März 2015 Mamis

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Geschrieben von Loopy, 33. SSW am 27.01.2015, 21:48 Uhr

Elterngeld und Alg1?

Meines Wissens nach hat das nichts mit dem Partner zu tun sondern nur mit der Betreuung des Nachwuchses.
Dein Anspruch auf ALG ruht insofern, dass du nur Elterngeld beziehst. Du kannst bei sichergestellter Betreuung durchaus wieder ALG beziehen - in der anteiligen Höhe wie es dir möglich ist Stunden zu machen.
Elternzeit - die man ja offiziell nicht hat, wenn kein Vertrag vorliegt - gilt als Beschäftigungszeit, für uns gilt entsprechend die zeit in der Elterngeld bezogen wird. Wenn du es also über 2 Jahre erhältst, bist du in den Augen der Arge 2 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und kannst nach dem Ende des Bezuges die restliche Zeit das dir zustehende ALG in Anspruch nehmen, bis du die maximale bezugsdauer erreicht hast bis es zu harzt IV kommt. So wurde es mir gestern von meiner Betreuerin in der Leistungsabteilung erklärt. Bei Fragen kannst du da auch immer an der Hotline vom Amt anrufen und nen Rückruf aus der Abteilung fordern, so habe ich viele fragen im Vorfeld klären können.
Hoffe, konnte mich einigermaßen ausdrücken, dass es zu verstehen ist :D

 
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