September 2013 Mamis

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Geschrieben von stolzemami92 am 14.02.2013, 14:02 Uhr

kompliezierte jobfrage

Nein sorry das habe ich vergessen also: Grundsätzlich 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt besteht Kündigungsschutz. Falls du in Elternzeit gehst, solltest du diese direkt an den 8 Wöchigen Mutterschutz anhängen, da dann der Kündigungsschutz durchgängig bis zum Ende der Elternzeit besteht.

 
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