Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von aurelia12 am 09.09.2009, 6:36 Uhr

Erbschein und Recht, kennt sich jemand ein wenig aus?

Frage: die Beantragung eines Erbscheins kostet Geld (je nach Höhe der zu vererbenden Summe). Die Summe kenne ich nicht und Schwester x, welche mit Vollmachten alles an sich zog, gibt nur vage Aussagen dazu. Einen Kontoauszug unserer verstorbenen Mutter habe ich nicht.

Was tun? A. ich bin nicht scharf aufs Erben (hat seine Gründe) und B. ich will nicht "vage" einen Erbschein zu einer Summe x beantragen, zumal ich die wirkliche Summe nicht kenne.

Schwester x hat für sehr viel Streit gesorgt und mir bitterböse Vorwürfe bzgl. unserer verstorbenen Mutter gemacht. Ich sehe mich nicht mehr in der Rolle, ihr und ihnen (inzwischen haben sie sich meine Geschwister zusammen gerottet und mich bei allem außen vor gelassen - war auch im "wahren Leben" so, weil ich anders denke und anders lebe als sie...).

Was tun? ich habe null Erfahrung mit so was und keine Idee wie ich mich verhalten soll. Ich will nur Ruhe und finde es sehr, sehr traurig, dass meine Geschwister sich im Rahmen des Abschieds von unserer Mutter so verhalten... sah am Anfang etwas wohlwollender aus, aber jetzt ist die Situation anders.

 
9 Antworten:

Re: Erbschein und Recht, kennt sich jemand ein wenig aus?

Antwort von Patti1977 am 09.09.2009, 7:14 Uhr

Hallo,

wenn du nichts willst, dann schlage das Erbe aus. Dazu gehst du zum Amtsgericht und unterschreibst was. Und dann bist du raus. Ansonsten Anwalt einschalten aber der kostet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erbschein und Recht, kennt sich jemand ein wenig aus?

Antwort von aurelia12 am 09.09.2009, 7:58 Uhr

Warum muss ich überhaupt irgendwas machen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erbschein und Recht, kennt sich jemand ein wenig aus?

Antwort von Einstein-Mama am 09.09.2009, 8:40 Uhr

weil du automatisch zu den erben gehörst. ruf doch einfach mal beim nachlassgericht an und sag dass du das erbe ausschlagen möchtest.
das mußt du recht schnell tun, übrigens.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erbschein und Recht, kennt sich jemand ein wenig aus?

Antwort von vallie am 09.09.2009, 8:49 Uhr

ich würde das erbe nicht ausschlagen und der erbschein kostet meines wissens nach nicht die welt.

auch du bist ein kind deiner mutter. mir ginge es ums prinzip, nicht um den taler an sich.

ruf mal beim nachlassgericht an und frage, wie es üblich ist.
ich war damals so verspult, ich kann mich nicht mehr erinnern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erbschein und Recht, kennt sich jemand ein wenig aus?

Antwort von aurelia12 am 09.09.2009, 8:54 Uhr

Ich werde das mal machen, beim Amtsgericht anrufen. Auf die Idee bin ich gar nicht gekommen. Sicher können die mir weiterhelfen und Tipps geben.

Insgesamt nervt mich das alles sehr und ich will einfach nur meine Ruhe.

Meine Geschwister rotten sich so zusammen, dass artet hier echt in Machtnahme ihrerseits aus. Und 3 gegen 1 ist nicht witzig...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Telefonat Amtsgericht

Antwort von aurelia12 am 09.09.2009, 9:03 Uhr

So, ich habe da gerade angerufen. Also es ist so, bei mehreren Kindern kommen alle gesamt auf den Erbschein. Es gibt grundsätzlich nur einen. Der wird in der Höhe des Nachlasses 1malig bezahlt, also nicht von jedem extra.

Schlage ich das Erbe aus, tritt automatisch mein Sohn in der Erbfolge ein, was ich sehr gut finde!!! da nicht von Schulden auszugehen ist. Es sind zwar nur kleine Beträge, aber kommen die meinem Sohn zugute, finde ich das prima!

Das Erbe würde ich beim Amtsgericht ausschlagen und dort einen Termin dafür vereinbaren. Automatisch tritt dann mein Sohn an die Stelle.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Telefonat Amtsgericht

Antwort von Einstein-Mama am 09.09.2009, 9:29 Uhr

das ist richtig, aber bekommt der dann die gleiche erbquote?

wir haben uns damals einen weiteren erbschein ausstellen lassen (kostenlos), da man ohne erbschein keine berechtigung hat die konten/papiere einzusehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Telefonat Amtsgericht

Antwort von aurelia12 am 09.09.2009, 11:40 Uhr

@Einstein-Mama

Was man alles bedenken muss, danke für den Tipp!!! das werde ich auch noch erfragen. Falls dem wirklich so ist, dass die Qoute für meinen Sohn geringer ausfällt, würde ich doch den Weg über mich gehen und ihm das Geld überweisen. Die Idee hatte ich - wenn überhaupt ein Erbschein - von Anfang an, das Geld meinem Sohn zukommen zu lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Telefonat Amtsgericht, Erbfolge

Antwort von snow-fee am 09.09.2009, 12:47 Uhr

Hallo,wir hatten auch erst so einen Fall. Meine Oma auf väterlicher Seite starb. Meine 2 Schwestern und ich erbten seinen Teil. Dieser Teil wurde auf uns 3 Kinder verteilt. Sprich: Dein Sohn bekommt DEIN Viertel vom Erbe.

LG Snow

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.