März 2015 Mamis

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von Chase, 33. SSW  am 27.01.2015, 9:23 Uhr

Elterngeld und Alg1?

Hallo zusammen. Da mein Vertrag ja nun nicht über den 31.12. hinaus verlängert wurde , bekomme ich für Januar Alg1. Jetzt hatte ich gelesen, das man unter bestimmten Voraussetzungen ALG1 und Elterngeld ( gibt dann die Berechnungsfreien 300€) beantragen kann. Hatte das schonmal jemand von euch?

 
9 Antworten:

Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von tinchen_248 am 27.01.2015, 9:55 Uhr

Huhu, lang nichts mehr von dir gehört

Gucke mal das ist aus der Broschüre vom bundesministerium.
Also sollten dir mind. die 300 Euro zustehen. Ob nochmehr hängt vom gehalt in den letzten Monaten ab...

Kannst mir ja mal ne PN schreiben
Viele Grüße nach nebenan :D

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von Loopy, 33. SSW am 27.01.2015, 13:28 Uhr

Hi,

also ich bin auch in der Lage, dass mein Vertrag am Samstag ausläuft und ich am Freitag meinen letzten habe. Ich habe ALG 1 beantragt, erhalte es auch bis zum Mutterschutz. Du hast die Wahl: entweder nur Elterngeld zu beziehen oder ALG 1 und Elterngeld. Im zweiten Fall wäre dein Elterngeld 300€ + ALG 1. Allerdings rutscht du nach einem Jahr ALG 1 ja automatisch in Harzt IV, das wollte ich persönlich unbedingt umgehen, daher werde ich zum Mutterschutz hin beim Amt wieder aus dem Bezug genommen und erhalte dann mein Mutterschaftsgeld und anschließend nur das Elterngeld. Im Anschluss an den Elterngeldbezug gebe ich dem Amt dann bescheid, dass ich so und soviele Stunden (evtl. auch wieder Vollzeit) wieder arbeiten kann und entsprechend wird das ALG 1 dann runter gerechnet. Da die Elternzeit auch als Zeit in Beschäftigung gilt, hast du ab dem 1. Bezugstages vom ALG 1 vier Jahre "Bestandsschutz" und kannst dich auf dein jetzt ausgerechnetes Tages-ALG 1-Geld berufen. So hat mir die Dame aus der Leistungsabteilung das gestern morgen erzählt.

Hoffe, ich konnte dir weiter helfen

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von Chase, 33. SSW am 27.01.2015, 15:08 Uhr

Ok. Vielen Dank für eure Infos. Ich hatte überlegt erstmal nur Elterngeld zu beantragen und wenn der Kleine 5 Monate alt ist zusätzlich ALG1. Dann wäre nach dem Jahr Elternzeit immer noch 6 Monate puffer falls ich nicht gleich wieder los kann.
Das würde halt mal locker 500€ monatlich ausmachen. Muss man ja wissen , was alles so geht

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von j2410, 32. SSW am 27.01.2015, 16:17 Uhr

Deine Idee ist gut nur wird Elterngeld nicht angerechnet, dein ALG wäre also nach den 5 Monaten gerade noch die hälfte da du 5 null Monate hast...

Und ja grundsätzlich geht beides parallel mein Freund hatte das 2 Monate auch so, aber 500 Euro kann es nicht ausmachen da du ja nur die aufstockenden 300 Euro elterngeld kriegst.
Und ich meine du kannst nur entweder einkommensunabhängig die 300 Euro beantragen oder Einkommensabhängiges Elterngeld nicht Monatsweise kombinierbar!

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von Loopy, 33. SSW am 27.01.2015, 16:29 Uhr

Du darfst aber auch nicht vergessen, dass du ALG 1 nur erhälst, sofern du eine nachweisliche Betreuung für deinen Zwerg hast, da du für den Bezug auf jeden Fall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Ist das nicht der Fall, musst du Hartz IV beantragen...
Ich habe Gott sei Dank das Glück, dass mein Arbeitgeber mich am liebsten gar nicht gehen lassen würde und ich schon die Zusicherung habe, dass ich sobald der Kleine da ist wieder anfangen kann - und sei es vorerst auf 400€-Basis

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von Chase, 33. SSW am 27.01.2015, 16:51 Uhr

eindeutig zu kompliziert.
Ich hatte gelesen das es nur unter der Voraussetzung geht, das der Partner min. 30h arbeiten geht und da mein Mann das ab vermutlich Juni tut, ginge das vorher eh nicht zu beantragen.
Soweit ich weiß wird Elterngeld, welches ich ja bis dahin bekommen würde nicht als 0 angerechnet sondern Alg ruht, oder? Richtig 300€ , das meinte ich auch ;)
Ja ich müsste mich für min 15 h zur Verfügung stellen.

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von Loopy, 33. SSW am 27.01.2015, 21:48 Uhr

Meines Wissens nach hat das nichts mit dem Partner zu tun sondern nur mit der Betreuung des Nachwuchses.
Dein Anspruch auf ALG ruht insofern, dass du nur Elterngeld beziehst. Du kannst bei sichergestellter Betreuung durchaus wieder ALG beziehen - in der anteiligen Höhe wie es dir möglich ist Stunden zu machen.
Elternzeit - die man ja offiziell nicht hat, wenn kein Vertrag vorliegt - gilt als Beschäftigungszeit, für uns gilt entsprechend die zeit in der Elterngeld bezogen wird. Wenn du es also über 2 Jahre erhältst, bist du in den Augen der Arge 2 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und kannst nach dem Ende des Bezuges die restliche Zeit das dir zustehende ALG in Anspruch nehmen, bis du die maximale bezugsdauer erreicht hast bis es zu harzt IV kommt. So wurde es mir gestern von meiner Betreuerin in der Leistungsabteilung erklärt. Bei Fragen kannst du da auch immer an der Hotline vom Amt anrufen und nen Rückruf aus der Abteilung fordern, so habe ich viele fragen im Vorfeld klären können.
Hoffe, konnte mich einigermaßen ausdrücken, dass es zu verstehen ist :D

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von Loopy, 33. SSW am 27.01.2015, 21:59 Uhr

Achso und Elterngeld gibt es nur für die Ersten 12 bzw 14 Lebensmonate des Kindes ab der Geburt und wird nur 3 Monate nachträglich ausgezahlt.
Ja... Ist alles bisschen heikel. Habe mich seit September massiv damit auseinandergesetzt bis ich es mal richtig verstanden hatte war Dezember...

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Re: Elterngeld und Alg1?

Antwort von j2410, 33. SSW am 28.01.2015, 8:39 Uhr

Hab grad mal gegoogelt das mit den 30h des Partners stimmt wohl tatsächlich und was du unbedingt machen musst kurzzeitig vor der elternzeit ALG beziehen sonst bist du nicht gratis versichert während des Elterngeld Bezugs. Und dem Amt kannst du dann nach der geburt mitteilen dass du das ALG hinter das Elterngeld verschieben willst.
Lg Jasmin

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