von kitkat170583, 37. SSW am 16.02.2022, 9:49 Uhr |
Nochmal Elterngeldantrag 🙈
Ich habe nochmal eine Frage bezüglich des Antrags. In Hamburg ist das angehängte Dokument mit einzureichen. Da ich ja von Krankenkasse und AG Mutterschaftsgeld beziehe frage ich mich ob das auch von beiden Stellen ausgefüllt werden muss. Der Mann bei der Krankenkasse sagte nein (nur Krankenkasse, kommt automatisch nach Eingang der Geburtsurkunde) war sich aber nicht so ganz sicher und überzeugend. Wie versteht ihr das? Meiner Chefin habe ich die Bescheinigung B gegeben (2tes Bild). ??????? Reicht die dann evtl aus?????
Re: Nochmal Elterngeldantrag 🙈
Antwort von eislady, 31. SSW am 16.02.2022, 12:58 Uhr
Hallo aus dem April,
Anlage A geht zur Krankenkasse und Anlage B zum Arbeitgeber.
Ist auch recht einfach zu erklären: die Krankenkasse bezahlt dir das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber bezahlt den "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" und für den Zuschuss gibt es auf der Anlage B unten einen Punkt, den der Arbeitgeber mit ausfüllen muss.
Re: Nochmal Elterngeldantrag 🙈
Antwort von eislady am 16.02.2022, 13:00 Uhr
Also aufpassen, dass die Chefin/Personalabteilung sowohl die Eintragungen für die Elternzeit, als auch die Eintragung für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld macht.
Kann aber erst nach der Geburt ausgefüllt werden, da ja das genaue Geburtsdatum für die Berechnung der Termine benötigt wird.
Re: Nochmal Elterngeldantrag 🙈
Antwort von kitkat170583 am 16.02.2022, 18:23 Uhr
Vielen Dank. Ich finde es sehr irritierend da bei der Bescheinigung A unten der firmenstempel verlangt wird!?
Re: Nochmal Elterngeldantrag 🙈
Antwort von eislady am 16.02.2022, 19:13 Uhr
Das passiert, wenn Behörden alte Vorlagen abändern und dann wieder verwenden
Vielleicht wollen sie da den Stempel von den Dienstherren der Beamten oder den Stempel der Krankenkasse sehen. Keine Ahnung.
Aber die Krankenkassen kennen das Formular bestimmt schon und wissen schon was sie da machen müssen...