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Geschrieben von quirida am 22.09.2006, 16:56 Uhr

Kennt sich hier jmd GUT mit dem Mutterschutz aus?

Hallo!

Das wäre nämlich wichtig WICHTIG für mich :-)


Also ich hab letztens von einer Bekannten, die grad schwanger geowrden ist und auf einer Schule ihrn Abschluss nachholt, gehört, dass der Lehrer zu ihr meinte, sie wäre für die Schule auf Grund der Schwangerschaft nicht mehr tragbar und müsse daher abbrechen :-(

Kann er bzw die schulleitung das denn so einfach?!

Ich meine, es ist ja wie ne Kündigung, oder?

Der Mutterschutz beginnt ja in der 36. ssw und bis dahin MÜSSTE sie doch eigentlich noch zur Schule gehen dürfen-gut den Schulsport jetzt mal ausgenommen, aber den Rest???!!!

Und ist es denn nicht auch so, dass man den MuSchutz selbst bestimmen darf, also wenn man zB länger zur Arbeit gehen möchte, dann KANN man das doch, wennder FA keine Einwände hat, oder?????

Hab mich da echt gewundert, denn das wäre ja sowas wie ne Kündigung und das darf man doch eigentlich nicht, oder gibts da für Schulen andere Regelungen????

DANKE schonmal!

LG

 
5 Antworten:

Re: Kennt sich hier jmd GUT mit dem Mutterschutz aus?

Antwort von SusanneZ am 22.09.2006, 17:09 Uhr

Also, ich hatte an der Uni Arbeitsrecht. Allerdings für Unternehmen - ob es für Schulen andere Regeln bzgl. Mutterschutz gibt, weiß ich nicht genau. Aber das würde meiner Meinung nach keinen Sinn ergeben. Nochdazu muss sie ja dort keine produktive Arbeit leisten, sondern soll was lernen. Von daher: Wieso denn nicht mehr tragbar? Kein gutes Argument vor Gericht :-))

Sie darf lt. MuSchG bis zur Geburt arbeiten (nicht vom FA abhängig, sondern sie muss das schriftlich, d.h. ausdrücklich mitteilen samt Unterschrift - auch Vordrucke gelten unter Umständen nicht). Ansonsten bis 6 Wochen vor der Geburt arbeiten. Nach der Geburt muss sie aber 8 Wochen zu Hause bleiben - ohne wenn und aber. Wegen Prüfungen nach der Geburt... kannte ich bisher nur kulante Schulen.

Einfach rausschmeissen ist da nicht. Sie muss die Schule schon fortsetzen können. Falls nach der Elternzeit die Schule bspw. geschlossen ist, muss sie eine andere bekommen.

Alles andere wäre mir neu.

Lieben Gruß

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DANKESCHÖN!

Antwort von quirida am 22.09.2006, 17:26 Uhr

Na das hört sich ja schonmal gut, bzw SHER gut an-werds ihr gleich mal berichten!

N Abschluss is ja doch schon was Wichtiges...DANKE nochmal!

LG

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Re: DANKESCHÖN!

Antwort von Petra28 am 22.09.2006, 18:17 Uhr

...und wenn alles nichts hilft, würde ich mal an die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt schreiben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Renate_Schmidt

"Das Gymnasium musste Renate Schmidt vorzeitig auf Druck der Schulleitung ein Jahr vor dem Abitur verlassen, da ihre Schwangerschaft mit 17 Jahren als "Schande für die Schule" angesehen wurde."

(Das war 1960!)

Liebe Grüße
Petra

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O,O

Antwort von quirida am 22.09.2006, 18:32 Uhr

Na GOTT SEI DANK schreiben wir das Jahr 2006 *lol*

Danke ;o)

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Re: Kennt sich hier jmd GUT mit dem Mutterschutz aus?

Antwort von IgelMama am 22.09.2006, 19:16 Uhr

Als ich damals mit der Großen schwanger war,war ich bis kurz vor der Geburt zur Schule gegangen.Sobald ich länger als 6 Wochen fehlen würde,müßte ich das Schuljahr wiederholen (aufgrund der Fehlzeiten) bzw. wenn ich länger fehlen würde,wäre ich draußen (war ich dann auch),ich müßte mich für diese Schule und das Schuljahr neu bewerben.
Ich durfte solange die Schule besuchen bis kurz vor der Geburt.

Die Schule ist eine staatliche Fachschule für Sozialpädagogik (also keine private).

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