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Geschrieben von like am 23.03.2016, 10:18 Uhr

Abgrenzung Ehrenamt - Nebenberuf

Vielleicht kennt sich jemand aus?

Was muss erfüllt sein, damit man nicht mehr von einem Ehrenamt spricht?
Im konkreten Fall liegt ein Vertrag mit einem verein vor als "nebenberuflicher Übungsleiter". Es wird auch von einer "Vergütung" gesprochen; darüber wird jährlich dann eine Spendenbescheinigung ausgestellt; d.h. ausbezahlt wird nichts.

Kann man hier von Nebenberuf sprechen oder fällt das dann unter Ehrenamt?
Jemand Links / Quellen?

 
8 Antworten:

Re: Abgrenzung Ehrenamt - Nebenberuf

Antwort von Steffi528 am 23.03.2016, 10:53 Uhr

Schau mal hier

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/ehrenamtspauschale.html

Aufwandsspende, das ist nichts aus der Übungsleiterpauschale

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Re: Abgrenzung Ehrenamt - Nebenberuf

Antwort von muffelzahn am 23.03.2016, 15:10 Uhr

https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/ehrenamtspauschale.html
roll mal runter, da steht was von Übungsleiterpauschale.
LG

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danke für die Links und weitere Frage

Antwort von like am 23.03.2016, 17:28 Uhr

kann man somit sagen, wer die Übungsleiterpauschale bekommt, ist diesbezüglich nicht ehrenamtlich tätig?

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Re: danke für die Links und weitere Frage

Antwort von Steffi528 am 23.03.2016, 17:49 Uhr

Doch, das ist ehrenamtlich, er oder sie bekommt eine Aufwandsentschädigung.

Kommunalpolitiker sind ja auch ehrenamtlich tätig, bekommen aber ihr Sitzungsgeld. Du darfst sogar diese 2400 €, die man als Übungsleiterpauschale bekommt (nicht die Spendenbescheinigung) neben einen 450 € Minijob haben

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hm...

Antwort von like am 23.03.2016, 19:22 Uhr

mir wäre es im konkreten Fall lieber, die Übungsleitertätigkeit würde nicht als Ehrenamt, sondern als nebenberufliche Tätigkeit gelten... so auch im Vertrag tituliert. Es wird auch ein Entgelt genannt, das aber faktisch als Spende an den Verein zurück geht - gibt dann ne Spendenbescheinigung. Ehrenamt ist doch eigentlich per Definition entgeltfrei - lediglich Aufwandsentschädigung. Kann ich mich da auf den Vertrag berufen, der "Entgelt" und "nebenberuflich" sagt?

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Re: hm...

Antwort von Steffi528 am 23.03.2016, 20:02 Uhr

Ich weiß jetzt nicht, wie Du das meinst.

Möchtest du einfach das Geld haben aus dem Vertrag? Kann ich vollständig verstehen. Das wäre aber trotzdem dann noch ehrenamtlich mit der Aufwandsentschädigung als Übungsgruppenleiterin (diese bis zu 2400 € steuerfrei, die Du dazu "verdienen" kannst) Was ich nicht verstehe, ist, das der Verein sozusagen das Geld gar nicht auszahlt und das dann als Aufwandsspende quittiert.
Das ist ja schön für den Verein, würde ich aber als Übungsgruppenleiterin, die die Verantwortung für die Sparte hat, nicht machen.

Als Übungsgruppenleiterin hat man doch auch Ausgaben, wie z.B. Benzinkosten, Telefonkosten etc. Von daher würde ich das Geld haben wollen OHNE Spende

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PN

Antwort von like am 24.03.2016, 18:02 Uhr

es geht nicht ums Geld, sondern um die Anerkennung durch einen anderen Träger als "Berufliche Tätigkeit" in diesem Bereich

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PN

Antwort von like am 24.03.2016, 18:02 Uhr

es geht nicht ums Geld, sondern um die Anerkennung durch einen anderen Träger als "Berufliche Tätigkeit" in diesem Bereich

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