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Geschrieben von Jenny+Luca am 08.05.2007, 11:26 Uhr

@moneypenny

hi du
danke für deine Antwort mit dem Notar.

Ich hab absolut keine Ahnung wie ich bzw was ich genau schreiben muss damit es sachlich und vor allem im guten deutsch, rüberkommt das damien bei meinem dahinscheiden, zu seinem Vater kommt und sollte ihm was zustoßen dann zu dessen eltern... ich bin da eine absolute null. Meinst du das macht so ein anwalft für familiäre angelegenheit auch?

lg jenny

 
1 Antwort:

Re: @moneypenny

Antwort von Moneypenny77* am 08.05.2007, 13:10 Uhr

Auf jeden Fall wäre es von Vorteil, wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, denn wenn Ihr nicht verheiratet seid und nicht zusammenlebt, entscheidet immer das Jugendamt, wer das Sorgerecht für das Kind bekommt.

Natürlich ist es ein großer Vorteil, wenn das Jugendamt von Dir als Mutter einen "Hinweis" hat, was Du für das Beste für Dein Kind hältst und wenn nichts dagegen spricht, wird es sich sicher nicht anders entscheiden.

Auf jeden Fall ist es besser, sich von einem Anwalt für Familienrecht informieren zu lassen. Das "bißchen" Erbrecht, das hier relevant ist, hat er aus dem Hauptstudium auf der Pfanne ;-)

Zu berücksichtigen wäre, ob Dein Sohn eine Erbschaft Deiner Eltern zu erwarten hat und für diesen Fall ein Verwalter bestimmt werden sollte (damit ihr Vater ihr Geld nicht verprasst), ob Du eine Lebensversicherung für Deinen Sohn abgeschlossen hast, deren Vermögen ebenfalls nicht vom Vater verwaltet werden soll, ob Du einen "Ersatzkandidaten" angeben willst etc.

Das sind alles ganz individuelle Nuancen, die es mit einem Fachanwalt abzuklären gilt und das kostet kein Vermögen.

Ich wage zu behaupten, daß unser Testament recht umfangreich und detailliert ist und wir haben es auch ohne Notar geschafft (die nehmen es von den Lebenden, nur weil sie vereidigt sind). Das Testament liegt im Bankschließfach, der Freund, der das Sorgerecht für die Kinder bekommen soll ist gleichzeitig unser Anwalt, hat eine Kopie und weiß, wo er das Original findet. Weitere Kopien haben der von uns bestimmte Testamentsvollstrecker und der Vermögensbetreuer unserer Kinder, ich denke, das sollte reichen.

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