von jamelek am 29.01.2013, 14:03 Uhr |
Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Hallo!
Hab ja gestern einen Kaiserschnitttermin vereinbart und gleichzeitig meine Bescheinigung für die Krankenkasse erhalten.
Bisheriger ET war 30.3.. Nun ist der Kaiserschnitt ja vorher und auf die Bescheinigung wurde der Kaiserschnitttermin als ET vermerkt.
Ist das bei euch auch so gehandhabt wurden?
Dadurch bekomme ich im Endeffekt ja weniger Geld, weil Mutterschutz und alles somit früher beginnt. Also ich bekomme nicht mehr ganz so lange mein volles Gehalt gezahlt.
Überlege nun, nohmal beim Arzt nachzuhaken, ob ich nicht eine neue Bescheinigung mit dem alten ET Termin bekommen kann. Zumal mein Chef die Daten Beginn Mutterschutz usw. bereits aufgrund des vorherigen ETs (30.3.) ans Steuerbüro weitergeleitet hat.
Der frühere eingetragene ET hat nichts mit dem Zustand (Gewicht/Größe) des Kindes zu tun. Von daher wäre ich eher 3 Wochen zurück!
Also welcher ET wurde bei euch eingetragen und zur Berechnung herangezogen?
Das was im Mutterpass steht oder der Kaiserschnitttermin?
LG jamelek
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von Stephanie1101, 34. SSW am 29.01.2013, 14:22 Uhr
Leider kann ich dir dazu nichts sagen weil ich kein Mutterschaftsgeld bekomme. Aber frag doch einfach nochmal beim.Arzt nach.
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von princesz89, 35. SSW am 29.01.2013, 15:05 Uhr
Also bei mir wurde bis jetzt nichts zurück datiert, die Krankenkasse hat alle Daten und hab auch Bescheid gegeben das es ein KS wird.
Von weniger Geld haben die nichts gesagt. Normalerweise hat man immer 14 Wochen, egal ob KS oder nicht. Die Zeit wird dann hinten dran gehängt, also keine Kürzung.
*einschleich aus dem Juni-Bus*
Antwort von mausi1307, 20. SSW am 29.01.2013, 15:29 Uhr
Misch mich mal eben bei euch...
Die 14 Wochen Mutterschaftsgeld bekommt man voll ausgezahlt.
Auch wenn das Baby früher kommt,ob nun spontan oder per KS, das ist egal.
Ansonsten würde ja kaum eine Mama das komplette Geld erhalten.
Hoffe ich konnte dich beruhigen...
Schöne Kugelzeit euch noch!
Glg
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von princesz89, 35. SSW am 29.01.2013, 15:31 Uhr
Sag ich doch :)
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von olki, 37. SSW am 29.01.2013, 17:41 Uhr
Ich finde es ehrlich gesagt komisch das dein Arzt den KS Termin als ET angibt war bei mir nie so und hab bis her auch sonst noch nie gehört. natürlich entgeht dir dadurch auch geld weil der mutterschutz früher beginnt und somit auch früher endet. Ich persöhnlich würde auf den alten ET bestehen
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von olki, 37. SSW am 29.01.2013, 17:48 Uhr
Wenn der mutterschutzt wie bei normalen ET (30.3.) erst am 15 Februar beginnt bekommt sie bis dahin das normale gehalt und ab da für 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Soweit alles klar
Wenn der Et jetzt aber vorverlegt wird weil sagen wir mal der KS 14 Tage vorher gemacht wird Dann bekommt sie Nur bvis zum 1. Februar das gehalt und danach Mutterschaftsgeld ebenfalls für 14 wochen und müsste somit auf 14 Tage gehalt vezichten.
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von Stephanie1101 am 29.01.2013, 19:57 Uhr
Wann ist denn dein Kaiserschnittermin?
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von Lorinlyn, 32. SSW am 29.01.2013, 20:03 Uhr
Hallo. also wenn ET 30.3. ist, fängt der MS am 22.2. an, war heute in der Elterngeldstelle, die sagte auch wenn man noch vor dem MS entbinden würde wird die Zeit ran gehängt. Ich würde das aber auch ändern lassen. lg Anette
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von olki, 37. SSW am 29.01.2013, 20:22 Uhr
Ja das mutterschaftsgeld bleibt immer gleich (es sei denn man bekommt sein kind nach ET dann verlängert es sich) aber das gehalt vorher fällt bei vorgezogenem ET weg und das fehlt dann eben
Re: Frage an die mit geplantem Kaiserschnitt
Antwort von Lorinlyn, 32. SSW am 29.01.2013, 20:24 Uhr
Sorry, die Berechnung MS war richtig- Anette
Meine Patin versteht mich
Antwort von jamelek, 32. SSW am 30.01.2013, 12:49 Uhr
Genau so war es gemeint. Klar, die Gesamtsumme vom Mutterschaftsgeld bleibt identisch für 14 Wochen berechnet.
Aber es macht einen Unterschie, ob ich Anfang oder Mitte Februar in Mutterschutz gehe, da mein Gehalt so 14 Tage länger läuft.
Habe beim Arzt angerufen und darf die Bescheinigung vernichten. Nächste Woche, wenn mein nächster Termin ist, bekomme ich eine neue mit dem Datum vom alten ET.
LG Jamelek
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