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Geschrieben von Ralph am 04.11.2003, 19:25 Uhr

Was wird aus abgebrochenen Jura-Studenten/innen...

Hallo,

aus mir ist zumindest ein toller Papa geworden, so jedenfalls meine grade volljährig gewordenen Tochter, und deshalb bin ich ja auch hier gelandet! ;-)

Aus familiären Gründen, auf die ich zumindest jetzt nicht weiter eingehen mag, mußte ich nach 18 Semestern (!!) schweren Herzens bei nur einem fehlendem Schein aufgeben. Hab mir dann den Kopf zerbrochen, was ich mit meinem immerhin ja vorhandenem juristischen Wissen anfangen könnte, und bin dann in den allgemeinen Verwaltungsdienst gegangen. Dort habe ich dann ein dreijähriges Fachhochschulstudium durchgezogen und bin seither schlicht und einfach fetter Beamter! *grins*

Wollte eigentlich Richter werden, und das bin ich jetzt ja auch irgendwie, ich wende Gesetze im Rahmen meines Ermessens an, habe diverse Entscheidungskompetenzen... abgesehen von der immer mieser werdenden Bezahlung, und abgesehen davon, daß ich zwischenzeitlich alleinerziehend wurde, bin ich ganz zufrieden! :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
1 Antwort:

Re: Was wird aus abgebrochenen Jura-Studenten/innen...

Antwort von Moneypenny77 am 04.11.2003, 20:34 Uhr

Ich praktiziere die "Juristerei" nun mit großer Freude im "Hausgebrauch".

Zum einen vertrete ich bei rechtlichen Problemen meine Mum, die als Vermieterin von Zeit zu Zeit von einem ihrer Mieter einen Anwalt des "Mietervereins" auf den Hals gehetzt bekommt. Das sind schon meine ganz besonderen "Freunde". Dabei hilft mir das, was ich im Studium zum Schreiben von Gutachten gelernt habe natürlich sehr. Meistens reichen zwei Briefe an den anderen Anwalt, in dem ich Gesetze oder aktuelle Urteile zitiere und schon ist Ruhe im Karton. Bei Fragen hilft mir ein befreundeter Anwalt, von dem ich sehr viel in Sachen "Fein-Tuning" gelernt habe.
Mietrecht ist sozusagen mein Fachgebiet, da habe ich einige kleine Erfolge vorzuweisen ;-)

Meine bisher strammste Leistung war mein Kampf gegen einen sehr renommierten Notar (!) unserer Stadt, dessen Rechnung für den ENTWURF eines Kaufvertrages mit doch sehr hoch vorkam. Habe mir die Gebührenordnung für Notare besorgt und herausgefunden, daß er den doppelten Gebührensatz abgerechnet hatte. M.E. war der einfache Gebührensatz anzusetzen und nach einiger schriftlicher Diskussion gingen ihm letztlich die Argumente aus!

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