August 2021 Mamis

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Geschrieben von dea23, 33. SSW am 22.06.2021, 13:18 Uhr

Frage zur Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich haben uns dafür entschieden, dass ich zwei Jahre Elternzeit beantragen werde. Es ist unser erstes Kind und noch alles so neu.. da wollen wir länger was von den Elternzeit haben

Wir wissen aber nicht, ob ich evtl. nach einem Jahr auf Teilzeit arbeite. Da müssen wir erstmal schauen wie sich das alles entwickelt.

Nehmen wir mal an, dass ich ab dem 2. Jahr Elternzeit auf Teilzeit arbeiten möchte.. Muss ich da meinen Arbeitgeber jetzt schon darüber informieren? Oder soll ich erstmal nur Bescheid geben, dass es zwei Jahre Elternzeit werden? Und dann ggf. nach Ablauf des ersten Jahres Elternzeit meinen AG nochmal anschreiben?

Nach den zwei Jahren Elternzeit will ich auf jeden Fall wieder Vollzeit arbeiten.. Deswegen kann und werde ich meine Elternzeit nicht vorzeitig beenden.


Ah und noch eine Frage: Habt ihr eure AG schon informiert?
danke schonmal !!

 
7 Antworten:

Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von SiFi86, 32. SSW am 22.06.2021, 13:35 Uhr

Ich finde das alles so schwierig mit dem Elterngeld...

Ich habe bei meinem AG 2 Jahre EZ beantragt. Aber auch mit der Option früher wieder in TZ anfangen zu können. Aktuell ist geplant das ich ab Mai für 2 Tage pro Woche wieder zur Arbeit gehe und mein Mann dem entsprechend auch auf TZ runter geht. Aber dazu muss ich mich noch beraten lassen ob das überhaupt alles so funktioniert und vorallem auch finanziell passt. Ich Blicke da mit den ganzen Rechnungen nicht durch.
Wenn nicht dann muss mein AG bis März 2023 warten, ab da haben wir den Kitaplatz.

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Tante_Erna am 22.06.2021, 14:44 Uhr

Soooo kompliziert ist das nicht

In Deutschland gibt es das Basiselterngeld und das elterngeldplus. Am besten nimmst du das Basiselterngeld für die Monate, in denen du nicht arbeitest (die Mutterschutzmonate nach der Geburt werden leider angerechnet). Also wären es bis Mai ca. 8-9 Monate Basiselterngeld. Dann hättest du noch 3-4 Monate übrig, die du in Elterngeldplus umwandeln kannst: wären dann 6-8 Monate elterngeldplus (also 50% von deinem Basiselterngeld). Zum Elterngeldplus darfst du dazuverdienen. Wenn du weniger als 50% von deinem alten Gehalt verdienst (vor der Geburt), dann wird dir nichts von deinem elterngeldplus abgezogen. Bei 2 Tagen sollte das also kein Problem sein, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast. Dann würde es Sinn machen, dass du erst so lange Basiselterngeld nimmst wie du gar nicht arbeitest und dann Elterngeldplus für die restliche Zeit (in der du wieder in Teilzeit arbeitest).

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Tante_Erna am 22.06.2021, 14:46 Uhr

Ich würde einfach mal nachfragen, ob es generell die Option gibt, in Teilzeit in der Elternzeit wieder zu kommen. Das ist ja nicht bei jedem Job möglich. Für meine stelle wird extra jemand eingestellt, daher ist es wichtig, dass ich in der Woche nach der Geburt angebe, wann und wie ich wieder anfangen will. Wäre sonst auch etwas unfair für die andere Person, die will ja auch planen können.

Aber je nah Job und Firma ist das natürlich individuell.

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Mama_Fee_2021, 32. SSW am 22.06.2021, 14:48 Uhr

Hallo:-)
Eine Antwort auf deine Frage habe ich leider nicht, doch habe ich mit dem direkten Anrufen der Elterngeldstelle sehr gute Erfahrungen gemacht. Meine Fragen wurden alle geklärt.

Habe meinen Arbeitgeber bereits informiert (mündlich) als ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe, damit er planen kann, da wir bereits wussten wie wir die Elternzeit unter meinem Mann und mir aufteilen. In meinem Fall war es besser so, da ich Führungskraft bin und recht bald in Vollzeit wieder komme.
Habe eine vorgefertigte Mail in Entwürfen wo ich nach der Geburt die Geburtsurkunde anhänge und es dann schriftlich senden werde. Aber evtl wollen manche Arbeitgeber das anders.
Viel Erfolg beim recherchieren :-)

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Ulli123, 33. SSW am 22.06.2021, 15:48 Uhr

Hallo,
Ich fand diesen Rechner sehr gut :

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Gestern habe ich allerdings beschlossen, meine Elternzeit erst nach der Geburt einzureichen. Ich will zwischendrin noch Urlaub nehmen und da ist es so einfacher, wenn ich das Geburtsdatum kenne.

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Rachelffm, 33. SSW am 22.06.2021, 20:28 Uhr

Da ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem AG habe und auch meine Stelle behalten will, mache ich es so:
1 Jahr komplett daheim und das 2. Jahr EZ in Teilzeit mit 30 h die Woche.
Mündlich hab ich das schon mitgeteilt.
Ich werde beide Anträge abschicken, wenn das Baby da ist. Hab sie schon soweit es ging die firmeninternen Formulare vorausgefüllt. Fehlt nur noch das Geburtsdatum und der Name.

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Tina_Summer, 33. SSW am 23.06.2021, 6:49 Uhr

Puuh mir geht's da genau wie dir Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass ich sehr wahrscheinlich 2 Jahre komplett durchziehen werde und dann erst wieder arbeiten werde. Trotzdem blicke ich noch nicht durch, wann ich das sicher mitteilen muss, was ich alles beantragen muss u.s.w Die meisten hier haben ja auch schon lauter vorausgefüllte Anträge und voll den Durchblick, ich habe nur von meinem Arbeitgeber einen Wisch bekommen, da muss das Geburtsdatum eingetragen werden und von wann bis wann man Elternzeit nehmen will. Nicht mal das weiß ich genau Trägt man da ab 8 Wochen nach der Geburt bis zum 2.Geburtstag ein? Oder wie läuft das

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