März 2015 Mamis

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Geschrieben von Loopy, 33. SSW am 27.01.2015, 13:28 Uhr

Elterngeld und Alg1?

Hi,

also ich bin auch in der Lage, dass mein Vertrag am Samstag ausläuft und ich am Freitag meinen letzten habe. Ich habe ALG 1 beantragt, erhalte es auch bis zum Mutterschutz. Du hast die Wahl: entweder nur Elterngeld zu beziehen oder ALG 1 und Elterngeld. Im zweiten Fall wäre dein Elterngeld 300€ + ALG 1. Allerdings rutscht du nach einem Jahr ALG 1 ja automatisch in Harzt IV, das wollte ich persönlich unbedingt umgehen, daher werde ich zum Mutterschutz hin beim Amt wieder aus dem Bezug genommen und erhalte dann mein Mutterschaftsgeld und anschließend nur das Elterngeld. Im Anschluss an den Elterngeldbezug gebe ich dem Amt dann bescheid, dass ich so und soviele Stunden (evtl. auch wieder Vollzeit) wieder arbeiten kann und entsprechend wird das ALG 1 dann runter gerechnet. Da die Elternzeit auch als Zeit in Beschäftigung gilt, hast du ab dem 1. Bezugstages vom ALG 1 vier Jahre "Bestandsschutz" und kannst dich auf dein jetzt ausgerechnetes Tages-ALG 1-Geld berufen. So hat mir die Dame aus der Leistungsabteilung das gestern morgen erzählt.

Hoffe, ich konnte dir weiter helfen

 
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