von leene_1488, 13. SSW am 14.07.2016, 14:27 Uhr |
Zuschüsse
Mädels?
Gleich noch eine Frage hinter her.
Könnt Ihr mir sagen wann und wo ich genau Elterngeld und Kindergeld beantrage?
Bekomme ich auch als Berufstätige einen Zuschuss zur Erstausstattung?
Wann kann mein Freund die Vaterschaft anerkennen und wo? Kostet das was? Gemeinsames Sorgerecht muss doch auch beantragt werden wenn man nicht verheiratet ist oder?
Gibt es sonst noch Zuschüsse die man beantragen kann?
Wir gehen zwar beide Arbeiten, haben allerdings noch einen riesen Kredit auf unser Haus und müssen zur Zeit echt aufpassen mit dem Geld.
Habt vielen Dank für ein paar Infos.
Liebste Grüße
Re: Zuschüsse
Antwort von laluna77, 14. SSW am 14.07.2016, 14:36 Uhr
Ich kann dir jetzt nicht alles beantworten. Aber Vaterschaft anerkennen macht ihr beim Jugendamt und könnt das auch schon vor der Geburt machen lassen.
Geld zur erstausstattung könnt ihr euch bei Beratungsstellen rechnen lassen die haben da den besten Überblick,
Elterngeld und Kindergeld kannst du erst nach der Geburt beantragen. Da bekommst du zur geburtsurkunde zwei Bescheinigungen für die jeweiligen Ämter. Die Formulare am besten vorher schon ausdrucken und ausfüllen. Dann nur noch Daten zum Kind rein Bescheinigungen und weg. Kindergeld bekommst du dann auch rückwirkend und Elterngeld wenn du es schnell fertig machst, klappt meist auch in den ersten 8 Wochen. Und die ersten 8 Wochen bekommst du wenn du arbeitest ja noch ganz normal Geld im Mutterschutz.
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeld stelle beantragt und Kindergeld bei der familienkasse.
Re: Zuschüsse
Antwort von Hannah47803, 12. SSW am 14.07.2016, 18:49 Uhr
Die Frage interessiert mich auch :)
Bin auf die Antworten gespannt besonders wegen Zuschuss zur Erstausstattung wenn man berufstätig ist
Re: Zuschüsse
Antwort von Zerania, 11. SSW am 14.07.2016, 19:57 Uhr
Da werden wir leider keine Erstausstattung bekommen zumindest ich nicht.
Kurzinfo einmalige Beihilfen
Wo:
Antrag bei der Arbeitsagentur (ARGE, Jobcenter) oder beim Sozialamt, der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Wann:
Einmalige Beihilfen müssen vor der Geburt eines Kindes beantragt werden.
Wie viel/ Was:
z.B. Babyausstattung( Kinderbett, Kinderwagen), Schwangerschaftskleidung, Mehrbedarf für Schwangere.
Wie lange:
einmalig
Voraussetzungen: Personen mit geringem Einkommen (Auszubildende, Studierende, ALG II bzw. Sozialgeld- Empfängerinnen)
Re: Zuschüsse
Antwort von Junikäfer123, 25. SSW am 17.07.2016, 10:22 Uhr
Da muss ich noch etwas hinzufügen
"Voraussetzungen: Personen mit geringem Einkommen (Auszubildende, Studierende, ALG II bzw. Sozialgeld- Empfängerinnen)"
Hier muss die klammer erweitert werden auf sonstige. ;-) ich bin nämlich weder azubi noch Studentin noch alg 2 Empfängerin. Sozialhilfe gibt es seit Jahren nicht mehr soweit ich weiß.
Ich bin eine alleinerziehende berufstätige (30h Woche) Mama mit 2 Kindern und hab auch den Antrag gestellt und, siehe da, bewilligt worden. Ein Versuch ist es definitiv wert aber man muss sich trauen ins jobcenter zu gehen und sich blöd anschauen zu lassen.
Es muss ja auch n kompletter erstantrag ausgefüllt werden inkl aller Anlagen (außer Einkommensbescheinigung von AG). 3Monate Kontoauszüge müssen ebenfalls vorgelegt werden. Ist schon nicht ohne.... Falls jemand weitere Fragen hat, gerne per pn
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