März 2013 Mamis

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von jamelek, 32. SSW  am 28.01.2013, 22:55 Uhr

Erstmal Entwarnung beim Gyn und Antrag Mutterschaftsgeld

Hallo!

Darf ja momentan alle 2 Tage zu meinem Frauenarzt, damit der Kleine engmaschig kontrolliert wird.

So und heute erstmals alles super. Bin ja jetzt krankgeschrieben und komme ein wenig zur Ruhe, jedenfalls ist der Kleine endlich normgerecht gewachsen. Mit 1380g immer noch sehr zart, aber er hat in 14 Tagen 300 g zugenommen, was einer normalen Gewichtszunahme entspricht. Also mit weiterhin ein wenig Ruhe wird der noch richtig rund.

CTG mag der Kleine gar nicht. wie sagte die Schwester, selten so ein widerspenstiges Kind gehabt. Herzschlag gefunden, keine Minute später hat sich der Krümel weggedreht, so ging das fast 30 Minuten lang.

Antikörperwerte sind auch gleichgeblieben und ansonsten alles Bestens. Jedenfalls schien mein Doc nun doch davon auszugehen, dass der Kleine doch nicht so schnell kommen wird, jedenfalls haben wir einen Termin für den Kaiserschnitt vereinbart. Mein Frauenarzt wird den selber vornehmen.

Und nun soll ich auch erst nächste Woche wieder kommen.

Dann hab ich die Bescheinigung für die KK bekommen (kleiner gelber Zettel) und bin etwas ratlos, was ich da auf die Rückseite ausfüllen soll. Hab es zwar schon ins SWF gepostet, aber da ich ja hier das Nesthäkchen bin, habt ihr doch bestimmt den Zettel gerade erst alle ausgefüllt und könnt mir bestimmt helfen.


Also unter der Erklärung Punkt 3 und 4.
Punkt 3: Ich am ____ zuletzt gearbeitet habe.

Ja, was trage ich da jetzt ein? Bin seit einer Woche krankgeschrieben und werde auch bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten können. Also den Tag, wo ich wirklich zuletzt gearbeitet habe, vor 7 Tagen also?
Oder Beginn des Mutterschutzes eintragen? Aber wann ist der? Bisher war mein eigentlicher ET der 30.3.2013., Beginn Mutterschutz somit 15.2..
Da ich einen Kaiserschnitt haben werde, steht der Termin aber bereits fest und der Arzt trug diesen Termin als ET ein. Danach würde der Mutterschutz ja nun früher beginnen.

Und Punkt 4. Mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ____ zusteht. Tja, da taucht wieder die Frage des wann beginnt der Mutterschutz auf. Außerdem konnte ich aufgrund meiner vorzeitigen Krankschreibung meinen Urlaub nicht mehr antreten. Aber mein Arbeitgeber wird den eher nicht freiwillig auszahlen, sondern wollen, dass er auf nach der Elternzeit verschoben wird.
Welches Datum trage ich nun dort ein?

Nachfrage bei mir auf Arbeit geht leider auch nicht. Ist ein Kleinbetrieb und mein Chef hat selber keine Ahnung, wie das mit Schwangerschaft und co bei Angestellten läuft.

LG Jamelek

 
3 Antworten:

Re: Erstmal Entwarnung beim Gyn und Antrag Mutterschaftsgeld

Antwort von Cosmic201, 34. SSW am 29.01.2013, 9:15 Uhr

Ich war gestern mit diesem Zettel bei der Krankenkasse. Da es bei dir so viele "Sonderdinge" zu beachten gibt, geh doch am besten mal bei deinder Krankenkasse vorbei und frag dort. Die helfen dir!

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Re: Erstmal Entwarnung beim Gyn und Antrag Mutterschaftsgeld

Antwort von Jeanny1984, 33. SSW am 29.01.2013, 10:20 Uhr

Zu deinem Mutterschutz...also ich verstehe immer nicht, was die Krankenkasse da teilweise veranstalten. Gerade DIE müssten doch am besten wissen, wann und wie lange du krankgeschrieben warst, weil du a) eine Krankschreibung eingereicht hast und b) Krankengeld bekommen hast.

Bei meiner KK ist es so, das ich lediglich die Bescheinigung über den ET dort einreiche, ohne Antrag oder irgend so einen Quatsch. Alles andere machen die automatisch und alleine, auch alles was mein Gehalt betrifft mit dem AG. Ich muss da gar nichts weiter einreichen. Schlimm immer, dass einige Kassen da so einen wirren Wust draus machen, wo doch die anderen bürokratischen Sachen wie Elterngeld und Kindergeld schon schlimm genug sind.
Ich würde einfach mal bei deiner KK anrufen und genau diese Punkte mit denen durchgehen!

Als ET ist gültig, was auf der Bescheinigung vom Gyn steht, alles andere, was vorher mal war, ist dann nicht mehr relevant. Also dieser besagte ET minus 6 Wochen ist der Beginn deines MuSchu.

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Re: Erstmal Entwarnung beim Gyn und Antrag Mutterschaftsgeld

Antwort von Simiri, 34. SSW am 29.01.2013, 10:22 Uhr

Ich würde auch einfach dort anrufen und fragen, was du eintragen sollst. Dein Mutterschutz beginnt definitiv früher, wenn dein Doc als ET einen früheren Termin eingetragen hat.

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