Geschrieben von Gizmo83 am 20.11.2013, 9:16 Uhr |
Älteres Kind krank vor Mutterschutz
Hallo,
ich habe mal ne Frage, habe schon das ganze Internet durchgesucht und nichts gefunden. Ich bin diese Woche zu Hause, da meine Tochter krank geschrieben ist. Ist also keine Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaft. Nun bekomme ich ja diese Krankentage von der Krankenkasse bezahlt und beim Arbeitgeber vermindern sich diese Tage von der Sollarbeitsleistung und ich bekomme dementsprechend weniger Gehalt/Lohn. Soweit ist es mir ja klar. Aber wie wirkt sich das auf das Mutterschaftsgeld aus? Jetzt dieser Zeitraum liegt ja im Bemessungszeitraum für das MuSchuGeld. Die KK bezahlt ja im MuSchutz 13 €/Tag und der Ag den Rest zum Durchschnitt der letzten 3 Monate. Aber wenn mein Gehalt diesen Monat viel niedriger ausfällt durch Kind krank, krieg ich doch dann auch viel weniger beim MuSChuGeld/Elterngeld. Habe schon in meiner Personalverwaltung angerufen und sogar die wußte es nicht ganz genau und ich bekomm dann nochmal einen Rückruf. Hatte einer von euch das schonmal? Das ist doch total ungerecht, wenn man zu Hause bleibt und dann wird es wie "nicht gearbeitet" gewertet...
Liebe Grüße
Re: Älteres Kind krank vor Mutterschutz
Antwort von dieholde, 30. SSW am 20.11.2013, 11:05 Uhr
diese Zeit zählt als Unterbrechung, du bekommst ja da gar kein Gehalt. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass diese zeit nicht mitzählt. Bin mir aber nicht sicher
Re: Älteres Kind krank vor Mutterschutz
Antwort von jani-san, 28. SSW am 20.11.2013, 11:26 Uhr
Fallen denn diese Tage gar nicht unter die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des AG für 6 Wochen, wie wenn man selber krank wäre?
Wieso steigt da sofort die KK ein? Die wäre doch erst ab der 7. Woche dran...
Re: Älteres Kind krank vor Mutterschutz
Antwort von dieholde, 30. SSW am 20.11.2013, 11:40 Uhr
jedes Elternteil hat 10 Tage, die man sich aufs Kind krank schreiben lassen kann. Diese Tage springt dann die KK ein und dem AG entstehen keine Kosten.
Alleinerziehende bekommen 20 Tage. Achso und das ganze auch nur bis zum 12. Lebensjahr.
Re: Älteres Kind krank vor Mutterschutz
Antwort von Gizmo83 am 20.11.2013, 14:17 Uhr
Ist alles total kurios. Die Perso hat zurückgerufen, aber die scheinen auf der Leitung zu stehen. Die sagte mir nun beim Rückruf, es ist alles ok, es entstehen keine "Verluste". Ich fragte dann, wie ich es bei dem Mutterschaftsgeldantrag einreichen sollte. Die dann: Na Original des Attestes zur KK und die Kopie zu uns. ich dann so: na das ist ja für jetzt, mir gehts ja direkt nur um den MuSchaGeldantrag wegen der fehlenden Arbeitszeit. Die dann wieder, es entstehen Ihnen keinerlei Beeinträchtigungen. DAS GLAUB ICH NIE IM LEBEN. Ich hab mein Kind jetzt zum Freitag an meine Mutti verkauft, dass ich nicht soviele Kind Krank Tage nehmen muss. Sonst fehlt mir ja ein Viertel vom Lohn, der dann evetuell nicht angerechnet wird. Ich gehe auch davon aus, dass ich es nicht anrechnen lassen kann. Ich will 2 Jahre zu Hause bleiben und da hab ich dann effektiv nur die Hälfte vom Geld pro Monat und da zählt echt jeder Cent..
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