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Geschrieben von lilly44 am 21.09.2009, 13:24 Uhr

SMS --> "Beweismittel"?

Reicht eine SMS als Beweis bzw. wenn mir mein Mann per SMS geschrieben hat, daß er für den Unterhalt etc aufkommt?

Sorry, etwas wirr, aber ich brauch dringend eine Info hierzu

 
6 Antworten:

Re: SMS --> "Beweismittel"?

Antwort von mamavon12 am 21.09.2009, 13:26 Uhr

denke schon,wenn die tel.nr.freigeschaltet war und sie zu sehen ist

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Re: SMS --> "Beweismittel"?

Antwort von lilly44 am 21.09.2009, 13:29 Uhr

Ich frag mich halt, ob dazu nicht noch eine Unterschrift nötig ist, also schriftlich. Denn es kann sein, daß er dazu bald seine Meinung ändern wird...

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Nein

Antwort von +emfut+ am 21.09.2009, 13:32 Uhr

Ein gültiger und damit unanfechtbarer Vertrag im rechtlichen Sinne kann nicht durch eine SMS zustandekommen.

Eine SMS kann aber in einem Zivilprozess durchaus eine Behauptung unterstützen. Wenn Ihr Euch also vor Gericht wiedertrefft und dort Aussage ("Er hat versprochen, Unterhalt zu zahlen!") gegen Aussage ("Das habe ich nie versprochen!") steht, kann eine SMS die Aussage eines Partners unterstützen.

Theoretisch konstruiert: Vielliecht hat er sein Handy herumliegen lassen und jemand anders hat die SMS von seinem Handy an Dich geschrieben. Aber wenn er das behauptet, um die Bedeutung der SMS zu bestreiten, müßte er das schon auch plausibel machen.

Eine Wertung der Aussagen und Hinweise obliegt dann dem Richter.

Gruß,
Elisabeth.

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Danke

Antwort von lilly44 am 21.09.2009, 15:04 Uhr

... für die Info. Ich werde das dann schriftlich aufsetzen und es mir unterschreiben lassen.

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ich würd einfach zum jugendamt gehen... lg owt.

Antwort von sisyphos am 21.09.2009, 15:30 Uhr

jsdff

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Re: SMS --> "Beweismittel"?

Antwort von deischuhzu am 22.09.2009, 8:51 Uhr

reicht nicht. Wofür auch? Mit der SMS kann man jedenfalls keinen Gerichtsvollzieher losschicken, zum pfänden.

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