März 2023 Mamis

März 2023 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Ninchen321, 6. SSW am 21.07.2022, 17:29 Uhr

Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

So ich habe meine AG über die SS informiert!
Ja! So früh! Mir wars wichtig, dass ich mich und das Kind schützen kann.

Er hat mir gratuliert und sagte, dass ich einfach langsam machen soll. Wenn was ist soll ich ihm bescheid sagen.

Er verlange keinen Mutterpass und keine Bescheinigung.
Nach dem Gespräch war es so, als hätte ich ihm gesagt, dass ich mit in den Finger geschnitten habe und deshalb nicht so schwer hebe.

Aber kommt da nicht noch ne Gefährdungsbeurteilung?

Ich bin jetzt etwas verwirrt.

Wie ist das nun?

- Wann muss die Gefährdungsbeurteilung stattfinden?

- Wie ist das mit der Pause, wenn ich mich mal setzen muss? Muss ich das auch an der Stechuhr stechen? Oder darf das während der Arbeitszeit passieren?

- Ab wann muss der AG ein BV ausstellen? Sobald er einen einzigen Punkt der Gefährdungsbeurteilung nicht erfüllen bzw ändern kann?

- Wie ist das aktuell mit Corona geregelt? Ich habe dauerhaft Kunden um mich rum.

- Im MuSchG heißt es, dass langes stehen nicht erlaubt ist. Gilt das auch für dauerhaftes gehen? Ohne die Möglichkeit zu sitzen?

- Ab wann zählt es regelmäßig mehr als 5 kg zu heben? Wenn ich in 30 Minuten 20 Kisten a 5kg hebe, danach leichtere Dinge tue und später wieder 20 Kisten a 5kg? Ist das dann regelmäßig?

Wann sollte ich meinen Chef bezüglich der Mutterschutz Maßnahmen ansprechen?
Ich weiß nicht mal, wo in unserem Haus ne Liege ist

Ich weiß ich könnte das meinen Chef fragen.
Ich bezweifle aber, dass er mir ehrlich antworten wird.
Sch… Betrieb leider.

 
7 Antworten:

Re: Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

Antwort von Bashra am 21.07.2022, 17:40 Uhr

Die erste Frage ist. Was genau arbeitest du den? Entweder überlese ich es oder du schreibst es nicht.

Also. Ich arbeite in der Pflege. BIn zum FA und ließ mir die SS durch ein Bluttest bestätigen und hab das dem AG vorgelegt. Damit niemand sagen kann " Aber sie hat doch nichts gesagt!" UMGEHEND, fand die Gefahreneinstufung statt. Mein Glück war auch, das der Betriensarzt ins Haus kam und mich fragte ob die Einstufung gemacht wurde. Mittlerweile dürfen Schwangere ( wenn sie es wollen ) Feiertags und Sonntags arbeiten!! Ansonsten dürfen sie keine Nächte machen. Ich durfte in den Pausen immer etwas länger sitzen bleiben und niemand maulte wenn ich mich zwischen drin mal zwei, drei Minuten hingesetzt habe. Der AG muss ein BV aussprechen wenn dein Arbeitsplatzt nicht Schwangerengerecht gestaltet werden kann.
Wenn ihr Corona habt im Betrieb, kann der AG dich für eine kurze Zeit ( bis keiner mehr Positiv ist ) ins BV schicken. Oder dir eben einen Arbeitsplatz geben wo du kein Kundenkontakt direkt hast. DIe Sache mit den Kisten ist nicht mehr. Mal ok, aber nich häufig. Wegen der Mutterschutzsache. Du bekommst vom AG ein Zettel der für die KK ist ( kurz vor Antritt der MS Zeit ) und dann kann dem AG auch gesagt werden wann du gehst. Aber, wenn du ET hast, dann kann du ungefähr sagen wann der MS anfängt und du auch schon mit dem AG reden. UND, solltest du, weil auch immer und von wem auch immer, ins BV umgehend geschickt werden, dann verfällt dein Urlaub für die Monate NICHT. Allerdings kann es sein das wenn du aus der Elternzeit kommst, diesen direkt nehmen musst. Also den alten Urlaub!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

Antwort von Ninchen321, 6. SSW am 21.07.2022, 17:59 Uhr

Ich bin im Lebensmitteleinzelhandel tätig in der Warenverräumung.
Wir sind ein sehr großer Markt mit über 250 Mitarbeitern nur in unserer Filiale.
Aufgrund dessen laufe ich täglich zwischen 11-14 km, begegne täglich mehreren hundert Menschen und muss entsprechend viel Ware bewegen.
Diese wiegt zwar nicht immer 5kg, kommt aber immer wieder vor.

Ich habe gestern den Mutterpass erhalten.

Allerdings ist meine FA nun ab heute 4 Wochen in Urlaub.

Unsere Pausenräume sind im zweiten Stock. Der Weg dahin ist also relativ weit.
Im Lager und auf der Verkaufsfläche gibt es keine Sitzmöglichkeiten für mich.
Ich müsste also immer hoch laufen in den Pausenraum um mich zu setzen.
Und ich würde gerne wissen, wie das offiziell geregelt ist. Denn bei mir drückt wohl keiner ein Auge zu, wenn ichs falsch mache.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

Antwort von Ninchen321 am 21.07.2022, 18:08 Uhr

Achja:

Und wie ist das, wenn der AG und ich uns uneinig sind.
Zb behauptet er ich würde mich nicht oft bücken müssen und ich sage doch: ich muss mich oft bücken.

Wie wird das dann beurteilt?

Sorry für die vielen Fragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

Antwort von Anna287 am 21.07.2022, 18:33 Uhr

Mach dir nicht so viele Gedanken höre auf deinen Körper.
Wenn du den Arbeitgeber die Bestätigung der SS gibst kannst du sagen du möchtest ein Arbeitplatzbeurteilung. Auch für dich zuständig ist der Betriebarzt rede mit dem das ist eine neutrale Person. Da mein Arbeitgeber nichts gemacht hat bin ich zum Betriebarzt und der hat eine Aufforderung an Arbeitgeber geschriebendas der Arbeitsplatz nicht machbar ist. Der Betrieb muss dir kein Beschafftigungsverbot geben er könnte dir auch neue Arbeit zuteilen solange die den Arbeitsplatz Vorschrieften entsprechen. Ich musste Arbeitsplatz wechseln.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

Antwort von Ninchen321 am 21.07.2022, 18:55 Uhr

Solange ich geschützt bin ist mir egal ob Bv oder andere Stelle.
Hauptsache er macht was.

Ich werd ihn morgen fragen wie es mit einer Beurteilung aussieht.

Ich mach mir so viele Gedanken weil hier gerade so viele Mitarbeiter über den Tisch gezogen werden.
Möchte einfach nur gut informiert sein :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

Antwort von Ani21! am 22.07.2022, 9:15 Uhr

Hallo,
Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Wende dich direkt an den BA, wenn du das Gefühl hast, dein AG nimmt es nicht ernst.
Denk an dich und dein Baby, das ist doch jetzt das wichtigste
Alles Gute für euch!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen zum MuSchG - wer kann helfen?

Antwort von Bashra am 22.07.2022, 13:14 Uhr

Um eine Gefahreneinstufung kommt dein AG gar nicht drum herum. Er ist dau verpflichtet deinen Platz anzupassen. Dafür ist das Gesetz ja da. Und selbst wenn er dich ins BV schickt, macht er damit ja kein Minus. Er setzt einfach ein Schreiben auf das es kein passenden Platz gibt und du daher in der SS nicht beschäftigt werden kannst. ALso BV. Das geht an die KK und er bekommt da dein Gehalt ja wieder... Aber wenn bei euch schon einige Leute über den Tisch gezogen werden, dann würde ich da besonders drauf achten. Immerhin, schwanger ist man ja nicht ewig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum März 2023 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.