September 2013 Mamis

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Geschrieben von Bailee am 14.02.2013, 14:20 Uhr

kompliezierte jobfrage

Ist genauso wie hier beschrieben, gleich an den MuSchu Elternzeit ranhängen und dir kann nicht gekündigt werden für diese Zeit.

Ich würde den Urlaub nehmen, das rettet dich sicher nicht vor einer Kündigung. Denkst du denn wirklich dass deine Chefin noch weiß auf was du verzichtet hast?
Glaube ich leider wirklich eher nicht.
Vielleicht könnte ein Gespräch helfen wie du dir das vorstellst in Zukunft in ihr auch sagst, dass du wieder arbeiten möchtest?
Wenn es eh nur ein Minijob ist (kA wieviel Stunden) kannst du den vllt auch während der Elternzeit wahrnehmen? Oder mit ihr was ausmachen, wenn du sooft kommst während des Jahres oder sowas ähnliches :)

Viel Erfolg!

 
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