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Geschrieben von Theresa Marie am 23.06.2012, 19:21 Uhr

Pflegestufe vorrausgesetzt für einen KurzzeitpflegePlatz?

...ohhhh ich werde irreee jetzt lese ich grade das man nur einen Kurzzeit Pflege Platz bekommt wenn man eine Pflegestufe hat..........schreiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Is dat so??

 
13 Antworten:

Re: Pflegestufe vorrausgesetzt für einen KurzzeitpflegePlatz?

Antwort von türkeiverrückt am 23.06.2012, 19:38 Uhr

nein - mein Vater war auch in Kurzzeitpflege nach seiner Reha - da hatte er noch keine Pflegestufe. Er wurde erst vom MDK eingestuft, als die Kurzzeitpflege abgelaufen war und er stationär in dem Pflegeheim geblieben ist. War erst vor 1-2 Monaten.

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Re: Pflegestufe vorrausgesetzt für einen KurzzeitpflegePlatz?

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.06.2012, 19:46 Uhr

Einen Platz bekommt man auch so. Mit der Bezahlung wird es haarig.

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Re: Pflegestufe vorrausgesetzt für einen KurzzeitpflegePlatz?

Antwort von Booki am 23.06.2012, 19:52 Uhr

Wenn Plätze frei sind, bekommt jeder dort einen Platz, ggf. muss man es halt selbst (ohne Kassenbeteiligung) bezahlen!

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Re: Pflegestufe vorrausgesetzt für einen KurzzeitpflegePlatz?

Antwort von GoLLoM am 23.06.2012, 19:58 Uhr

wie schon geschrieben:

auch ohne Pflegestufe gibts Kurzzeitpflege, nur muss die dann i.d.R. privat gezahlt werden.. wie es bei Verhinderungspflege aussieht, da bin ich mir jetzt nicht sicher (am besten, im Pflegeheim nachfragen!!!)

--> lass dich vom sozialen Dienst im Krankenhaus beraten und unterstützen
--> beantrage umgehend eine Pflegestufe, Gelder werden nämlich RÜCKWIRKEND ab Antragstellung gezahlt!
--> bei uns (Heim) war es schon fast üblich, dass die Kurzzeitpflegen aus dem KH bei uns eingestuft wurden... ist manchmal dann schwer, grade bei Demenzerkrankten ne ordentliche Pflegeplanung hinzukriegen.. aber: auch hier gibt es Mittel und Wege und vor allem bringt die "eingeschränkte Alltagskompetenz" wertvolle Zeit..ein gutes Pflegeheim, das einen Kurzzeitpflegeplatz für ihn hat, wird dir sicherlich mit Rat und Tat beiseite stehen.. ansonsten kannste auch mal kucken, ob es bei Euch nen Pflegestützpunkt gibt ( die sind unabhängig, beraten und helfen !)

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das Pflegeheim hat uns sehr geholfen

Antwort von türkeiverrückt am 23.06.2012, 20:05 Uhr

Jeder hat uns gesagt, dass wir für meinen Vater keine Pflegestufe durchbekommen. Er hat eine beginnende Demenz und viele Erkrankungen, die leider bei einer Einstufung nichts bringen. So z.B. eine schwerste Herzinsuffizienz (2 Schrittmacher - einer davon mit Defi), COPD usw. usw.

Und was soll ich sagen - mein Vater hat Pflegestufe 1 bekommen - entgegen aller, die nicht daran geglaubt haben. Es ist nicht einfach - aber es kann funktionieren.

Drücke Euch die Daumen! Vielleicht sollte auch jemand aus Eurer Familie die Betreuung Deines Onkels übernehmen - sprich über das Amtsgericht als Betreuer eingesetzt werden. Dann habt ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsvorsorge sowie die Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung.

Ich bin auch Betreuerin meines Vaters - war erst auf 6 Monate begrenzt - jetzt auf Dauer von 7 Jahren.

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besondere Betreuung dementer Patienten

Antwort von momoo am 23.06.2012, 20:31 Uhr

Nichts drängt dich zur Eile und zu eventuell überstürzten Handlungen.

Onkel ist untergebracht und wird betreut.
Eine geschlossene Station mit demenzkranken Patienten ist viel weniger "grausam" als du es dir vorstellst.
Sicher kommt es immer auf die Schwere der Erkrankung an- aber oftmals fühlen sich die Patienten sogar sehr wohl

Deine Tante wird- selbst wenn sie sich sehr gut vom Schlaganfall erholt- nicht mehr in der Lage sein deinen Onkel alleine zu betreuen.

Hol dir Hilfe von den Sozialdiensten der Krankenhäuser.
Nicht jede Pflegeeinrichtung (auch Kurzzeitpflege) ist für die Pflege von dementen Personen geeignet.
Bettgitter oder verschlossene Türen müssen richterlich genehmigt sein, da sie zwar dem Schutz des Patienten dienen aber gleichzeitig eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen.

Die Sozialdienste sind fit.
Über ihre Vorschläge solltest du in Ruhe nachdenken.

nichts muss kurzfristig entschieden werden, es sind große, weitreichende Entscheidungen, die das Leben von Onkel und Tante und eventuell von Euch beeinflussen werden

alles Gute
momoo

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Re: besondere Betreuung dementer Patienten

Antwort von Theresa Marie am 23.06.2012, 20:37 Uhr

Danke:-),
ich muss nun erstmal für den zuständigen Richter ein schreiben aufsetzen worauf er ersehen kann wie die verwandschaftl. situation ist.Weiss nicht wie ich da beginnend beginnen soll...kann mir jemand helfen?Ich bin die tochter der schwester von der schlaganfallkranken....oh ich kann mich nicht mehr ausdrücken

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nein

Antwort von biggi71 am 23.06.2012, 20:45 Uhr

hier war es nicht so.
ebenfalls demenzkranker urgroßvater, der in die kurzzeitpflege musste (nach einem krankenhausaufenthalt).
drei wochen vorher hat der mdk eine pflegestufe abgelehnt.
es kommt denke ich darauf an, wieviel man selber dazubezahlt.

lg

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Re: Pflegestufe vorrausgesetzt für einen KurzzeitpflegePlatz?

Antwort von elisabeth.die.erste am 23.06.2012, 20:58 Uhr

nee, kannst ja selbstzahler machen... das geht auch!

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Re: besondere Betreuung dementer Patienten

Antwort von Gucci75 am 24.06.2012, 9:59 Uhr

Du bist die Nichte der Betroffenen.
Ob nun die Verwandschaft über die Mutter oder den Vater herrührt ist völlig egal. Interessant wäre für den Richter, ob es außer der Verwandtschaft auch eine persönl. und emotionale Bindung besteht. Oder ob du Nichte bist, die quasi aus dem Nichts entsprungen ist und die Tante nicht wirklich kennt.

Zur KZP: Ich verlege Patienten aus dem KH zu 95% übertägig in die Pflege.
Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stelle ich mit dem Betroffenen, den Bevollmächtigten oder dem rechtl. Betreuer (wenn es sich um hierbei um Angehörige handelt), sobald ich eine Einrichtung gefunden habe, die den Patienten übernimmt.
Der Einrichtung teile ich dann bei der Übersendung der notwendigen Unterlagen mit, wann der Antrag bei welcher PflegeVs gestellt wurde. Eben weil diese ab Tag der Antragstellung rückwirkend zahlt und der MDK nicht ad hoc zur Prüfung kommt.
Ins KH kommt der MDK auch, aber nur in begründeten Ausnahmefällen im Auftrag der PflegeVs.

Von daher: Eine Aufnahme ohne bestehende Pflegestufe ist durchaus möglich und nicht unüblich. Wichtig ist der gestellte Antrag.
Oder: Ohne Pflegestufenantrag als Selbstzahler.

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Frage an Gucci

Antwort von fiammetta am 24.06.2012, 10:46 Uhr

Hi,

informierst Du Dich dann auch, ob die Patienten das überhaupt bezahlen können und wenn ja, wie? Im Falle meines SV, der gerade einmal 400 Euro Rente hatte, war ich nämlich einen guten Teil der Zeit nur damit beschäftigt, die sehr großzügigen Empfehlungen und Entscheidungen der Ärzte und Sachbearbeiter so in die Bahnen zu lenken, dass nicht anschließend unsere Familie (nicht mein SV, dem war das in seiner Demenz nämlich egal, bezahlt habe ich) restlos finanziell ruiniert gewesen wäre. Gut gemeint war`s ja...

Wer sich aber nicht auskennt, sich nicht wirklich informieren kann und auch nicht dazu in der Lage ist, sich nicht nur punktgenau auszudrücken, sondern auch mit den professionell Involvierten zu diskutieren, der - so mein Erfahrungswert - gehört im Grunde der Katz`. Was will ich damit sagen? Nicht alles, was für einen nicht wirklich Betroffenen von außen machbar erscheint, ist auch realisierbar.

Wie viele aberwitzige Probleme wir mit dem MD hatten, habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben.

Wie läuft das bei Euch?

LG

Fiammetta

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Re: Frage an Gucci

Antwort von Gucci75 am 24.06.2012, 14:10 Uhr

Aus Jux und Dollerei verlegen wir niemanden. Und auch nicht mit einem "Viel Spaß mit dem Rest".

Selbstsverständlich wird vorher mit den Angehörigen alles besprochen. Diese sind, wenn der Pat. nicht für sich sprechen kann, unser Dreh- und Angelpunkt.
Alternativen zur Heimverlegung. Alles rund um die häusl. Versorgung klärt die sog. Pflegeüberleitung. Sobald klar wird, dass eine solche nicht möglich ist bzw. nicht ausreicht und die Angehörigen eine stationäre Pflege (KZP oder Dauerpflege) wünschen, wird der Sozialdienst informiert.

In der Beratung sind auch die Kosten Thema, die die Leistungen der PflegeVs wahrlich übersteigen. Wenn nötig und gewünscht (!) besprechen wir zusammen mit den Angehörigen den Antrag beim zuständigen Sozialamt. Anträge haben wir immer vorrätig.
In den Fällen, in denen das tatsächlich notwendig ist, unterstützen wir solange, bis der Pat. unser Haus verlässt. Damit die Angehörigen dann aber nicht alleine stehen, helfen wir einen guten Beratungsübergang an die BeKo´s, Pflegestützpunkte, Betreuungsvereine etc. zu organisieren.

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Re: Pflegestufe vorrausgesetzt für einen KurzzeitpflegePlatz?

Antwort von Kerstin40 am 11.12.2013, 14:20 Uhr

Hallo zusammen,

ist das Thema noch aktuell? Beschäftige mich momentan damit und wäre sehr dankbar für sämtliche Ratschläge bzgl. Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe.

Danke:)

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