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Geschrieben von ed am 14.05.2010, 16:22 Uhr

Autofahren ab 17

Weiß jemand vielleicht ob es eine Altersbeschränkung gibt für den Mitfahrer gibt oder ob es jeder machen kann müssen die wo eingetragen werden
julia

 
14 Antworten:

Re: Autofahren ab 17

Antwort von flo03 am 14.05.2010, 16:28 Uhr

der Mitfahrer muss über 18 sein. Und seit einigen Jahren glaube ich einen Führerschein haben.

LG

Claudia

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so habe was gefunden

Antwort von flo03 am 14.05.2010, 16:30 Uhr

# Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
# Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
# Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B (oder alte Klasse 3) besitzen.
# Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.

Habe ich gerade gegoogelt.

Hoffe ich konnte dir helfen.

LG

Claudia

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Re: Autofahren ab 17

Antwort von franziska1958 am 14.05.2010, 16:30 Uhr

Der Begleitfahrer muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben.

Es dürfen nur die Personen begleiten, die VORHER in den vorläufigen Führerschein eingetragen worden sind.

Der Mitfahrer hat auch eine Promillegrenze von 0.

Franziska, die 1 Jahr neben ihrer Tochter gesessen hat und nun Orte kennt wo sie niemals hinwollte....

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echt Franziska,

Antwort von flo03 am 14.05.2010, 16:33 Uhr

.......waren die Orte sehhhhhhhhhhhr schräg

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Re: echt Franziska,

Antwort von ed am 14.05.2010, 16:39 Uhr

mir ist fast einer reingefahren und da war der mitfahrer 80jahre und ich wollte fragen dsas geht
julia

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ed echt..........

Antwort von flo03 am 14.05.2010, 16:45 Uhr

oh je da ist kein Wunder das du fragst.

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Re: ed echt..........

Antwort von ed am 14.05.2010, 16:51 Uhr

Der kann noch nicht mal eingreifen wenn was ist
Julia

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Re: ed echt..........

Antwort von flo03 am 14.05.2010, 17:04 Uhr

das würde ich auch sagen. Mensch nicht nachdenken, wenn wirklich, was passiert wäre

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Jep. so ist es ....aber...

Antwort von mailins am 14.05.2010, 17:13 Uhr

ich war keine gute Beifahrerin . mein Mann war da viel lockerer :-)

Also nach oben keine Grenze, solange derjenige noch den Führerschein besitzt.

anja

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Re: Jep. so ist es ....aber...

Antwort von bea+Michelle am 14.05.2010, 17:23 Uhr

soweit ich weiß muß der begleiter mind. 25 jahre sein

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Eingreifen...

Antwort von lilly munster am 14.05.2010, 17:56 Uhr

Tjo - ich sitz auch seit ein paar Wochen nebendran, aber ganz ehrlich: ich frag mich jedes Mal, wie ich überhaupt eingreifen könnte - und ich bin noch keine 80.

So ohne Pedale und nur bedingte Erreichbarkeit des Lenkrads. Außer gaaaaanz vorsichtigen Tipps geben und im Notfall Handbremse ziehen fällt mir dazu auch nichts ein.

Außerdem fährt dieser älterer Herr dann ja wohl auch noch allein durch die Gegend. Halte ich nicht für weniger bedenklich...

LG, Lilly

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Naja, eingreifen....

Antwort von ursel66 am 14.05.2010, 18:57 Uhr

ist auch nicht erwünscht oder angedacht. Aber eben mitgucken, Tipps geben und vorausschauend begleiten. Ich darf dies jetzt seit Januar und es klappt super. Die jungen Leute haben im Prinzip einen vollwertigen Führerschein, d.h. sie haben die Fahrschule und die Prüfung hinter sich.
Der Beifahrer darf meiner Meinung nach nicht Lesen oder sonst was tun (ist Handy eigentlich erlaubt??).
Wichtig ist sicherlich, dass die jungen Leute Fahrpraxis sammeln und schon etwas selbstsicher sind, bevor sie dann mit 18 vielleicht beim 1. Diskobesuch sich beweisen müssen. Und schneller als erlaubt fahren würden/werden.

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Hier die Vorgaben

Antwort von mailins am 14.05.2010, 19:22 Uhr

* Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
o Vollendung des 30. Lebensjahres
o mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
o nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
o darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht

* Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert

* Aufgaben der Begleiter:
o der Führerschein muss mitgeführt werden
o die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
o sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
o sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
o sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
o sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
o sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
o sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
o sie vermitteln Sicherheit

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für mich stellt sich nun die Frage

Antwort von Bengelengelmama am 15.05.2010, 10:44 Uhr

ist man mit 18 sooooo viel reifer, sicherer, klüger etc. dass man das alles nicht braucht

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