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Geschrieben von fiammetta am 16.11.2002, 19:44 Uhr

Skandalöses Gerichtsurteil

Hallo an alle!

Ich habe gestern in unserer Zeitung von einem Gerichtsurteil gelesen, das mich ziemlich schockiert hat. Ein 20jähriger hatte betrunken versucht, sich und seine schwangere Freundin durch einen provozierten Autounfall umzubringen. Gelungen ist es ihm nicht, aber das Mädchen hat ebenso ihr Kind verloren wie die junge Frau, die ebenfalls schwanger, in dem Auto saß, das mit dem des Unfallverursachers kollidierte. Vom Gericht wurden die beiden getöteten Kinder nicht als Tatbestand des Totschlages (mindestens) gewertet, sondern nur unter "Pech gehabt" verbucht. Den Müttern wurde Körperverletzung zugebilligt, der Typ bekam vier Jahre Fahrverbot und eine Bewährungsstrafe (war ja auch nicht zurechnungsfähig, da vorsätzlich besoffen...). Jetzt bin ich stocksauer, weil 1. im Mutterleib auf diese Weise getötete Kinder von unserem Rechtssystem nicht berücksichtigt werden und 2. in einem solchen Falle auch noch die sonstigen Abtreibungsgegner, die sich zwar immer eifrig gegen Abtreibung engagieren ohne die Gründe dafür näher dafür zu beleuchten, aber den Müttern hinterher weder psychische noch finanzielle Hilfe angedeihen lassen und sie auch noch als Mörderinnen titulieren, beflissen wegschauen. Hier tötete ein eindeutig gestörter Typ (wahrscheinlich mit schwerer Kindheit...) zwei gewollte Babys, aber das ist offenbar in Ordnung. Bedauere, aber mir wird da schlecht! Für mich ist das Mord und die Haltung der sonstigen Abtreibungsgegner unverantwortlich. Wie denkt Ihr darüber?

Danke für die Diskussionsbeiträge und ein schönes Wochenende!

Fiammetta

 
4 Antworten:

Re: Skandalöses Gerichtsurteil

Antwort von Trischa am 17.11.2002, 8:43 Uhr

Davon habe ich auch schon gelesen. Irgendwie ist das wie ein Freischein für Spinner: Wir trinken uns einen an und dann darf ich alles! Kann doch nicht wahr sein!!! Dann kommt sicher noch die schwere Kindheit dazu. Der arme Junge, mußte doch zum Täter werden. Es ist zum k.....

Und das ein Baby im Mutterleib nichts wert ist, ist ja der Gipfel. Das Herz schlägt, es bewegt sich, es lebt. Einem kleinen Menschen wird das Leben genommen. Das soll nichts wert sein? Auf der einen Seite kreischen die Leute rum, das man nicht abtreiben darf, ist ja schließlich ein Leben, dann kommt so ein Richter und behauptet: lebt nicht, ist kein Mensch. Tja Mutti, mußte halt nochmal probieren. Wer denkt daran, was die Frau durchgemacht hat??? Ihr Baby zu verlieren, ist doch für die meisten Frauen das Schlimmste was passieren kann.

Also werden wir uns nun einen Ansaufen und den Kerl niederbügeln. Wir suchen dann noch einen Grund für eine schwere Kindheit und kommen mit einem "dudu das darf man nicht" wieder frei!

Trischa

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Re: Skandalöses Gerichtsurteil

Antwort von Ramona&Pascal am 17.11.2002, 9:46 Uhr

Das ist mal wieder ein trauriges Beispiel dafür, das die dt. Gesetze dringenst überarbeitet werden müssen, weil die Rechtssprechung total veraltet ist.

LG Ramona

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Re: Skandalöses Gerichtsurteil, auch @Trischa

Antwort von Anna und Paul am 18.11.2002, 17:40 Uhr

Hallo Fiametta,

interessante juristische Frage. (Dass die Geschichte tragisch ist, keine Frage, deshalb jetzt nur zum juristischen)

In der Tat ist es ein wenig paradox, dass der Gesetzgeber in § 218 StGB den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, andererseits das ungeborene Leben durch fahrlässige und/oder vorsätzliche Tötungen nicht schützt.

Allerdings gilt ja,wie Du schon sagtest, die vorsätzliche "Abtreibung" bzw.Tötung des Ungeborenen als Körperverletzung an der MUTTER, da ansonsten gilt: Mensch, iS des StGB ist, Ausnahme wie gesagt §§ 218 ff, der geborene, nicht der ungeborene Mensch.

Andererseits könnte man das Verhalten des Täters bei extensiver Auslegung wohl als SS-Abbruch werten, wenn er es gezielt geplant hat, wobei dabei der sog. Kausalitätszusammenhang schwierig zu beweisen wäre.

Eine Bewährungsstrafe in einem solchen Fall ist auch relativ wenig, aber noch im Rahmen des Gesetzes (315c StGB, FS bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe).

Hinsichtlich Trischa: Einen "Ansaufen und dann Niederbügeln" ist so einfach nicht. In solchen Fällen gibt es nämlich die sog. "Actio libera in Causa", die in Fällen des VORSÄTZLICHEN Betrinkens oder Drogennehmens um eine Straftat "im Rausch" zu begehen, die Schuldunfähigkeit sozusagen wiederaufleben läßt. (Gilt allerdings nicht bei Trunkenheitsfahrten).

Zurück zum Thema:

Das unter Strafe stellen eines solchen Verhaltens ist im übrigen deswegen problematisch, weil DANN die Grenze zum straflosen Schwangerschaftabbruch nicht zu ziehen ist, deswegen die Lösung mit der Körperverletzung der Mutter. Man kann ja schwerlich die eine Tötung eines Ungeborenen mit, sagen wir, 10 Jahren Freiheitsstrafe bestrafen, die andere (als Abtreibung ja auch "vorsätzliche") Tötung des Ungeborenen straflos erklären. Da kommen wir mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht so ganz hin.

Wie gesagt, schwierige Frage, aber mehr ein Fall für den Rechtsausschuß des BT.

Übrigens: Das Ungeborene (der "nasciturus") ist rechtsfähig im Erbrecht, da der "im Erbfalle schon gezeugte, aber noch nicht geborene" Mensch Erbe sein kann.

Lieben Gruß
Anna.

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na was habt ihr denn??

Antwort von Ninas59 am 19.11.2002, 11:53 Uhr

Wären die Kinder in den Kindersitzen gesessen und bei dem Unfall ums Leben gekommen, dann hätte der Typ vielleicht auch nur 2 Jahre auf Bewährung wegen fahrlässigern Tötung drangekommen.
Das Unbeborene ist also nicht viel weniger Wert als das Geborene.

Wer dem was anhaben will sollte seine Steuererklärungen zu überprüfen. :-(

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