Geschrieben von lilke am 12.10.2016, 15:04 Uhr |
Sorgerechtsverfügung...
Ist handschriftlich, wenn die Form gewahrt ist sicherlich auch rechtwgültig. Wenn man das macht, sollte man sie aber auch sicher irgendwo, g.B. beim Jugendamt hinterlegen.
Wir haben keine. Wenn uns was passierennsollte kommen die Kinder zu den Verwandten und da kommen allein vom Alter her nicht viel in Frage und beim Rest wird es eher darum gehen, wer sich drücken will. Da wolen wir mit einer Verfügung keinen Druck ausüben. Es ist eh sehr wahrscheinlich, dass die Kinder dann allein von der Lebenssituation plus Alter her nur zu meinem Schwager kommen könnten.
LG Lilly
- Sorgerechtsverfügung... - LeRoHe 12.10.16, 14:06
- Re: Sorgerechtsverfügung... - Rübenkind 12.10.16, 14:51
- Re: Sorgerechtsverfügung... - lilke 12.10.16, 15:04
- Re: Sorgerechtsverfügung... - LeRoHe 12.10.16, 15:44
- Re: Sorgerechtsverfügung... - lilke 12.10.16, 17:51
- Re: Sorgerechtsverfügung... - lilke 12.10.16, 17:51
- Re: Sorgerechtsverfügung... - LeRoHe 12.10.16, 15:44
- Re: Sorgerechtsverfügung... - Rübenkind 12.10.16, 16:15
- Re: Sorgerechtsverfügung... - lilke 12.10.16, 17:54
- Re: Sorgerechtsverfügung... - 3-Mam 12.10.16, 18:17