September 2011 Mamis

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Geschrieben von Sugar_Girly, 25. SSW am 30.05.2011, 16:46 Uhr

Ich blick nicht durch...Elterngeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld....häääää?

Hallo zusammen,
so, ich beschäftige mich gerade mal mit dem Thema Finanzen.
Mir macht es doch recht Sorgen, nicht definitiv zu wissen, wie es finanziell weiter geht.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen.
Ich schilder mal was ich glaube zu wissen....wenn ich falsch liege, korrigiert mich bitte.
Also....
6 Wochen vor der Geburt wenn ich im Mutterschutz bin bekomme ich mein reguläres Gehalt vom AG weiter.
Nach der Geburt bekomme ich dann für den Zeitraum von 8 Wochen einen Teil von der Krankenkasse (so 13 Euro glaub ich) und den Rest der mir zu meinem Nettogehalt fehlt zahlt der AG weiter.
Wenn diese 8 Wochen rum sind, bekomme ich Erziehungsgeld, welches 65 % meines Nettogehaltes (Oder doch Bruttogehalt?) der letzten 12 Monate ausmacht.
Dieses Erziehungsgeld kann ich für 12 Monate nehmen oder aber es auf 24 Monate aufteilen lassen...
Ist das so weit richtig? Oder hab ich doch was falsch verstanden?
Muss das unbedingt wissen, sonst werde ich noch verrückt...
Über eure Antworten freu ich mich...
Bringt Licht ins Dunkel...lol
LG Sugar

 
3 Antworten:

Re: Ich blick nicht durch...Elterngeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld....häääää?

Antwort von GünniVol.1, 23. SSW am 30.05.2011, 17:03 Uhr

Also:
Ca. 7 Wochen vor ET bekommst Du die "7-Wochen-Bescheinigung" von Deinem Gyn. Die musst Du bei Deiner Krankenkasse einreichen.
das Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach) bekommst Du vom AG. Allerdings nur, wenn dem die Antwort der Krankenkasse bezüglich der 7-Wochen-Bescheinigung vorliegt.
Die gesetzliche zahlt bis zu 13 Euro am Tag, den Rest der AG. Bei privat versicherten sieht die Welt wieder anders aus. Die bekommen einen einmaligen Pauschal-Betrag, der allerdings in Summe geringer ist als das von der gesetzlichen.
Muss ja auch mal Vorteile geben, hihi.

Das Elterngeld beträgt je nach Höhe Deines Einkommens zwischen 65- und 67% des durchschnittlichen Netto-Einkommens der letzten 12 Monate in denen Du volles Gehalt bezogen hast.
Mutterschafts- oder Krankengeld oder Eltergeld wegen bereits vorhandener Kinder fällt also raus.
DU kannst das maximal 10 Monate bekommen, da Du ja auch 2 Monate Mutterschutz-Geld bekommst. Sind dann in Summe 12 Monate.
Wenn Dein Partner mind. 2 Monate zu Hause bleibt, könnt ihr auf insgesamt 12 Monate Elterngeld kommen, habt also 14 Monate Geld ohne ins Büro zu müssen.

Splitten kannst Du nur das Elterngeld, nicht das vom Mutterschutz.

Solltest Du verheiratet sein, solltet Ihr unbedingt über einen Steuerklassen-Wechsel nachdenken. Das der, der zu Hause bleibt, in die V geht, da weder Mutterschutzgeld noch Elterngeld steuerpflichtig sind.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen?

LG, Günni

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Re: Ich blick nicht durch...Elterngeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld....häääää?

Antwort von Sugar_Girly, 25. SSW am 30.05.2011, 17:16 Uhr

Öööööhhmmmm,
danke, aber jetzt bin ich doch sehr verwirrt.
Das heisst....
ich bekomme die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt diese 13 Euro von der Krankenkasse und den Differenzbetrag vom AG?
Ich dachte der AG zahlt die 6 Wochen vor der Geburt das volle Gehalt.
Na ok, also 6 Wochen davor und 8 Wochen danach zahlen AG und Krankenkasse? So weit richtig? Heisst das also ich hab im Grunde keine finazielle Beeinträchtigung?
Und nach der Mutterschutzfrist...dann das Erziehungsgeld?
Sorry, das ich sooo doof frage...aber ich kenne mich einfach nicht aus....
LG Sugar

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Re: Ich blick nicht durch...Elterngeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld....häääää?

Antwort von agi1978, 24. SSW am 30.05.2011, 17:32 Uhr

Boah, super erklaert!! Machst du das beruflich??

Mag noch zum Thema Steuerklassen beim Ehegatten-Splitting anmerken:
Wenn einer mehr als 60% des gesamten Bruttos verdient, macht es Sinn, dass derjenige dann Steuerklasse III bekommt (der andere die fiese V). Sollten beide etwa 50:50 mit nach Hause bringen, dann macht es mehr Sinn, wenn beide die Steuerklasse IV beantragen.

GLG Agi

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