Geschrieben von like am 23.03.2016, 10:18 Uhr |
Abgrenzung Ehrenamt - Nebenberuf
Vielleicht kennt sich jemand aus?
Was muss erfüllt sein, damit man nicht mehr von einem Ehrenamt spricht?
Im konkreten Fall liegt ein Vertrag mit einem verein vor als "nebenberuflicher Übungsleiter". Es wird auch von einer "Vergütung" gesprochen; darüber wird jährlich dann eine Spendenbescheinigung ausgestellt; d.h. ausbezahlt wird nichts.
Kann man hier von Nebenberuf sprechen oder fällt das dann unter Ehrenamt?
Jemand Links / Quellen?
Re: Abgrenzung Ehrenamt - Nebenberuf
Antwort von Steffi528 am 23.03.2016, 10:53 Uhr
Schau mal hier
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/ehrenamtspauschale.html
Aufwandsspende, das ist nichts aus der Übungsleiterpauschale
Re: Abgrenzung Ehrenamt - Nebenberuf
Antwort von muffelzahn am 23.03.2016, 15:10 Uhr
https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/ehrenamtspauschale.html
roll mal runter, da steht was von Übungsleiterpauschale.
LG
danke für die Links und weitere Frage
Antwort von like am 23.03.2016, 17:28 Uhr
kann man somit sagen, wer die Übungsleiterpauschale bekommt, ist diesbezüglich nicht ehrenamtlich tätig?
Re: danke für die Links und weitere Frage
Antwort von Steffi528 am 23.03.2016, 17:49 Uhr
Doch, das ist ehrenamtlich, er oder sie bekommt eine Aufwandsentschädigung.
Kommunalpolitiker sind ja auch ehrenamtlich tätig, bekommen aber ihr Sitzungsgeld. Du darfst sogar diese 2400 €, die man als Übungsleiterpauschale bekommt (nicht die Spendenbescheinigung) neben einen 450 € Minijob haben
hm...
Antwort von like am 23.03.2016, 19:22 Uhr
mir wäre es im konkreten Fall lieber, die Übungsleitertätigkeit würde nicht als Ehrenamt, sondern als nebenberufliche Tätigkeit gelten... so auch im Vertrag tituliert. Es wird auch ein Entgelt genannt, das aber faktisch als Spende an den Verein zurück geht - gibt dann ne Spendenbescheinigung. Ehrenamt ist doch eigentlich per Definition entgeltfrei - lediglich Aufwandsentschädigung. Kann ich mich da auf den Vertrag berufen, der "Entgelt" und "nebenberuflich" sagt?
Re: hm...
Antwort von Steffi528 am 23.03.2016, 20:02 Uhr
Ich weiß jetzt nicht, wie Du das meinst.
Möchtest du einfach das Geld haben aus dem Vertrag? Kann ich vollständig verstehen. Das wäre aber trotzdem dann noch ehrenamtlich mit der Aufwandsentschädigung als Übungsgruppenleiterin (diese bis zu 2400 € steuerfrei, die Du dazu "verdienen" kannst) Was ich nicht verstehe, ist, das der Verein sozusagen das Geld gar nicht auszahlt und das dann als Aufwandsspende quittiert.
Das ist ja schön für den Verein, würde ich aber als Übungsgruppenleiterin, die die Verantwortung für die Sparte hat, nicht machen.
Als Übungsgruppenleiterin hat man doch auch Ausgaben, wie z.B. Benzinkosten, Telefonkosten etc. Von daher würde ich das Geld haben wollen OHNE Spende
PN
Antwort von like am 24.03.2016, 18:02 Uhr
es geht nicht ums Geld, sondern um die Anerkennung durch einen anderen Träger als "Berufliche Tätigkeit" in diesem Bereich
PN
Antwort von like am 24.03.2016, 18:02 Uhr
es geht nicht ums Geld, sondern um die Anerkennung durch einen anderen Träger als "Berufliche Tätigkeit" in diesem Bereich
Gibt's Banker hier?
Persönliche Frage zu Musical Bodyguard im Musical Dome in Köln
An die Moslems unter Euch - Frage hab' zu schwerer Krankheit
An die Moslems unter Euch - Frage hab' zu schwerer Krankheit
Explosionen am Flughafen in Brüssel
Überbevölkerung
Wir wollen über Ostern nach London, doch lt. Focus bereiten....
Wir wollen über Ostern nach London, doch lt. Focus bereiten....
Brüssel - ja oder nein ?