von happiness, 20. SSW am 17.12.2014, 10:41 Uhr |
Mutterschutzgesetz
Huhu Mädels,
gestern war ich mal wieder beim FA. Soweit alles in bester Ordnung.
Habe nun ein anderes Problem...hatte meine Ärztin auf das lange Stehen angesprochen und auf mein erhöhtes Thromboserisiko und ich es einfach nicht mehr schaffe 8 Stunden am Stück zu stehen. Sie wich nur aus und meinte das Thromboserisiko sei hinfällig durch das tägliche Spritzen und der Arbeitgeber müsste mir eine sitzende Tätigkeit anbieten. Das ist aber nicht möglich da ich im Verkauf an der Theke tätig bin und mich da schlecht mit nem Stuhl hinsetzen kann. Und dann meinte sie nur noch, dass der Arbeitgeber die Stunden reduzieren müsste, wenn die Arbeitsplatzänderung nicht möglich wäre.
Habt ihr davon schon mal was gehört?
Ich dachte sie muss mir ein Attest ausstellen. Alle anderen Schwangeren bei uns haben ohne wenn und aber diese ärztliche Bescheinigung bekommen. Warum ist das bei mir so ein heckmeck?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
§4 Abs. 2 Nr. 2 MuSchuG
Antwort von Honey58 am 17.12.2014, 10:59 Uhr
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden...
2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet....
Eine Krankschreibung MUSS dir dein FA nicht ausstellen (handhabt aber bestimmt jede Praxis anders). Dein AG darf dich nach dem MuSchuG nicht mehr als 4 Stunden am Stück stehend arbeiten lassen. Danach muss er dir eine sitzende Tätigkeit anbieten oder dich nach Hause schicken.
Re: Mutterschutzgesetz
Antwort von Maiglück2015, 20. SSW am 17.12.2014, 11:03 Uhr
Hi.
Das muss durch einen Arzt ausgestellt werden und nennt sich individuelles Beschäftigungsverbot. Wortlaut des §3, Abs. 1 Mutterschutzgesetz:"...soweit nach ärztlichem Zeugnis..."
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/beschaeftigungsverbote/individuelle_beschaeftigungsverbote/index.php
Muss dein Arzt ausstellen.
Re: Mutterschutzgesetz
Antwort von Maiglück2015 am 17.12.2014, 11:14 Uhr
Und ansonsten genauso wie Honey es schrieb. Der AG muss dir eine andere Möglichkeit geben oder dich nach 4h gehen lassen.
Re: Mutterschutzgesetz
Antwort von strange1993, 21. SSW am 17.12.2014, 14:31 Uhr
Mich betrifft dieses Problem auch. Aber noch ist es aushaltbar. Da ich stehen muss und laufen muss. Solche Sachen die im Verkauf anfallen. Sollte ich jetzt eigentlich mal mit mein Chef sprechen deswegen? Oder mit meiner Ärztin?
Re: Mutterschutzgesetz
Antwort von Honey58 am 17.12.2014, 15:01 Uhr
Erstmal mit deinem Chef. Denn der Gesetzgeber hat ganz klar geregelt was eine Schwangere darf und was nicht. Daran muss sich dein AG halten.
Benötigst Du über diese gesetzlichen Reglungen hinaus ein (Teil-)BV, dann kannst Du zu deinem Arzt gehen, sprich, wenn Du gar nicht mehr stehen darfst oder selbst die 4 Stunden zu viel wären.
Re: Mutterschutzgesetz
Antwort von Rabe78, 19. SSW am 17.12.2014, 15:35 Uhr
Dem von Honey58 gibt es nichts mehr hinzuzufügen.
Ich habe von meinem Arzt ein BV bekommen, zum einen kennt er meine Vorgeschichte, dann kennt er meinen Arbeitsplatz und ich hatte ja keinen schönen start.
Re: Mutterschutzgesetz
Antwort von strange1993, 21. SSW am 17.12.2014, 15:55 Uhr
Danke für eure Antwort.
Werde mal demnächst das Thema auf der Arbeit ansprechen. Da so manche Sachen mir etwas gegen den Strich gehen. Sprich habe nur noch Spätschichten. Außer heute mal welch ein Wunder. Mal schauen was sich da machen lässt. Aber ansonsten halten die das Mutterschutzgesetz ein, außer in den Punkt.
lg
Re: Mutterschutzgesetz
Antwort von Sugarmaus, 17. SSW am 17.12.2014, 17:23 Uhr
Hallöchen, ...ich arbeite in der Küche im Pflege.
also ich hatte es meinem chef kurz vor ende des dritten monats mitgeteilt.er hats der genossenschaft gemeldet und da kam dann ne liste zurück. Er is sie mit mir durchgegangen und meinte das dies zu viele faktoren sind wo ich nich voll einsetzbar bin...
Somit hat er mir für ab januar Beschäftigungsverbot erteilt.
darf nicht mehr so in der Wärme noch in der Kälte arbeiten...
...nicht lang stehen,muß mehrere pausen einlegen... ect
Und hat somit ne schwangerschaftsvertretung für eineinhalb jahre gesucht.
lg
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Ich eröffne mal einen neuen Beitrag. Wie is das denn nun in der Sswas darf ich,was nicht? Gerade in der ambulanten Pflege...? Mein Chef hatte nur drauf geachtet,keine schweren Patienten und nach Sonntagsarbeit,innerhalb der nächsten 24Stunden einen freien Tag zu geben. ...
von Anni-m., 8. SSW 30.09.2014
Stichwort: Mutterschutzgesetz