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Geschrieben von lima77 am 10.04.2015, 17:28 Uhr

Stichwort Kleingewerbe - wie funktioniert das?

Hallo!!

Ihr wisst doch immer soviel - was gilt es zu beachten, wenn man ein Kleingewerbe anmelden will? Allgemein heißt es ja, dass das nicht aufwendig ist in Sachen Anmeldung, Buchführung usw. Wenn jemand was darüber weiß - mal immer her mit den Infos!!!!

Warte mit Spannung auf Antworten :o))
LG von Lima :o)

 
7 Antworten:

Re: Stichwort "Kleingewerbe" - wie funktioniert das?

Antwort von Leena am 10.04.2015, 17:42 Uhr

Kleingewerbe ist im Prinzip ein Begriff aus dem Handelsrecht, in Abgrenzung zum Kaufmann nach § 1 Abs. 1 HGB.

Handelsrechtlich ist man dann z.B. nicht zur Buchführung verpflichtet, steuerrechtlich kann das allerdings wieder anders aussehen, teilweise reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, teilweise nicht, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer gelten u.U. auch wieder gewisse enge Aufzeichnungspflichten.

Außerdem gibt es noch Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, also umsatzsteuerrechtliche Regelung... (auf die man allerdings grundsätzlich auch verzichten kann, dann aber an den Verzicht gebunden ist).

Was die Gewerbeanmeldung betrifft - da richtet sich die Rechtslage nach dem jeweiligen Gewerbe und dem jeweiligen Bundesland, teilweise muss man einfach nur anmelden, teilweise diverse Unterlagen und Bescheinigungen vorbringen. Allgemeingültig kann man also nicht wirklich etwas dazu sagen.

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Re: Stichwort "Kleingewerbe" - wie funktioniert das?

Antwort von dhana am 10.04.2015, 19:56 Uhr

Hallo,

Anmelden selber ist nicht aufwendig - einfach bei der Gemeinde einen Zettel ausfüllen - und das wars.
Dann bekommt man noch von der entsprechenden Innung einiges zugeschickt - da muss dann etwas mehr ausgefüllt werden - aber auch nicht sooo aufwendig.

Buchführung kommt drauf an. Solange man unter 17500 Euro Jahresumsatz bleibt und KEINE Umsatzsteuer ausweist - also Brutto gleich Netto verkauft reicht eine vereinfachte Buchhaltung. Die ist auch nicht schwierig - man muss nur genau Aufschreiben welche Kosten - und welche Einnahmen. Ist einfach - hat aber den Nachteil, das man auch wenn man als Unternehmer einkauft, trotzdem Umsatzsteuer voll bezahlen muss - man kann keine Vorsteuer absetzen. Das muss man sich also am Anfang einfach mal genau durchrechnen, denn gerade wenn man zu Beginn größere Aufwendungen hat ist das unter Umständen der schlechtere Weg.

Schwierig wirds eigentlich erst dann wenn es um die ganzen Vorschriften geht, wenn man etwas selber herstellt und verkaufen will. Dann gelten sehr schnell man Lebensmittelrecht, Kosmetikrecht oder Markenrecht.. das kann unter Umständen recht aufwendig sein.
So muss man z.B. eine eigene Gewerbeküche haben wenn man Lebensmittel herstellen und verkaufen will. Man darf z.B. einen Kuchen den man gewerblich verkaufen will nicht in der eigenen Küche backen.

Gruß Dhana

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Re: Stichwort "Kleingewerbe" - wie funktioniert das?

Antwort von Leena am 10.04.2015, 21:13 Uhr

Da gehen jetzt aber die Begriffe durcheinander - dass mit "unter 17.500 Euro Jahresumsatz" stammt aus dem Umsatzsteuerrecht, bezieht sich auf den "Kleinunternehmer" und hat mit der ertragsteuerlichen Buchführungspflicht genau gar nichts zu tun.

Mal so ganz grob und überschlägig gesagt:

Wer Kaufmann ist, ist grundsätzlich nach HGB verpflichtet, Bücher zu führen - und eine Bilanz aufzustellen.

Wer kein Kaufmann ist bzw. nicht nach HGB zur Buchführung verpflichtet, ist ertragsteuerlich grundsätzlich verpflichtet, seinen Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG (Bilanz) zu ermitteln, wenn die Umsätze über 500.000 Euro liegen oder der Gewinn im Jahr mehr als 50.000 Euro beträgt.

Wobei Handelsbilanz und Steuerbilanz wiederum zwei verschiedene Dinge sind und einiges unterschiedlich geregelt ist.

Wer nicht bilanzieren muss und nicht freiwillig bilanziert, ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, die sog. 4-III-Rechnung / Einnahme-Überschuss-Rechnung (sozusagen der "Standard-Fall" bei kleinen Unternehmen). Da gelten aber wiederum andere Grundsätze als bei Handels- und Steuerbilanz. (Wobei Geschäftsvorfälle z.T. auch umsatzsteuerrechtlich anders zu behandeln sind als ertragsteuerechtlich, aber da wird es dann teilweise potenziell ganz fies, wenn man ins Detail gehen muss.)

Es werden übrigens für angehende Unternehmer von der IHK etc. Kurse angeboten, wenn man sich selbständig machen will, damit man da einen gewissen Überblick bekommt und wenigstens so ein bisschen weiß, worauf man achten muss... sowas finde ich sehr wichtig.

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Re: Stichwort "Kleingewerbe" - wie funktioniert das?

Antwort von dhana am 10.04.2015, 21:32 Uhr

Hallo Leena,

ich kenn mich sicher nicht so gut aus wie du, ich kann auch mit keinen Paragrafen um mich schmeissen.

Aber funktioniert trotzdem seit 4 Jahren ganz gut so. Und solange ich unter den 17500 Euro Jahresumsatz bleibe muss ich auch nicht auf mehr aufpassen. Wobei mir ja schon angekündigt wurde, das das Ganze vermutlich irgendwann als Liebhaberei komplett aus der Steuer rausfällt.
Wie warum und so überlass ich dann lieber wirklich denen die sich auskennen - mit meiner ganz einfachen Buchhaltung war zumindest bisher der Steuerberater und das Finanzamt einverstanden.
Und die "Lehrgänge" kann man machen - aber bringt nicht wirklich viel ausser ganz viel Papier und wenig Praktisches.

Gruß Dhana

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Re: Stichwort "Kleingewerbe" - wie funktioniert das?

Antwort von Leena am 10.04.2015, 22:13 Uhr

Ich könnte ja jetzt gemein sein und leise für mich hin denken, wenn da schon der Gedanke an "Liebhaberei" im Raum steht, scheint es ja zumindest wirtschaftlich nicht sooo gut zu funktionieren... aber das würde ich natürlich nie denken. ;-)

Die 17.500 Euro Jahresumsatz haben schlicht mit der Buchführung nichts zu tun, aber wenn Du unter dem maßgeblichen Betrag für die Kleinunternehmer-Regelung nach dem UStG bleibst, bleibst Du zwangsläufig auch unter den Grenzen für die ertragsteuerliche Buchführungspflicht von 500.000 Euro Umsatz / 50.000 Euro Gewinn - also "ungefährlich". Aber das eine hat schlicht mit dem anderen nicht zu tun - und nur darum ging es mir. :-)

Ich wäre übrigens rein privat dafür, dass jeder, der sich irgendwie selbständig machen will, vorher einen Grundkurs in solchen Sachen absolvieren müsste, denn was so manchmal dabei rauskommt, ist teilweise einfach nur gruselig. Dafür habe ich einfach früher schon zu oft mit Steuerbürgern da gesessen und ihnen versucht, so ein bisschen die Grundzüge der Einnahme-Überschuss-Rechnung (also Einnahmen minus Ausgaben) zu erklären.

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Re: Stichwort "Kleingewerbe" - wie funktioniert das?

Antwort von dhana am 10.04.2015, 22:18 Uhr

Hallo,

mein Kleingewerbe war nie darauf ausgelegt auch nur ansatzweise den Lebensunterhalt zu bestreiten - ich brauchs nur, damit ich auf den 2 oder 3 Märkten die in der direkten Umgebung sind verkaufen zu dürfen.

Mit Kräuterwanderungen und "Alles was man aus Kräutern machen kann" wird das nie mehr als Liebhaberrei..
Genausowenig wie die 5 kW-Photopholtaikanlage auf dem Dach - aber die läuft zum Glück ja nicht über mich...
Nicht jedes Kleingewerbe ist auf Ertrag ausgerichtet - nur muss man es halt haben um überhaupt was machen zu dürfen.

Gruß Dhana - die das ganze Steuerrecht sowas von unverständlich hält...

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Bitte...

Antwort von Leena am 11.04.2015, 9:29 Uhr

Bitte, lass Dir von Deinem Steuerberater das "unverständliche Steuerrecht" noch einmal ein bisschen erklären, da bringst Du nämlich zu vieles komplett durcheinander.

Für manche Dinge, offenbar z.B. eben auch, um auf Deinen umliegenden Märkten verkaufen zu dürfen, braucht man einen Gewerbeschein und muss bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe anmelden - richtig.

Aber die Frage, ob man die Einkünfte aus dem Gewerbe in der Einkommensteuererklärung angegeben muss oder kann, hat mit dem Gewerbeschein NICHTS zu tun.

Damit ertragsteuerlich (also z.B. bei der Einkommensteuer) eine Gewerbebetrieb vorliegt, muss der Betrieb in Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden - das hat nichts damit zu tun, ob man damit ganz oder teilweise seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Es geht schlicht darum, ob der Betrieb seiner Art und Weise nach zumindest grundsätzlich geeignet ist, über die gesamte Betriebsdauer einen Totalgewinn zu erwirtschaften. Es muss kein hoher Totalgewinn sein, und man muss nicht von Leben können - aber es muss ein Totalgewinn sein bzw. ein Totalgewinn muss möglich sein.

Wenn man nicht in Gewinnerzielungsabsicht handelt und Verluste erwirtschaftet, ohne die Struktur des Betriebs anzupassen bzw. den Betrieb bei anhaltender Erfolglosigkeit einzustellen, der betreibt eine sog. Liebhaberei. D.h. die Verluste dürfen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Es liegt nicht beim Steuerzahler, einzelnen Steuerpflichtigen ihr Hobby mitzufinanzieren.

Aber ein Kleingewerbe, das nicht auf Ertrag ausgerichtet ist und keinen Gewinn erzielt, IST steuerrechtlich kein Gewerbe.

Bei der Umsatzsteuer ist es übrigens wiederum anders - da muss man nicht in Gewinnerzielungsabsicht tätig werden, sondern man muss nur nachhaltig, d.h. wiederholt tätig werden. Wenn Du also z.B. 19.000 Euro Umsatz und (im Rahmen einer Liebhaberei) 5.000 Euro Verlust erwirtschaften würdest, dann wärst Du umsatzsteuerpflichtig und müsstest entsprechende Rechnungen erstellen und Umsatzsteuer abführen - ertragsteuerlich könnte der Verlust aber nicht berücksichtigt werden.

Bitte, rede noch einmal mit Deinem Steuerberater (das könnte Deinem Gewerbe auch durchaus gut tun), und schreibe bitte keine Dinge, die schlichtweg falsch sind.

Gruß, L.

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