von Sundancer, 13. SSW am 28.08.2018, 11:25 Uhr |
Guten morgähhnnn
Nein ich glaube es ist nicht mehr egal wer das bv aufstellt, da hat sich Jahresanfang was an den muschu Gesetzen geändert. Ich glaube das vom gyn ist anfechtbarer, Ärzte können /dürfen wohl nicht mehr so schnell eins ausstellen und bei Schwangerschaftsbedingten Beschwerden eher ne Krankschreibung ausstellen. Der AGist verpflichtet eine Gefährdungsanalyse zu machen, das macht normalerweise der zuständige Betriebsarzt, und dann ne Versetzungsmöglichkeit zu prüfen, erst wenn das nicht möglich ist kann er ein bv ausstellen. Das ist wohl nicht so schnell anfechtbar von der kk. Alles sehr kompliziert geworden.
- Guten morgähhnnn - maxim2013, 12. SSW 28.08.18, 5:39
- Re: Guten morgähhnnn - Crumbing 28.08.18, 7:40
- Re: Guten morgähhnnn - heikee1985 28.08.18, 8:12
- Re: Guten morgähhnnn - Pedi86, 11. SSW 28.08.18, 9:13
- Re: Guten morgähhnnn - Sundancer, 13. SSW 28.08.18, 11:25
- Re: Guten morgähhnnn - Tante_Erna 28.08.18, 19:26
- Re: Guten morgähhnnn - maxim2013 29.08.18, 19:54