Geschrieben von Romy1990 am 17.08.2022, 13:55 Uhr |
Rentenversicherung
Du meinst sicher die Kinder-Erziehungszeit.
Die wird nur rückwirkend anerkannt, du kannst also nicht schon jetzt für die nächsten drei Jahre beantragen.
Ausnahme: wenn dem Vater die Zeit angerechnet werden soll muss dies vorher angegeben werden.
Schau mal hier gibts Infos:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html
!!! Ganz wichtig: die Zeit muss beantragt werden sie wird nicht automatisch berücksichtigt!!!
- Rentenversicherung - JelleBee09 17.08.22, 11:00
- Re: Rentenversicherung - Biermaria 17.08.22, 12:12
- Re: Rentenversicherung - sunvinca 17.08.22, 13:46
- Re: Rentenversicherung - Romy1990 17.08.22, 13:55