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Geschrieben von Snickers1971 am 07.03.2006, 10:48 Uhr

Miete-Kündigung-Frage dazu

Hallo,

das gehört zwar nicht so wirklich hier her, aber vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Frau Bader frage ich erst gar nicht, denn sie geht nur auf Fragen R-U-B ein...

Ich möchte ein Mietverhältnis kündigen, welches am 18.07.2001 begründet wurde, aber erst zum 01.09.2001 begann. Also doch neues Mietrecht, oder?

Wie schreibe ich diese Kündigung?

Hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis fristgerecht zum 30.06.2006.

Ist das so korrekt?

Und wie versende ich die Kündigung? Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Snickers

 
4 Antworten:

Re: Miete-Kündigung-Frage dazu

Antwort von 3 mal mami am 07.03.2006, 11:08 Uhr

ich kenne jetzt zwar nicht den unterschied zwischen den 2 mietrechten aber es gilt halt das was im Mietvertrag steht.
Meist sind dort ja angabene zu Kündigungsfristen gemacht.Wenn nicht dann gilt das Mietrecht entsprechend des Datums im Vertrag wenn mich nciht alles täuscht.
Ich würde eigentlic nicht unbedingt ein einschreiben wählen wenn es dir aber als Sinnvoll erscheint,dann würde ein Einschreiben genügen. Mit Rückschein bekommst du hat einen nachweis dass der Brief entgegen genommen wurde.OHNE Rückschein bekommst du nichts (außer der Quittung bei der post)wenn du den Brief aufgibst.

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Re: Miete-Kündigung-Frage dazu

Antwort von Leta am 07.03.2006, 11:27 Uhr

Ich habe meine Wohnung auch gerade gekündigt und es so formuliert:

"Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum xx.xx.xxxx bzw. fristgerecht zum nächstmöglichen Termin".

Ich habe mal gelesen, dass man so auf Nummer Sicher geht, falls es mit dem Kündigungsdatum Probleme gibt. Bei mir fiel es beispielsweise auf einen Feiertag, und angeblich hätten die ohne diesen Zusatz die Kündigung für ungültig erklären können. Ich bin allerdings überhaupt keine Rechtsexpertin u. habe diese Info selber aus einem Internetforum...

Außerdem habe ich noch Folgendes dazu geschrieben (musst du aber nicht):

"Ich werde die Wohnung geräumt und in vertragsgerechtem Zustand an Sie übergeben und bitte Sie, sich zur Vereinbarung eines Besichtigungs- und Übergabetermins rechtzeitig mit mir in Verbindung zu setzen."

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Re: Miete-Kündigung-Frage dazu

Antwort von Incor am 07.03.2006, 12:09 Uhr

Hallo,

seit dem 1.6.2005 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge, auch für "Altverträge", einheitlich drei Monate.

Ich würde die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versenden und um Bestätigung der Kündigung bitten.
Das Datum würde ich schon so stehen lassen - ob das nun ein Feiertag ist oder nicht ;o)

LG
Incor

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Re: Miete-Kündigung-Frage dazu

Antwort von philipp123 am 08.03.2006, 17:26 Uhr

Hallo, hab auch seit dem 01.09.01 einen Mietvertrag und wir ziehen zum 31.07. aus.

Also grundsätzlich gelten 3 Monate.
Lies doch mal, was dazu in deinem Mietvertrag steht.

Unser Vermieter kommt demnächst persönlich vorbei und holt sich die Kündigung ab.

LG

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