Geschrieben von peekaboo am 27.10.2015, 10:31 Uhr |
Wie ist man beim Ehrenamt versichert?
Habe mit meinem "Kollegen" gesprochen und ihm gesagt, das ich von nirgendwo ein schreiben habe, das ich da bin. Da war er dann doch erstaunt und sagte mir, was ich tun muß.
Bin ja schon ein paar Wochen dabei.
Also Fazit. Man ist nicht versichert. Sprich für Schäden die ich "anstelle" übernimmt die "Ehrenamtsversicherung" und für Schäden die mir zugefügt werden können müsste ich Klage erhaben und den "Schuldner" verklagen und ginge leer aus.
Das finde ich irgendwo schon heftig. Sollte die Regierung da nicht eine Versicherung ins Leben rufen und die Ehrenamtlichen versichern für genau diese Fälle?
Re: Wie ist man beim Ehrenamt versichert?
Antwort von 3boys am 27.10.2015, 10:43 Uhr
Wenn das wirklich so stimmt, wie du das geschrieben hast, dann finde ich das auch heftig. Gerade jetzt, wo die Helfenden auch mal angegriffen werden.
Ich kenne mich damit auch noch nicht aus, aber wäre schon mal interessant das zu wissen.
puh, schwierig
Antwort von sojamama am 27.10.2015, 10:57 Uhr
Also ICH bin ehrenamtlich tätig, aber das ganze läuft über einen Verband. Da bin ich also dann versichert, Wegeunfall z.B.
Wie es aber jetzt läuft bei Dir? Keine Ahnung, ich könnte mir eher noch vorstellen, über die Stadtverwaltung oder so?
melli
Googlen könnte helfen...
Antwort von Malefizz am 27.10.2015, 10:59 Uhr
habe auf Anhieb die Seite gefunden, aber keine Zeit und Lust, weiter in die Tiefe zu suchen.
http://www.ehrenamt-deutschland.org/versicherung-schadensersatz/unfallversicherung.html
http://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/versicherung/index.php
Über WEN läuft den dieses Ehrenamt? DIE müssten doch das wissen, bzw. Euch versichern
Antwort von sojamama am 27.10.2015, 11:01 Uhr
So könnte ich es mir vorstellen.
Vereine und Verbände haben doch dann eine Versicherung für die ehrenamtlichen Helfer.
Frag doch mal dort nach.
Hab ich ja und er meinte, wenn ich jemandem Schaden zufüge, bin ich
Antwort von peekaboo am 27.10.2015, 11:08 Uhr
versichert, wenn mir Schaden zugefügt wird, dann müsste ich mich an den, der mir Schaden zugefügt hat wenden. Dann meinte ich, die haben doch keine Versicherung, dann meinte er er geht davon aus, das ich KV bin und bei Folgeschäden müsste man dann sehen.....
@ Malefizz, mag ja sein, wenn man in Bayern wohnt... aber da wohne ich nicht
Antwort von peekaboo am 27.10.2015, 11:11 Uhr
und ich kann nur das sagen, was mir der Ehrenamtsmensch gesagt hat.....
Deshalb sagte ich ja, dass du googeln solltest.
Antwort von Malefizz am 27.10.2015, 11:14 Uhr
und zwar mit deinem Bundesland als Stichwort, denn eventuell gibt es da auch eine (gesetzliche) Regelung.
Ansonsten empfand ich die Info im ersten Link als schonmal einen ganz guten Anhaltspunkt. Im Zweifel frag deine KK...
Oder direkt
Antwort von wolfsfrau am 27.10.2015, 12:57 Uhr
beim Gemeindeunfallverband nachfragen.
Hier - Niedersachsen - sind die Ehrenamtlichen alle darüber versichert. D.h. in dem Fall, in dem es einen "Verursacher" gibt, treten die in Vorkasse und wenden sich dann an denjenigen.
Je nach Träger.......
Antwort von leaelk am 27.10.2015, 13:14 Uhr
.... ist man über diesen Träger versichert.
Ich bin ehrenamtlich über die AWO tätig und bin somit über die AWO versichert.
LG leaelk
Re: Wie ist man beim Ehrenamt versichert?
Antwort von Canaren am 27.10.2015, 13:21 Uhr
Ich arbeite ehrenamtlich beim Sportverein in dem ich aber nicht Mitglied bin-also keinen Beitrag zahle. Ich bin aber trotzdem über den Verein versichert. Liebe Grüße
Da muss ich dann wohl noch mal fragen, weil mir nur gesagt wurde
Antwort von peekaboo am 27.10.2015, 13:53 Uhr
es gibt eine Versicherung für Schäden die ich anstelle und das andere wäre über meine persönliche KV abgedeckt und ggf. GElder über den "Schuldner" zurückfordern.... Nur die Flüchtlinge haben ja keine Versicherung
Re: Hab ich ja und er meinte, wenn ich jemandem Schaden zufüge, bin ich
Antwort von wolke76 am 27.10.2015, 15:01 Uhr
Da hat dir derjenige aber Mist erzählt. Es sei denn, dass du "einfach so" hilfst und nicht über Verein/Gemeinde o.ä. Ich gehe davon aus, dass du einen konkreten "Auftrag" hast, registriert bist usw.
In der Regel sind Ehrenamtliche kraft Gesetzes oder auch lt. Satzung des UVT versichert. Näheres regeln § 2 bzw 3 SGB VII.
Frag doch mal beim GUV oder der Unfallkasse nach. Normalerweise sollte dir der "Arbeitgeber" das aber sagen können. Sicher, dass das Alles seriös ist?
Re: Da muss ich dann wohl noch mal fragen, weil mir nur gesagt wurde
Antwort von wolke76 am 27.10.2015, 15:07 Uhr
Die KK zählt für deine Gesundheitsschäden, wenn keine UV zuständig ist. Aber es geht ja nicht nur um eine Heilbehandlung ansich. Die Leistungen der UV gehen weit über das KK Spektrum hinaus. Eine Rente gibt es von der KK niemals, von der UV ggf schon. Zuzahlungen sind bei der UV nicht vorgesehen, anders bei der KK.
Ein gesetzl. UV Anspruch ist somit dem KK Anspruch immer vorrangig, sowohl aus Sicht des Versicherten als auch aus Sicht des Versicherers.