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Geschrieben von Ali-Suzan, 22. SSW am 07.03.2023, 18:28 Uhr

Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,
Wollte euch mal fragen vielleicht kennt sich jemand damit aus. Habe vor der Schwangerschaft in einer Bäckerei gearbeitet wegen meiner Risikoschwangerschaft habe ich BV bekommen.
Meine Frage ist Mein Arbeitsvertrag läuft am 14.03.2023 aus. Was heisst das für mich können die mir ihn verlängern oder einfach auslaufen lassen. Und wenn ja kann ich danach mutterschaftsgeld bekommen oder Nein???

 
2 Antworten:

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Antwort von mäuschenhh am 07.03.2023, 18:45 Uhr

Hey, du hast zwar einen Kündigungsschutz, aber der befristete Arbeitsvertrag darf auslaufen. Verlängert werden kann er auch, allerdings macht dies für den Arbeitgeber wenig Sinn, da du ja im BV bist. Du kannst ihn aber dennoch fragen. Wenn der AG mit dir sehr zufrieden ist und dich später haben will, könnte er theoretisch den Vertrag verlängern. Wenn nicht, musst du dich rechtzeitig als arbeitslos melden (!!), damit du ab dem 15.3. Arbeitslosengeld 1 erhältst.
Zu Mutterschaftsgeld habe ich im Internet Folgendes gefunden"
"Wenn Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld I beziehen, dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld ist dann so hoch wie das Arbeitslosengeld I, das Sie vor der Mutterschutzfrist bekommen haben."
...
"Kann ich Mutterschaftsgeld bekommen, wenn mein befristeter Arbeitsvertrag zu Beginn oder während des Mutterschutzes endet?
Endet Ihr Beschäftigungsverhältnis vor oder während der Mutterschutzfrist, weil Sie

einen befristeten Vertrag haben oder
weil Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis selbst gekündigt haben,
richten sich Ihre Ansprüche ab dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses nach Ihrer Krankenversicherung:

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Sie ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von Ihrer Krankenkasse.

Sind Sie bei einer Krankenkasse familienversichert oder privat krankenversichert, lässt ein späteres Ende des Beschäftigungsverhältnisses den einmal entstandenen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ebenfalls unberührt. Sie erhalten unverändert das Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt bis zu 210 Euro vom Bundesamt für soziale Sicherung. Da Sie nicht (mehr) in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben Sie in diesen Fällen unabhängig von Ihrem Versichertenstatus keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss."

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Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Antwort von Meeena am 07.03.2023, 21:31 Uhr

Ja, befristete Arbeitsverträge können trotz Schwangerschaft regulär enden.

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