Geschrieben von Aixoni am 01.05.2022, 12:43 Uhr |
Sorgerechtsvollmacht/Sorgerechtsverfügung
Hey,
Man kann es beim Notar machen und sicherlich ist das auch sinnvoll. Theoretisch kann man es aber auch selbst handschriftlich aufsetzen und zB beim Vormundschaftsgericht hinterlegen oder aber die gewählten Personen übergeben. Hauptsache es wird gefunden, wenn es gebraucht wird.
Tatsächlich sind es aber zwei verschiedene Sachen.
Bei der Sorgerechtsverfügung geht es darum, wer für die Kinder sorgen soll, sollten beide Elternteile versterben.
Bei der Sorgerechtsvollmacht soll die genannte Person temporär für die Kinder verantwortlich sein, wenn beide Eltern zu Lebzeiten diese Aufgabe nicht erfüllen können zB durch Krankheit, Unfall, etc.
Beide können vollständig unabhängig voneinander sein und werden sie bei uns wohl auch.
Zwei Personen zusammen zu nennen finde ich schwierig. Wenn sie sich dann nicht einig sind gibt es nur Streit um die Kinder und gerade das will man ja u.a. vermeiden.
- Sorgerechtsvollmacht/Sorgerechtsverfügung - Aixoni 30.04.22, 20:51
- Re: Sorgerechtsvollmacht/Sorgerechtsverfügung - Feenstaub7 01.05.22, 9:21
- Re: Sorgerechtsvollmacht/Sorgerechtsverfügung - Aixoni 01.05.22, 12:43
- Re: Sorgerechtsvollmacht/Sorgerechtsverfügung - Feenstaub7 01.05.22, 9:21