Geschrieben von lilly44 am 21.09.2009, 13:24 Uhr |
SMS --> "Beweismittel"?
Reicht eine SMS als Beweis bzw. wenn mir mein Mann per SMS geschrieben hat, daß er für den Unterhalt etc aufkommt?
Sorry, etwas wirr, aber ich brauch dringend eine Info hierzu
Re: SMS --> "Beweismittel"?
Antwort von mamavon12 am 21.09.2009, 13:26 Uhr
denke schon,wenn die tel.nr.freigeschaltet war und sie zu sehen ist
Re: SMS --> "Beweismittel"?
Antwort von lilly44 am 21.09.2009, 13:29 Uhr
Ich frag mich halt, ob dazu nicht noch eine Unterschrift nötig ist, also schriftlich. Denn es kann sein, daß er dazu bald seine Meinung ändern wird...
Nein
Antwort von +emfut+ am 21.09.2009, 13:32 Uhr
Ein gültiger und damit unanfechtbarer Vertrag im rechtlichen Sinne kann nicht durch eine SMS zustandekommen.
Eine SMS kann aber in einem Zivilprozess durchaus eine Behauptung unterstützen. Wenn Ihr Euch also vor Gericht wiedertrefft und dort Aussage ("Er hat versprochen, Unterhalt zu zahlen!") gegen Aussage ("Das habe ich nie versprochen!") steht, kann eine SMS die Aussage eines Partners unterstützen.
Theoretisch konstruiert: Vielliecht hat er sein Handy herumliegen lassen und jemand anders hat die SMS von seinem Handy an Dich geschrieben. Aber wenn er das behauptet, um die Bedeutung der SMS zu bestreiten, müßte er das schon auch plausibel machen.
Eine Wertung der Aussagen und Hinweise obliegt dann dem Richter.
Gruß,
Elisabeth.
Danke
Antwort von lilly44 am 21.09.2009, 15:04 Uhr
... für die Info. Ich werde das dann schriftlich aufsetzen und es mir unterschreiben lassen.
ich würd einfach zum jugendamt gehen... lg owt.
Antwort von sisyphos am 21.09.2009, 15:30 Uhr
jsdff
Re: SMS --> "Beweismittel"?
Antwort von deischuhzu am 22.09.2009, 8:51 Uhr
reicht nicht. Wofür auch? Mit der SMS kann man jedenfalls keinen Gerichtsvollzieher losschicken, zum pfänden.