Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von otti am 07.04.2015, 20:34 Uhr

An die Lohnbuchhalter oder andere Auskenner


Ich arbeite nach einem im Vormonat erstelltem Plan 20h Teilzeit wöchentlich. Ich arbeite nie 4h pro Tag eigentlich werde ich immer 8h täglich geplant ca.2-3 Tage wöchentlich also.Wenn ich mehr Tage arbeite habe ich dann im Folgemonat entsprechend freie Tage.
Jetzt war ich einen Tag Kind krank und dieser Tag soll mir nur 4h berechnet werden obwohl ich ja 8h geplant war.Diese 4h werden dann der Krankenkasse gemeldet.Natürlich habe ich dann 4 Minustunden an diesem Tag.
Ist das so ?

 
16 Antworten:

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskenner

Antwort von kanja am 07.04.2015, 20:50 Uhr

Was steht denn in deinem Vertrag? Sind da Arbeitszeiten festgelegt? Wenn nicht, ist es ja logisch, dass man nicht die immer wechselnden tatsächlichen Arbeitsstunden zur Berechnung heranzieht, sondern 20:5, also 4h/Tag.

Du musst halt mit deinem Arbeitgeber klären, dass dir die Minusstunden nicht abgezogen werden, da es ja kein regulärer Arbeitstag war. War bestimmt ein Versehen bzw. halt so ins System eingegeben und kann geändert werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskenner

Antwort von otti am 07.04.2015, 20:53 Uhr

Vor 2 jahren war ich selbst 2 Tage krank. Da wurde die tatsächlich geplante Arbeitszeit von 8h berechnet. Ist das bei Kind krank anders ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskenner

Antwort von otti am 07.04.2015, 20:54 Uhr

Im Vertrag steht nur wöchentlich 20 h Teilzeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskenner

Antwort von Zwurzenmami am 07.04.2015, 21:08 Uhr

bei mir war es so, dass ich 16 Stunden pro Woche laut Vertrag hatte und das wurde dann auf 5 Tage runtergerechnet, waren dann 3,12 h pro Tag, die tatsächliche Arbeitszeit pro Tag lag aber bei etwa 5,5 h, wenn ich krank war oder Urlaub hatte, galten die 3,12 h. Geplant war ich mal mit 3 Tagen pro Woche und mal mit 4 oder 5 Tagen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskenner

Antwort von Leena am 07.04.2015, 21:10 Uhr

Bei uns wurde es vor ein paar Jahren umgestellt bei Teilzeit-Kräften.

Ich arbeite z.B. 3 Tage/Woche je 8 Std., wenn ich dann an einem Arbeitstag krank war, wurden mir 8 Std. gutgeschrieben, wenn ich an einem Nicht-Arbeitstag krank war, wurde entsprechend auch nichts gutgeschrieben, da für den Tag auch keine Soll-Zeit eingebucht war.

Mittlerweile wird die wöchentliche Arbeitszeit gleichmäßig auf alle 5 Tage verteilt, wenn ich jetzt an einem Arbeitstag krank bin, bekomme ich 4,8 Std. gutgeschrieben - da ich aber faktisch 8 Std. arbeiten müsste, mache ich dann 3,2 Std. "Miese".

Dafür müsste ich an Nicht-Arbeitstagen mich trotzdem krankschreiben lassen, wenn ich krank bin, da werden mir dann auch 4,8 Std. angerechnet. Diese Woche bekomme ich z.B. für den Feiertag am Montag auf mein 1/5-Wochen-Soll angerechnet, obwohl ich montags nicht arbeiten würde. Dafür mache ich an den Feiertagen, an denen ich eigentlich arbeiten müsste, faktisch eben auch 3,2 Std. "Miese"...

So wirklich begeistert bin ich von der Umstellung nicht, aber es ist halt so, wie es ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskenner

Antwort von otti am 07.04.2015, 21:33 Uhr

Hm,dann wird das also je nach Arbeitgeber geregelt.Interssant. Mich ärgern nur die verfallenen Stunden.....Habe mich auch nur einen Tag krankschreiben lassen,dann hatte ich frei. Blöd.
Komisch das bei eigener Krankheit die geplanten Stunden zu Grunde genommen werden.
Man macht Miese ,weil man ein Kind hat.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von shinead am 07.04.2015, 21:38 Uhr

Bei uns werden (egal,ob Kind oder selbst krank) bei den auf Stundenbasis angestellten MAs immer die geplanten Stunden berechnet.
Minusstunden bei Krankheit geht m.E. gar nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von otti am 07.04.2015, 21:55 Uhr

So hatte ich ja angenommen,weil es bei uns bei eigener Krankheit so ist.
Kind krank ist wahrscheinlich anders ....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von kanja am 07.04.2015, 22:00 Uhr

Hast du denn beim Arbeitgeber gefragt, warum es so berechnet wurde?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von otti am 07.04.2015, 22:05 Uhr

Die Lohnbuchhalterin ,die sich auskennt hat Urlaub......

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von Leena am 07.04.2015, 22:08 Uhr

Doch, das geht - ist auch legal. Nennt sich "gleichmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit".

Der AG argumentiert damit, dass sich das ja langfristig ausgleiche, die Krank-Tage, an denen man arbeiten muss und zeitanteilig nicht die volle Arbeitzeit angerechnet bekommt, und die Krank-Tage, an denen man nicht arbeiten muss, aber zeitanteilig eben doch 1/5 der Wochenarbeitszeit angerechnet bekommt - bzw. entsprechend bei Feiertagen, die man arbeiten müsste oder eben nicht arbeiten.

Diese Woche mache ich z.B. quasi 4,8 Std. "Gute", weil Ostermontag Feiertag war und ich ganz normal Di-Do jeweils meine 8 Std. arbeite...wenn ein Feiertag auf einen meinen Arbeitstage fällt, mache ich umgekehrt entsprechend "Miese".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von shinead am 07.04.2015, 22:08 Uhr

Frag mal bei der Krankenkasse nach.

M.E. bist Du für die Stunden an diesem Tag freigestellt worden. Nicht für mehr und nicht für weniger. Bei Freistellung kann man keine Minusstunden aufbauen.

Arbeitest Du bei Diakonie oder ev. Kirche in NRW? Da wäre es tatsächlich anders.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von Leena am 07.04.2015, 22:08 Uhr

Das könnte die ungleichmäßige Handhabung erklären. ;-)

Kannst Du sie darauf ansprechen, wenn sie nach dem Urlaub wieder da ist..?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von otti am 07.04.2015, 22:11 Uhr

Nein,ich arbeite nicht bei der Kirche.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von leonessa am 08.04.2015, 9:45 Uhr

Rede doch noch mal mit dem AG. Bei uns werden auch die tatsächlichen Stunden, die laut Dienstplan erfüllt werden sollten, angerechnet. Hast Du z.B. geplant in der Woche nur einen Tag Arbeit und den Rest überstundenfrei - bist aber krank - so hast Du eben Pech. Andersherum eben der AG, falls im Dienstplan mehr Stunden eingeteilt waren.

Vielleicht war das ja ein Versehen und im Computer sind für jeden Tag automatisch 4 Stunden hinterlegt. Falls das so ist, lass das doch ändern. Schwierig wird es aber, wenn Du gar keinen richtigen Plan hast, sondern nach Bedarf arbeiten sollst.


LG, Leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Antwort von wolke76 am 08.04.2015, 10:54 Uhr

Da schließe ich mich an. Minusstunden, wenn man oder Kind krank ist, geht nicht. Zumindest sollte das so sein. Die Realität sieht aber leider anders aus.

Du gehst an dem Tag, für den du den Kinderkrankenschein hast, sozusagen mit +-0 raus. Wie letztlich das Entgelt gekürzt wird, ist m. E. AG-Sache. Sprich, er kann um die durchschnittlichen Stunden (4) oder um die tatsächlichen kürzen. Möglich wäre auch, dass er einfach um 1/30 oder 1/22 (bei z.B. 30 Kalender-/Arbeitstagen) kürzt. In Abhängigkeit davon berechnet die KK dann das KG.

Zu Fragen dercEntgeltkürzung kann und darf die KK keine Aussage treffen. Das ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zwischen dir und dem AG. Die KK klärt nur das, was für die KG-Berechnung wesentlich ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.