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Geschrieben von EarlyBird am 23.08.2017, 12:55 Uhr

Heute im Radio gehört..

Zwar kein sonderlich spannendes oder exklusives Thema, aber ich hatte darüber nachdenken müssen. Es ging darum ob man nun eine Matratze nach Abnehmen der Schutzfolie zurückgeben darf oder nicht.
Also ob nun die Matratze als versiegelter Hygieneartikel gilt oder nicht.

http://mobil.n-tv.de/ratgeber/Wie-eklig-ist-ein-Matratzen-Test-article19996213.html

Habt ihr eine Meinung dazu? Ich bin mir unschlüssig.
1. Weil ich persönlich auch sehr gerne eine ungebrauchte Matratze erhalten würde wenn ich "neu" kaufe.
2. Es für Matratzenanbieter meiner Meinung nach sicherlich sehr schwierig Sauberkeit zu gewährleisten, insofern sie verkaufte Matratzen zurückerhalten ohne zu wissen aus welchen hygienischen Verhältnissen sie zurückgeschickt wurde

Auf der anderen Seite bleibt die Frage was es für Folgen hat, insofern man nun die Matratze offiziell als versiegelten Hygieneartikel bestimmt. Demnach müsste sie aber auch wirklich versiegelt sein, eine Klebeschutzfolie lässt sich ja wieder anbringen insofern man sorgfältig arbeitet.

Was meint ihr dazu?

 
13 Antworten:

Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von Steffi528 am 23.08.2017, 13:30 Uhr

Für mich ist der Kauf einer Online-Matratze ausgeschlossen. Ich glaube, da spart man am falschen Ende, denn wie kann ich sicher sein, das die Matratze ungenutzt ist, wenn mit z.B. 100 Tagen Rückgaberecht geworben wird? Werden die zurückgegebenen Matratzen dann entsorgt? Wenn mir das Fachgeschäft zu teuer wäre, würde die eingeschweißte Matratze beim Discounter für mich eine Alternative sein. Okay, 100 % Sicherheit gibt es nicht, aber ich denke im Offline-Kauf ist das etwas "sicherer"

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Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von EarlyBird am 23.08.2017, 14:13 Uhr

Hi das stimmt natürlich, wobei viele Bettenhäuser ja neben ihrem Fachgeschäftverkauf Onlinehandel anbieten. Da wäre mir nicht klar ob die Bestände nicht zusammen gelagert werden.

Hat man im Fachgeschäft dann eigentlich ein Rückgaberecht? Das fände ich schon auch interessant und ob sich ein Urteil bzgl Onlinematratzenhandel dann auch auf den Fachgeschäfthandel auswirken würde.

Ob es ein Rückgaberecht im Fachhandel bei Matratzen gibt ist mir eben auch nicht so ganz klar, habe dann auf diversen Homepages gestöbert und nichts darüber gefunden. Ich gehe einfach mal davon aus, das auch dort die Versiegelung nicht abgenommen werden dürfte bei Rückgabeanspruch.

Aber wenn nun die Matratze an sich generell als "versiegelter Hygieneartikel" bestimmt wird, dann muss sie ja in jedem Fall auch im Fachgeschäft ebenso versiegelt sein und bleiben oder?

Wir haben ja auch schon ein paar Matratzen gekauft (auch nicht online) aber ich hatte ehrlich gesagt nie mit dem Gedanken gespielt diese zurückzugeben. Irgendwie hatte ich die Matratze unbewusst schon als Hygieneware eingestuft und wäre erst gar nicht auf die Idee gekommen. Bisher passten aber auch alle gekauften Matratzen.

lg

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eine Cd darf man nur ungeöffnet der Schutzfolien zurück geben ....

Antwort von Caot am 23.08.2017, 14:18 Uhr

... macht man die ab, Umtausch ausgeschlossen, sei denn offensichtlich beschädigt.
Das ist mal die Vorgabe.

In wie weit die rechtlich hält, müsste man recherchieren.

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Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von wolke76 am 23.08.2017, 14:23 Uhr

Ein grundsätzliches Rückgabe- bzw. WIDERRUFSrecht hast du eigentlich nur beim Online-Kauf, Telefon-Kauf usw, Stichwort Fernabsatz.

Im Ladengeschäft hast du grds. keinen Anspruch darauf, dass ordentliche Ware zurückgenommen wird. Die meisten Händler räumen aber ein Rückgaberecht ein. SO kannst du z.B. bei vielen Textilketten innerh. von einer bestimmten Frist die Sachen zurückbringen und bekommst sogar das Geld zurück. So ist das auch mit Matratzen. Der Händler muss sie nicht zurücknehmen, wenn sie okay ist. Aber viele bieten das halt an, weil du beim Onlinekauf den Artikel auch zurückgeben kannst.

Ich hab mal geguckt. Sleeping Duck z:b. bietet auch ein Rückgaberecht an, so dass du mehrere Wochen probeliegen kannst. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass zurückgesandte Matratzen NICHT wieder verkauft sondern entweder gespendet (wohin auch immer) oder recycelt werden. Wie das bei anderen läuft, weiß ich nicht. Im Dän. Bettenlager habe ich vor Jahren mal eine Kindermatratze gekauft, die ich nach zwei Std. umtauschen musste, weil sie nicht gepasst hatte - original in Folie. Die Mitarbeiter haben sich erst angestellt, weil es ein Hygieneartikel sei und sie das nicht zurücknehmen dürften. Nach einem freundlichen Gespräch haben sie sie doch zurückgenommen. Ich war froh :) Wie das dort JETZT abläuft, weiß ich nicht.

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Re: eine Cd darf man nur ungeöffnet der Schutzfolien zurück geben ....

Antwort von EarlyBird am 23.08.2017, 14:24 Uhr

Guter Einwand

und als "Hygieneartikel" zählt eine CD sicherlich nicht

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Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von EarlyBird am 23.08.2017, 14:33 Uhr

Interessant, danke für die Infos :) Daher ist also die Diskussion speziell über den Online-Matratzenhandel entfacht und wird speziell bzgl "Onlinehandel" gerichtlich geprüft.
Ich wusste das nicht, macht nun aber Sinn

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Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von Alhambra am 23.08.2017, 14:34 Uhr

Wir kaufen alle zwei bis drei Jahre billige Matratzen beim Discounter, weil wir damit tatsächlich außerordentlich gut fahren. Perfekter Härtegrad für uns und r vom Material her auch sehr gut. Ich will keine Milbenspielwiese und wechsel dann lieber regelmäßig, daher käme für mich kein 500 Euro aufwärts Model in Frage.

Und ich will sie versiegelt haben. Ja, weil ich sie mir ins Haus hole. Sicherlich könnte man argumentieren, dass man im Urlaub auch auf Matrazen liegt, die schon zig andere bewohnt und bespielt haben. ABER daheim gelten andere Maßstäbe und ich möchte das eben nicht.

Die Matratzen auf Probe klingen nach einem guten Service, die Frage ist, wieviele wirklich die Matratze zurückgeben. Ich finde es schon nervig, wenn ich eine Matratze aus dem Schlafzimmer zur Speermüll Abholung durchs Haus schleppe. Dann noch zurück in den Laden, womöglich im Mini-Cooper wie Mr. Bean?
Das dürfte sicher ein verschwindend geringer Teil der Käufer sein. Die Matratzen fallen dann unter Ausschuss bwz. Ausstellungstück.

Ich bestehe auf jeden Fall auf versiegelte, frei von Schweiß und sonstigen Körperflüssigkeiten, Ware. Von daher bin ich beim Verkäufer. Wenn es kein Rücknahmeangebot gibt und die Ware an sich frei von Mängeln ist, muss man halt im teuren Matratzen-Laden mit Rücknahmegarantie kaufen, und darf keine Rücknahme erwarten.

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Bei vielen Bettengeschäften.......

Antwort von leaelk am 23.08.2017, 14:55 Uhr

......kann man Matratzen kaufen, zu Hause für Zeit x testen und wenn es nicht passt zurück geben und eine andere ausprobieren. Gerade bei teuren Matratzen.
Haben meine Eltern schon gemacht.

Beim Online-Kauf kann man bei manchen Anbietern sogar 100 Tage testen und dann bei Nichtgefallen zurück schicken.

Beides klingt nicht nach "Hygieneartikel ohne Umtauschrecht", denn ich glaube nicht, das die zurück gegebenen Matratzen alle weg geschmissen werden.

LG leaelk

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Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von heike77 am 23.08.2017, 15:03 Uhr

Ich dachte das die Matratzen gespendet oder verncihtet werden?

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Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von wolke76 am 23.08.2017, 15:16 Uhr

Ob das alle wirklich machen? Hm, ich habe Zweifel.

Ravensberger und Sleeping Duck zumindest schreiben auf ihren Internetseiten, dass sie ausschließlich Neuware verkaufen. Bettenriese sichert das auch zu. Letzterer erklärt, dass retournierte Matratzen entweder als B-Ware verkauft oder gespendet werden.

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Re: eine Cd darf man nur ungeöffnet der Schutzfolien zurück geben ....

Antwort von Tonic2108 am 23.08.2017, 16:34 Uhr

Nein, kein Hygiene Artikel aber man kann sie einfach kopieren.
Sie dann zurück zu geben kann ja nicht der gewünschte Effekt sein...

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Re: Heute im Radio gehört..

Antwort von Hubbeldubbel am 23.08.2017, 17:45 Uhr

Wir haben gerade eine Reklamation bzgl. Matratzen laufen. Morgen wird die Lieferung gebracht. Die alten Matratzen hatten nach 2 Monaten bereits Kulen, obwohl ich mit 60 kg auf Härtegrad 3 nächtige, sprich ausgelegt für schwerere Personen. Hoffe die Nächsten sind besser... und ja, die nehmen die Alten wieder mit, ob die nochmal ausgeliefert werden??? :-)

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Ich durfte

Antwort von Seansmama am 23.08.2017, 20:58 Uhr

2011, beim Kauf einer Matratze im Fachhandel, diese für 1 Woche testen, dass hieß aber, dass ich diese Plastikverpackung nicht abmachen durfte, aber so katastrophal war es nun auch wieder nicht und fand ich eine gute Alternative, ich hab sie dann auch genommen und liebe sie bis heute, sie zeigt bis heute keine Mängel, der Bezug ist waschbar. Das Geschäft war bei uns um die Ecke, so dass alles problemlos gelaufen ist. In solchen Fällen würde ich den ansässigen Händlern immer wieder den Vorzug geben, ebenso bei technischem Gerät. Ich würde es so jederzeit wieder so machen!

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