Oktober 2021 Mamis

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von 8Yvi4  am 12.03.2021, 10:32 Uhr

Berufsverbot

Hallo ihr lieben.
Mein gyn möchte nicht,dass ich weiter in der Pflege arbeite, und hat mir somit ein BV ausgestellt.
Ein ganz einfaches ohne Angaben von Gründen. Sondern nur ein Zweizeiler,dass ich bis zum Mutterschutz nicht mehr arbeiten darf.
Ist das denn so gültig und bekomme ich damit weiterhin Geld oder wird das nun gestrichen?

 
7 Antworten:

Re: Berufsverbot

Antwort von Steff4589, 14. SSW am 12.03.2021, 10:55 Uhr

Hallo aus dem September

Mein Berufsverbot ist auch nur ein Zweizeiler, wurde mir allerdings von meinem Chef und nicht vom Arzt gegeben.

Ich werde weiterhin ganz normal bezahlt ohne Einbußen. Wird bei dir auch der Fall sein, so steht es im MuSchu.

Liebe Grüße

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Re: Berufsverbot

Antwort von 8Yvi4 am 12.03.2021, 11:25 Uhr

OK. Es hatte mich etwas irritiert,weil ich gelesen habe,dass es bei einem BV vom gyn Angaben von Gründen braucht.
Und dann hab ich erst diesen Zweizeiler gesehen als ich zu Hause war.

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Re: Berufsverbot

Antwort von Anniberlin am 12.03.2021, 12:00 Uhr

Huhu,

Ich hänge mal ein Bild an wie meins aussieht. Das habe ich beim Arbeitgeber eingereicht und von dem dann einige Tage später nochmal schriftlich bestätigt bekommen, dass ich nicht mehr arbeiten darf. Auf der Rückseite ist nur noch der Stempel und die Unterschrift von meiner Ärztin. Bezahlung läuft normal weiter.

Alles Gute!

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Re: Berufsverbot

Antwort von Ell!um am 12.03.2021, 12:13 Uhr

Ich denke wenn denen eine Begründung fehlt, werden die sich schon melden. Dein Geld bekommst du so oder so. Ich denke die Rechtfertigung seitens des FA folgt vorallem bei der Krankenkasse, weniger beim AG.
Wird bestimmt reichen. Am besten lässt du es dir bestätigen

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Re: Berufsverbot - es heißt Beschäftigungsverbot

Antwort von zitronenmama, 9. SSW am 12.03.2021, 13:43 Uhr

Hey,

nur als Anmerkung, sorry wenn es klugscheißernd rüberkommt...

Ein BV wie ihr es meint heißt "Beschäftigungsverbot".

Ein Berufsverbot ist, wenn man z.B. im Kindergarten arbeitet und einem Kind etwas antut. Dann bekommt man ein Verbot, jemals wieder in dem Beruf zu arbeiten = Berufsverbot. Mir wurde damals halb der Kopf gewaschen, als ich den falschen Begriff benutzt habe.

Der Zweizeiler müsste gültig sein.

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Re: Berufsverbot

Antwort von Twins2021 am 12.03.2021, 22:17 Uhr

Hallo aus dem Mai,
komme auch aus der Pflege, habe von unserer Betriebsärztin mein BV bekommen, da durch Corona und Vorgeschichte ein zu hohes Risiko bestand.
Das Gesetz mit dem Geld wenn BV von AG oder von FA ausgestellt wird ist seit ein paar Jahren außer Kraft es war früher tatsächlich so, mittlerweile musst du dir keinen Kopf machen habe auch mein Gehalt bekommen
Schöne Kuglezeit weiterhin

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Re: Berufsverbot

Antwort von sneram am 13.03.2021, 14:39 Uhr

Hallo, ich mische mich auch noch mal ein und gebe dir recht. Allerdings ist der Arzt für das BV aus medizinischen Gründen verantwortlich und der Arbeitgeber für ein BV aus Arbeitsplatzgründen. Er muss eigentlich mit die eine Gefährdungsbeurteilung machen und dich dann, wenn du z.B. nicht im Büro arbeiten kannst (geht ja meistens nicht, weil da gar nicht so viel Arbeit ist), ins BV schicken.
Wenn du aber nicht arbeiten kannst, weil z.B. durch Blutungen eine Fehlgeburt droht, ist der Arzt zuständig.
Ich schreibe das nur, weil manchmal die KK den Grund kontrollieren und wenn dein Arzt sagt, die kannst nicht in der Pflege arbeiten, weil es zu gefährlich ist, ist es halt nicht sein Zuständigkeitsbereich und es könnte Schwierigkeiten geben. Das Gesetz hat auch da verschärft.

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