Geschrieben von Weihnachtsfrau am 20.08.2013, 18:13 Uhr |
Was passiert nach einer Anzeige wegen Verleumdung?
Wie ist das weitere Procedere? Was passiert dann? Womit hat die angezeigte Person zu rechnen? Wie ist der Ablauf?
Beispiel: Anzeige von Person X gegen eine Person, die verbreitet, dass Person X stiehlt
VlG,
W
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass so ein Verfahren eingestellt wird, wegen
Antwort von Schru am 20.08.2013, 19:18 Uhr
nicht ausreichendem Verfolgungsinteresse.
LG
öffentliches Verfolgungsinteresse heißt es richtig § 153 Abs. 1 StPO
Antwort von Schru am 20.08.2013, 19:20 Uhr
Evt. hat eine zivilrechtliche Unterlassungsklage mehr Erfolg