Geschrieben von JoVi66 am 24.10.2005, 17:00 Uhr |
Str-Ich-AG von BA gefördert
Bundesagentur für Arbeit fördert Strich-AG
Zitat:......“Auf den ersten Blick scheint es unglaublich, auf den zweiten ist es nur folgerichtig: Die ‚Bundesagentur für Arbeit‘ vermittelt nicht nur Bordellen auf Staatskosten Prostituierte. Sie fördert auch Frauen (theoretisch auch Männer), die sich als Prostituierte selbstständig machen wollen. „Die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bereich der Prostitution mit Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld ist nicht ausgeschlossen“, erklärte BA-Chef Frank-Jürgen Weise auf Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten. Und die Bundesagentur lässt verlauten: „Laut Gesetzeslage sind wir zur Förderung verpflichtet.“ Weil die rot-grüne Prostitutionsreform seit 1. Januar 2002 Prostitution zum „Beruf wie jeder andere“ erklärt, sind die Voraussetzungen für einen Zuschuss zur Prostitution die gleichen wie bei der Ich-AG: Die „Existenzgründerin“ muss Arbeitslosengeld beziehen, einen „Businessplan“ aufstellen und ihr „Geschäftskonzept“ von einer „fachkundigen Stelle“ (zum Beispiel einem Steuerberater) für „tragfähig“ erklären lassen. Dann fließt öffentliches Geld: Im ersten Jahr 600 Euro pro Monat, im zweiten 360, im dritten 240. „Wir bemühen uns, die Voraussetzungen streng zu prüfen“, beschwichtigt man in Nürnberg.. ........Zitatende.
Das erste mal musste ich bei der „fachkundigen Stelle, dem Steuerberater“ lachen. Im Prinzip ist das rein rechtlich schon in Ordnung, doch: Wer überprüft, wie viele der Zuschüsse vom Zuhälter kassiert werden? Was ist, wenn der auch eine „Ich-AG“ anmeldet?
Gruß Johanna
wie schauts mit Befähigungsnachweis aus ?
Antwort von Schwoba-Papa am 24.10.2005, 17:41 Uhr
Und das mit dem Zuhälter scheitert an den Auflagen zur Scheinselbstständigkeit, wo Du nicht nur für einen Auftraggeber arbeiten darfst !
Grüßle
Re: wie schauts mit Befähigungsnachweis aus ?
Antwort von Maximum am 24.10.2005, 17:45 Uhr
ehrlich mal...die haben se nicht mehr alle! Kopfschüttel...
Re: wie schauts mit Befähigungsnachweis aus ?
Antwort von JoVi66 am 24.10.2005, 17:47 Uhr
Wer sagt denn, das der Zuhälter nur eine Puppe tanzen läßt,ääääähhhh nur eine einzige Auftraggeberin hat die dringend seinen Schutz benötigt? :-))))
Den Befähigungsnachweis erbringt er ( nicht wie die Prostituierte beim Steuerberater:-)) , sondern als aktives Mitglied im Schlägerkomando der NPD, oder ?
Gruß JOhanna
Warum ? Es ist tatsächlich ein anerkannter Dienstleistungsberuf !
Antwort von Schwoba-Papa am 24.10.2005, 17:51 Uhr
Und daß er notwendig ist zeigt der Branchenumsatz und bestätigt dir jeder Soziologe !
Durch die Legalisierung wurde jedenfalls mehr verbessert als verschlechtert und wer möchte darf und sollte ihn auch ausüben können.
Grüßle
@jovi da hast Du mich flasch verstanden
Antwort von Schwoba-Papa am 24.10.2005, 17:54 Uhr
Die Puppe arbeitet nur für einen Auftraggeber (Zuhälter) und verstösst dabei gegen die Auflagen der Scheinselbstständigkeit.
So wars gemeint !
Grüßle
Re: Str-Ich-AG von BA gefördert
Antwort von Nurit am 24.10.2005, 18:10 Uhr
Als Zuhälter käme dann folgerichtig nur die Bundesagentur für Arbeit in Frage...;-)))
Ist Förderung der Prositution nicht mehr verboten? Schade eigentlich, den Prozeß gegen die BA würde ich gerne sehen .o.w.T. Nr. 3
Antwort von Nr. 3 am 24.10.2005, 18:12 Uhr
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Re: Str-Ich-AG von BA gefördert
Antwort von *Jessi1974* am 24.10.2005, 18:13 Uhr
ich hoffe nicht das mein sohn mal "zuhälter" werden will von beruf *hoff*
*gg*
Re: @schwoba ich hab es andersrum gedacht.:-)
Antwort von JoVi66 am 24.10.2005, 20:39 Uhr
Du, ich sag ja auch gar nichts dazu, diesen Beruf als Ich-AG auszuüben, und dass sie eine gefragte Berufssparte sind, weiß ich auch ( die Prostituerten), aber, dass damit Schindluder getrieben wird ist beileibe nicht auszuschließen.
Gruß Johanna