmen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Das einzige, was ich konnte, ohne uns angreifbar zu machen: Das Zeugnis so kurz wie möglich und Aussagen weglassen. Also z.B. nur das Verhalten gegenüber Kollegen oder Kunden, aber nicht zu Vorgesetzten beschreiben...
hoffe, du verstehst was ich meine.
lg
Carow
super...
Antwort von Butterflocke am 14.01.2015, 22:42 Uhr
Danke!
Ja eben....wie wird sowas dann entschieden.....?
Ein endloser Streit bringt ja keinem was und ich bin immer eher dafür, dann einfach nachzugeben, da der AN ja schon durch die Kündigung genug gestraft ist.
Bei diesem Menschen aber...naja, ich weiß gar nicht, wie ich es ausdrücken soll....
Würde ich per Hand schreiben, würde ich den benutzten Stift danach verbrennen....
Tut mir leid, aber es ist wirklich so....
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von tweenky am 14.01.2015, 22:45 Uhr
Habe selbst - leider - schon einen ähnlich extremen Fall gehabt.
Mein Tipp: hat der AN ein qualifiziertes Zeugnis verlangt? Falls nein, stell einfach ein ganz kurzes einfaches Zeugnis aus:
Herr xx, geb. xx in xx, war von xx bis xx in unserem Unternehmen als xx beschäftigt. (Ggf. noch die Tätigkeit (kurz!!) ausführen.)
Er verlässt uns zum xx.
Kein Bedauern des Ausscheidens, kein Dank, keine guten Wünsche. Selbst der unbelesenste Zeugnisleser merkt hier, dass das Verhalten des AN absolut nicht in Ordnung war.
Sollte er ein anderes Zeugnis wollen, müsste er tatsächlich klagen. Ich habe diese Vorgehensweise damals auch mit unserem RA abgesprochen.
Je länger der AN beschäftigt war, desto hinderlicher wird ein einfaches Zeugnis.
Sag mal, wie es ausgegangen ist!
Alles Gute
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von Butterflocke am 14.01.2015, 22:45 Uhr
Ja ich verstehe....
Das Weglassen ist dann bereits die "Aussage". Und etwas, das nicht drin steht, kann auch nicht beanstandet werden....
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von tweenky am 14.01.2015, 22:46 Uhr
Ganz genau.
Er hat keine Benotung verlangt? Dann bekommt er auch keine. Und Ihr müsst diese nicht rechtfertigen.
Tweenky
Antwort von Butterflocke am 14.01.2015, 22:47 Uhr
Er war (ich muss mich noch nach den genauen Daten erkundigen) um die 7 Jahre beschäftigt, also recht lang. Ich habe den Brief, in dem er das Zeugnis fordert, noch nicht selbst gelesen. Es wird sich aber sicher um ein Qualifiziertes Zeugnis handeln...., fürchte ich.
Re: super...
Antwort von Pamo am 15.01.2015, 6:06 Uhr
Dann haette der Mitarbeiter auch entsprechend gekuendigt und angezeigt werden sollen. Mein Mitleid mit dem AG haelt sich deswegen in Grenzen. Kenne in meiner Verwandtschaft einen aehnlichen Fall wo der Mitarbeiter wieder zurueck ist und auch privat ein und aus geht. Fuer mich unbegreiflich, aber es geht mich nichts an. Ich rate auch dir, dich raus zu halten und den AG selber das Zeugnis schreiben zu lassen. Wuehl du nicht im Dreck anderer Leute, den sie selber nicht anpacken moegen.
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von IngeA am 15.01.2015, 8:23 Uhr
Und auch anders rum:
wenn Dinge, die ganz selbstverständlich in diesem Beruf vorrausgesetzt werden ganz besonders lobend herausgestellt werden ist das auch recht eindeutig :o)
LG Inge
Re: super...
Antwort von Hase67 am 15.01.2015, 8:58 Uhr
Pamo,
wenn mich meine neugierige Nase, die ich auch in Sachen stecke, die mich eigentlich gar nichts angehen, nicht trügt, dann geht es hier um den bereits bekannten Sonderfall, mit dem Butterflocke auch privat verquickt ist. Auch wenn du mit deinem Ratschlag natürlich prinzipiell richtig liegst.
Re: super...
Antwort von Nurit am 15.01.2015, 9:29 Uhr
Ich würde auch dazu tendieren, ein Zeugnis ohne Benotung und vor allem ohne Wünsche für die Zukunft zu schreiben. Das ist dann schon recht eindeutig. Das Kind ist leider schon mit der Form der Kündigung in den Brunnen gefallen.
Re: super...
Antwort von Pamo am 15.01.2015, 9:38 Uhr
Oh davon weiss ich nichts.
Re: super...
Antwort von Malefizz am 15.01.2015, 9:40 Uhr
Das würde ich niemals einfach so ohne fachliche Beratung schreiben. Es gibt zwar Formulierungen für Verfehlungen, und auch Auslassungen sprechen Bände, aber in Anbetracht der Umstände würde ich das Zeugnis lieber von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf Wasserdichtigkeit abklopfen lassen, wenn ihr vorab schon juristische Konsequenzen minimieren wollt.
Anzeige und außerordentliche Kündigung wäre wirklich das einzig richtige gewesen. Jetzt habt ihr den Salat, und der gewiefte Ex-AN dreht euch mit seiner kriminellen Energie weiterhin nur eine lange Nase.
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von lotte_1753 am 15.01.2015, 9:41 Uhr
Wenn bereits Klagen anhängig gemacht wurden und der ehemalige Mitarbeiter also anwaltlich vertreten ist, bringen Tricks wie "weglassen" nicht wirklich viel. Würde mich anwaltlich beraten lassen. Vielleicht kann es sinnvoll sein im Zweifel ein "3er Zeugnis" zu nehmen und den AN klagen lassen (da gab es neulich ein Urteil mit einem "3er Zeugnis" als Grundlage, habe ich aber nur oberflächlich wahrgenommen). Ich würde auch mal über eine Anzeige wg Betrugs nachdenken, wenn sich dieser beegen last..
Re: Arbeitszeugnis
Antwort von wolke76 am 15.01.2015, 12:49 Uhr
In einem Arbeitszeugnis sollte das stehen, was tatsächlich geleistet wurde - oder eben nicht. Grundsätzlich ein schlechtes Zeugnis auszustellen, weil man sich über den AN geärgert hat, ist kein kluger Schachzug.
OHne die EInzelheiten zu kennen und die anderen Beiträge alle zu lesen würde ich sagen, dass man das, was der AN wirklich gut gemacht hat (das muss es ja auch gegeben haben) auch so niederschreibt. Dass das, was nicht geleistet wurde, ebenfalls hineinkommt (gern "nett" verpackt) versteht sich von selbst. Da wäre dann ja auch nicht anzufechten.
Ggf. sollte sich der AG rechtlich beraten lassen und auch eine Anzeige erwägen, wenn es sich tatsächlich um Betrug oder eine andere Straftat handelte.
Re: super...
Antwort von Butterflocke am 15.01.2015, 15:54 Uhr
Nun ja, man muss so etwas auch beweisen können. Es war zwar auch für den Anwalt eine recht eindeutige Geschichte (für uns sowieso), aber da der AG zu vertrauensvoll WAR, hat er bestimmte Dinge eben FALSCH gemacht (Blankounterschriften erzteilt z.B. - im festen Glauben, er würde niemalsnimmernicht betrogen werden).
Pamo, daran haben wir natürlich auch gedacht. Aber der Anwalt hat uns von einer nicht ordentlichen Kündigung dennoch abgeraten.
Re: super...
Antwort von Butterflocke am 15.01.2015, 15:57 Uhr
Das Zeugnis werde ich unserem "Hausanwalt" natürlich zeigen.
Und mit den Dingen, die da "eindeutig richtig" sind, ist das immer so eine Sache. Siehe oben...ich schrieb es ja bereits. Von außen stellt sich das recht eindeutig und einfach dar. Ist es aber eben dann oft leider doch nicht....(ich möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen...).
Makaber oder letzter Ausweg
Noch eine (Um-)Frage und ein Danke
Charlie Hebdo Titel
Noch eine Frage, dann hör ich erst mal auf... an die Tragetuchexperten!
Der Streit um Religionen sollte sich bald erledigt haben....
Was ich mich immer wieder frage, ist
Au-Pair erfahrung??
Gegenstimme zur Religionsfeindlichkeit?
Pegida Gegendemonstrationen