Geschrieben von septemberkugel15 am 22.10.2017, 10:44 Uhr |
Kopf platzt
Guten Morgen
Keine Sorge du bekommst Mutterschaftsgeld.
In gleicher Höhe wie dein Arbeitslosengeld.
Du musst dem Amt sagen wann dein 1. Tag des mutterschutz ist. Ab da wird die Zahlung eingestellt und die Krankekasse übernimmt dann.
Das einzige ist ab dem 1.4. Bis zum mutterschutz wird die Zeit mit 0euro berücksichtigt für die Berechnung des Elterngeld.
Ansonsten zb profamilia oder die Caritas können da auch super beraten
- Kopf platzt - maxim2013 22.10.17, 8:55
- Re: Kopf platzt - septemberkugel15 22.10.17, 10:44
- Re: Kopf platzt - Novembermum, 5. SSW 22.10.17, 11:12
- Re: Kopf platzt - maxim2013 22.10.17, 16:57
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