März 2015 Mamis

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Geschrieben von Loopy, 33. SSW am 27.01.2015, 16:29 Uhr

Elterngeld und Alg1?

Du darfst aber auch nicht vergessen, dass du ALG 1 nur erhälst, sofern du eine nachweisliche Betreuung für deinen Zwerg hast, da du für den Bezug auf jeden Fall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Ist das nicht der Fall, musst du Hartz IV beantragen...
Ich habe Gott sei Dank das Glück, dass mein Arbeitgeber mich am liebsten gar nicht gehen lassen würde und ich schon die Zusicherung habe, dass ich sobald der Kleine da ist wieder anfangen kann - und sei es vorerst auf 400€-Basis

 
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