Geschrieben von Lille2012, 31. SSW am 11.04.2013, 17:54 Uhr |
Kinderbetreuung
Hallo zusammen,
Vielleicht n bißchen früh, aber man macht sich ja über alles mögliche schon Gedanken. Bin grad dabei meinen elternzeitantrag fertig zu machen. Meine Personalabteilung will diesbezüglich auch schon wissen, wie es nach der Elternzeit weitergeht.
Nun überlege ich, ob ich wieder voll arbeite gehe oder fünf Stunden runterschraube. Wie ist denn das mit dem Kindergartenplatz? Richtet sich mein Anspruch nach meinem Arbeitsverhältnis. Also wenn ich nachweise, dass ich acht stunden täglich arbeiten muss, Krieg ich dann auch für diese zeit nen Platz? Oder wonach "berechnen" die die zeit?
Ich will natürlich vermeiden, meinem Arbeitgeber zu sagen, ich komm dann im Juni nächsten Jahres wieder und arbeite dann 35 Stunden. Und dann macht mir die Kita n Strich durch die Rechnung und sagt, ich kann meinen Liebling nur 6 Stunden pro Tag bringen. (wobei ich noch ausweichbetreuung zur Not hätte, was ja aber keine Rolle spielt)
Wer weiß da Bescheid?
Lieben dank im voraus
Lg Lille
Re: Kinderbetreuung
Antwort von Sinsiria, 30. SSW am 11.04.2013, 19:09 Uhr
Huhu du,
also du kannst vorab eine Bedarfsanmeldung bei der Stadt oder Kreis machen, wo auch immer euer Kindergarten gemeldet ist. Normalerweise bekommen aber alle Eltern irgendwann für das darauffolgende Kindergartenjahr eine Bedarfsabfrage.
Dort trägst du dann euren Bedarf ein und dort kannst du dann auch deine Gründe eintragen.
Jetzt versucht man natürlich jedem den Platz zu geben, den er als Bedarf angegeben hat. Nur diese Plätze müssen erstmal da sein! Du hast nur einen Rechtsanspruch für einen Platz, aber nicht für den von dir angegeben Bedarf.
Bei uns in der Kita gab es 8 Anmeldungen für die U3-Plätze, aber es gab nur 4 Plätze! Also bekamen 4 Eltern diesen Platz nicht.
Vorranging werden bei der Vergabe verschiedene Punkte beachtet:
- Arbeit der Betreuungspersonen (also BEIDE Elternteile, wenn vorhanden)
- Geschwisterkind in derselben Einrichtung
- Ortsnah
- Integration
- sonstiges
Gerade das Arbeiten steht allen voran. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass du einen Platz bekommst, mit deinem Bedarf. Aber ob dieser Platz in deinem Wunschkindergarten oder woanders bei z. B. einer Tagesmutter ist, darauf hast du keinen Einfluss. Du kannst du hinschreiben, warum du irgendwo hin möchtst.
Daher wird es wohl so sein, dass wenn du 45 Std. angibst, dann auch 40 Std. arbeiten gehen kannst. Aber eine 100%ige Sicherheit hast du erst, wenn du den Vertrag der Einrichtung in der Hand hälst.
Ich habe Ende Januar den Vertrag für ab August für unseren dann 2jährigen bekommen. Also so ein gutes halbes Jahr vorher.
LG
Sinsiria
Re: Kinderbetreuung
Antwort von Addison, 32. SSW am 12.04.2013, 8:48 Uhr
Guten Morgen,
ich glaube das ist von Kita zu Kita unterschiedlich die vergabe bei uns ist der Termine der anmeldung wichtig wie viel duarbeitest ist egal hauptsache du arbeitets nachteil wenn du verheiratet bist vorteil wenn du schon eingeschwisterchen in der einrichtung hast.
Total krass ich habe unseren Zwer in der 20ssw angemeldet das er Juni 2014 einen Platz bekommt meine Tochter verläßt im mai 2014 die krippe und geht in den kiga und was kriege ich zur antwort das tut mir leid Frau xy frühstens Oktober 2014 können sie einen Platz vbekommen
das find ich ziehmlich heftig und die nehmen auch noch schweine geld dafür und trotzdem sind die Plätze heiß begehrt.
Ich weiß ja nich was dein job ist aber aus erfahrung kann ich dir nur raten die stunden etwas runter zufshren den irgendwas ist ja immer....
Beschwerden werden immer schlimmer.....bei euch auch?
Tobias ist da ! 31. ssw ! alles gut gelaufen. mit bild
Sogar ich habe nun mal bei der Hebamme angerufen
Was trinkt ihr gern?
Schoki
Ab 30. Woche wird's beschwerlich ..
Falls jmd Interesse an Mädchenkleidung 56-68 hat?
Der kleinen von rose86 solls gar nicht gut gehen
Heute war der große zuckertest und........