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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 20.08.2013, 18:13 Uhr

Was passiert nach einer Anzeige wegen Verleumdung?

Wie ist das weitere Procedere? Was passiert dann? Womit hat die angezeigte Person zu rechnen? Wie ist der Ablauf?

Beispiel: Anzeige von Person X gegen eine Person, die verbreitet, dass Person X stiehlt

VlG,
W

 
2 Antworten:

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass so ein Verfahren eingestellt wird, wegen

Antwort von Schru am 20.08.2013, 19:18 Uhr

nicht ausreichendem Verfolgungsinteresse.

LG

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öffentliches Verfolgungsinteresse heißt es richtig § 153 Abs. 1 StPO

Antwort von Schru am 20.08.2013, 19:20 Uhr

Evt. hat eine zivilrechtliche Unterlassungsklage mehr Erfolg

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