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Geschrieben von sakura77 am 03.02.2007, 22:22 Uhr

eben gelesen

Wegen einer Gesetzeslücke und ohne Wissen des Justizministeriums ist ein Sexualstraftäter in Brandenburg an der Havel nach elf Jahren Haft entlassen worden. Gut eine Woche war der als gefährlich eingestufte 42 Jahre alte Mann auf freien Fuß. Dann ordnete das Amtsgericht der Stadt am Samstag an, dass er bis Dienstag im Polizeigewahrsam bleiben muss. Dorthin hatte die Polizei ihn bereits einen Tag vorher gebracht. "Wir haben auf Grund einer Prognose gehandelt, die den Mann weiterhin als gefährlich einschätzt", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Potsdam.

Das Landgericht Potsdam hatte den 42-Jährigen zu einer langen Haftstrafe verurteilt, weil er zwischen 1992 und 1995 in Falkensee in Brandenburg neun Mädchen gequält und vergewaltigt hat. Seine Entlassung offenbarte Kommunikationsprobleme zwischen den zuständigen Ministerien und Behörden in Brandenburg. Sie löste außerdem einen Streit zwischen Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm und dem Bundesjustizministerium aus.

Über die Entlassung des früheren Straftäters am 25. Januar unter Auflagen waren weder das Potsdamer Justizministerium, das Innenministerium noch Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg oder die Polizei informiert. Alle betonten nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegel", dass sie erst am Freitag davon erfahren hätten. Rautenberg hält den verurteilten Sexualstraftäter wegen dessen Persönlichkeitsentwicklung während der Haftzeit weiter für gefährlich. Er bezeichnete ihn sogar als "tickende Zeitbombe".

Kritik von Schönbohm löste der Umstand aus, dass der 42-Jährige nur wegen einer Gesetzeslücke nach dem Verbüßen der Strafe auf freien Fuß kam. Dazu sagte ein Sprecher des Potsdamer Justizministeriums: "Wegen einer Regelungslücke kann das Gesetz nicht auf Straftaten angewendet werden, die von 1990 bis 1995 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangen wurden."

Schönbohm reagierte ungehalten: "Es ist nicht hinnehmbar, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium die seit langem bekannte Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung immer noch nicht geschlossen hat und deshalb Kinderschänder unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssen".

Doch das Bundesjustizministerium wies die Kritik umgehend zurück. Es seien nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden, sagte Ministeriumssprecher Henning Plöger. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft habe keinen Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für den 42-jährigen Mann gestellt. "Wir meinen, dass ein solcher Antrag hätte gestellt werden müssen, und er hätte durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt." Ähnlich hatte sich Bundesjustizministerium Brigitte Zypries am 31. Januar in einem Brief an Brandenburgs Ministerpräsidenten Matthias Platzeck geäußert.

Inzwischen wird an einer Gesetzesänderung gearbeitet, die nach Justizangaben möglicherweise bis Ostern beschlossen werden könnte. Das ist auch dringend nötig, denn der Bundesgerichtshof hat unter anderem wegen der fehlenden Gesetzesgrundlage mehrere Gerichtsurteile über die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Tätern wieder aufgehoben.

Weitere Männer auf freiem Fuß
So wird jetzt ein 40-jähriger Frauenmörder aus Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, der im Dezember nach 22 Jahren Haft entlassen wurde, auf unbestimmte Zeit von der Polizei bewacht. Und im brandenburgischen Cottbus wird an diesem Montag erneut ein Beschluss über einen 40-jährigen Vergewaltiger erwartet. Der Cottbuser, den Gutachter weiterhin als gefährlich einschätzten, war zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, die er bis Ende 2004 verbüßte. Er ist allerdings schon seit August 2005 unter strengen Auflagen auf freiem Fuß und lebt mit einer Frau und dem gemeinsamen Baby in Hamburg - ohne großes öffentliches Aufsehen.
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fand ich sehr interessant
Peggy

 
1 Antwort:

Re: Heftig heftig....

Antwort von JOVI66 am 03.02.2007, 22:35 Uhr

Was soll man dazus sagen, wozu werden Gutachten gemacht wenn sich niemand einen Dreck schert, was mit dem Täter nach der Haft zu tun ist, welche Maßnahmen werden ergriffen werden müssen um die Menschheit vor neuen Straftaten dieser Leute zu schützen
luiebe Grüße Johanna

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